Im Kammer-Etat 2008 vom 23.10.2007 (liegt uns vor) budgetiert die AKH erstmalig eine Bußgeld-Einnahme aus Ehrenverfahren wegen Verstosses gegen die Nachweispflicht in Höhe von 290.000 Euro.
Im Kammer-Etat 2008 vom 23.10.2007 (liegt uns vor) budgetiert die AKH erstmalig eine Bußgeld-Einnahme aus Ehrenverfahren wegen Verstosses gegen die Nachweispflicht in Höhe von 290.000 Euro.