Klaus Honold, Redakteur des Darmstädter Echos, befasst sich in seinem Artikel „Im schlimmsten Fall droht Berufsverbot“ vom 23.02.2009 mit dem Thema Fortbildungspflicht und AKH-Kammerwahl. In seiner Darstellung der Diskussion über die Zwangsmassnahmen der AKH rückt er jedoch die Befürworter der Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht auf Seiten AKH und BDA mit Bild und Wort in den Vordergrund.
In unserem Antwortschreiben vom 24.02.2009 an die Redaktion des Darmstädter Echos nehmen wir zu inhaltlichen Aussagen und Feststellungen dieses Artikels kritisch Stellung.
Monat: Februar 2009
Die wählenden Mitglieder entscheiden!
Die bisherigen erstinstanzlichen Bescheide des Verwaltungsgerichts in Frankfurt haben die Fortbildungs- und Nachweispflicht aus formalen Gesichtspunkten bestätigt. Das Gericht hat die Ermessensentscheidung der AKH lediglich daraufhin kontrolliert, ob rechtliche Grenzen überschritten und in einer dem Zwecke der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist. Eine grundsätzliche Überprüfung der rechtlichen Grundlagen für eine solche Ermächtigung waren nicht Gegenstand der Verhandlung.
Dies macht deutlich, dass eine Fortbildung ohne Nachweispflicht im Augenblick nur auf dem politischen Weg durchsetzbar ist. Deshalb kommt dieser Kammerwahl eine entscheidende Bedeutung zu.
Presse-Echo
Die Presse greift das Thema Nachweispflicht auf und verweist auf unsere Wahlgruppe:
- FAZ vom 11.02.2009: „Streit um die Fortbildung von Architekten“ .
- BauNetz halb 4 – newsletter: „Fortbildungspunkte – Kritiker treten in Hessen zur Wahl an“ .
- arc | vote: „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ .
- bauwelt 5.09, Seite 5: „Gegen Zwangsfortbildung“ .
Schon entschieden?
Auf der Internetseite der AKH ist der erste Gerichtsbescheid des VG Frankfurt am Main in einem Widerspruchsverfahren vom 21.01.2009 veröffentlicht. Das Gericht hat die Klage eines Mitglieds abgewiesen. Dabei ist scheinbar auch das Verhalten des Mitglieds im Nachweis-Zeitraum bei der Urteilsfindung berücksichtigt worden.
Beitragerhöhung!
Mitgliedsbeitrag erhöht sich auf 410 Euro gegenüber 377 Euro im Vorjahr (fast 9% Steigerung!).
Gründe für diese deutliche Beitragserhöhung nennt die Kammer nicht. Im Tätigkeitsbericht des Vorstandes an die Vertretversammlung der AKH vom 10.12.2008 unter Punkt IV.1.a) Akademie/Belegungsquote der Fortbildung wird festgestellt, dass die Anmeldequote stark gesunken ist. Dies habe Auswirkung auf die Haushaltszahlen, auch auf den Akademie-Haushalt.
Im Kammer-Etat 2009 wird folglich ein Akademie-Zuschuss für 2007 in Höhe von 304.696 EUR bilanziert (statt den für 2007 ursprünglich budgetierten 201.961 EUR). Hierzu siehe auch §7 Finanzwesen in der Satzung der Akademie der Architektenkammer Hessen .