Fortbildungs-Antrag zur 3. VV am 2. Dezember 2014

Das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz HASG verpflichtet die Architektenschaft zur Fortbildung. Die Durchführung ist in einer Fortbildungsordnung zu regeln, über die die Vertreterversammlung der AKH beschließt. Die Wahlgruppe FoN hält die bestehende Regelung mit einer Nachweispflicht für ungeeignet, eine qualifizierte berufliche Fortbildung sicherzustellen. Wir haben daher eine völlig neue Fortbildungsordnung erarbeitet. Der Entwurf basiert auf gemeinsamen Überlegungen aus der vergangenen Legislatur mit Vertretern der IHA. Er wurde vollständig neu formuliert und stellt eine Alternative zur bestehenden Regelung dar.

Kern der neuen Fortbildungsordnung ist es, das bisherige Sanktionierungssystem abzuschaffen und durch ein Belobigungssystem für erfolgreiche Fortbildungsmaßnahmen zu ersetzen: Allein durch das Angebot der AKH durch z.B. Fachvorträge, Kammer-vor-Ort Veranstaltungen, Messen, Seminare, Open-Space, Tag der Architektur, Hessischer Architektentag, Tag der Baukultur, Tag des Baudenkmals usw. können die Mitglieder ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht vollumfänglich nachkommen. Eine Pflicht zum Punktesammeln und eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Regelung und Kontrolle durch die Kammer besteht nicht mehr. Ehrenverfahren können entfallen. Auf Wunsch können weiterhin Fortbildungsveranstaltungen mit Zertifikaten ausgestattet werden.

Der Antrag beinhaltet als Anlage auch eine Gegenüberstellung aller Veränderungen zur bestehenden Fortbildungsordnung, damit die Mitglieder der Vertreterversammlung sich auf einfache Weise ein objektives Bild von dem neuen Vorschlag machen können.  Antrag Fortbildungsordnung, Anlage zum Antrag (Gegenüberstellung neu-bestehend)

 

Der Antrag wurde durch unser Mitglied Wolf Vogl in der 3. Sitzung der Vertreterversammlung am 2. Dezember 2014 vorgestellt und umfassend erläutert. Da die Vertreterversammlung viele neue Mitglieder hat, haben wir den Verbänden und Wahlgruppierungen Gespräche angeboten, um eine möglichst breite Basis für einen Konsens zu schaffen. Daher wurde der Antrag nicht zur Abstimmung gebracht, sondern zunächst zurückgezogen. Wir freuen uns auf eine weitergehende Beschäftigung mit diesem grundlegenden Thema.