In diesem Jahr werden etwa weitere 240 Ehrenverfahren wegen Verletzung der Nachweispflicht vom Ehrenausschuss eingeleitet bzw. durchgeführt. Es werden z.T. drastische Bussgeldstrafen verhängt (bis zu 5.000 Euro !). Einige der Betroffenen reichen daraufhin Widerspruchsklagen bei den zuständigen hessischen Verwaltungsgerichten ein.