Mitglieder der AKH erhalten die Mitteilung über die Einleitung eines Ehrenverfahrens gegen sie. In seiner Begründung des Verstosses gegen die Fortbildungspflicht durch Verletzung der Nachweispflicht führt der Vorstand der AKH u.a. die Mitunterzeichnung desSchreibens an die Länderkammern vom 20.04.2007 an !