Das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) tritt zum 31.12.2012 außer Kraft.
Das Gesetz muss daher vom Hessischen Landtag neu beschlossen werden.
Für diesen Zweck hat der Vorstand der AKH beschlossen, eine Arbeitsgruppe in den nächsten Wochen zu etablieren, um rechtzeitig auf eine Anhörung durch den Hessischen Gesetzgeber vorbereitet zu sein.
Jede in die Vertreterversammlung gewählte Gruppierung wurde gebeten, ein Mitglied für diese Arbeitsgruppe zu benennen.
Wenn Sie Ihre Meinung und Vorstellungen zu diesem Thema äußern wollen, schreiben Sie uns.oder direkt an die Geschäftsstelle der AKH.
Übrigens resultiert die bekannte Fortbildungsverordnung selbst unmittelbar aus den Vorschriften des bisherigen HASG.