Am Verwaltungsgericht Darmstadt wurde in einem weiteren Widerspruchsverfahren die Klage eines Mitglieds gegen den Bußgeldbescheid abgewiesen. Den vollen Wortlaut des Urteils können Sie hier lesen. Mit diesem Urteil wird die Vorgehensweise der AKH bei der Ahndung von Verstößen gegen die Nachweispflicht vorläufig bestätigt. Dieses Urteil macht wiederum deutlich, dass nur durch die grundsätzliche Änderung der Fortbildungsordnung mit Abschaffung der Nachweispflicht die eigenverantwortliche Fortbildung mit freiwilliger Zertifizierung auf vernünftige und sinnvolle Weise sichergestellt werden kann.