Am 18.05.2009 hatten wir bereits folgende Anträge
- Antrag 01: Aussetzung Ehrenverfahren,
- Antrag 02: Satzungsänderung,
- Antrag 03: Aufhebung Bußgeldbescheide,
- Antrag 04: Änderung Geschäftsordnung
bei dem noch amtierenden Vorstand eingereicht. Da uns in einem Antwortschreiben der AKH mitgeteilt wurde, dass wir entsprechend Geschäftsordnung erst mit Beginn der Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung berechtigt sind Anträge einzureichen, werden wir diese Anträge erneut im Anschluss an die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung am 26.05.2009 beim neugewählten Vorstand ein mit Aufforderung zu Diskussion und Beschlussfassung in der nächstfolgenden Vertreterversammlung erneut einreichen.