Seit 01. April 2009 ist in Rheinland-Pfalz die neue Durchführungsverordnung des Architektengesetzes in Kraft getreten. Dadurch sind Antragsteller verpflichtet, während ihrer zweijährigen berufspraktischen Tätigkeit bestimmte Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Nachgewiesen werden müssen bei Antragstellung zur Eintragung mindestens 64 Unterrichtsstunden. Das sind immerhin weniger als die mindestens 80 Stunden in Hessen.