Die aktuelle Mitgliederstruktur in der AKH macht einen Wandel beim Berufsstand „Architekt“ deutlich. Dieser Strukturwandel in der Beschäftigungsart wird zukünftig Einfluss haben u. a. auf die Ausrichtung der AKH in Fragen der Interessensvertretung und Beitragsordnung.
Z. Zt. sind von den etwa 10.650 AKH-Mitgliedern ca. 4. 250 angestellte, 4.100 freischaffende, 2.060, nicht mehr tätige, 240 im Ruhestand befindliche Architektinnen und Architekten.
Diese Zahlen stehen für eine Entwicklung des Berufstands „Architekt“:
immer weniger selbstständige Architekten, dafür mehr angestellte Architekten.
Für die Kammer heißt das: ca. 51 % ihrer „berufstätigen“ Mitglieder arbeiten im Angestellten- bzw. Beamtenverhältnis.
Dieses Verhältnis spiegelt sich momentan in der Vertreterversammlung als unmittelbare Interessensvertretung der AKH-Mitglieder überhaupt nicht wieder. Andererseits jedoch zahlen ca. 40% aller Mitglieder – nämlich die selbständigen – den vollen Mitgliedsbeitrag, die übrigen den halben Satz oder weniger (Ruheständler).
Hierbei wird es auf kurz oder lang in der Kammer Diskussions- und Handlungsbedarf geben.
Interessant wäre zu erfahren, welche Haltung die Mitglieder selbst in einer solchen Diskussion einnehmen.
Schreiben Sie uns Ihre Meinung.