Fortbildungsnachweise angemahnt!

Zur Zeit erhalten alle Mitglieder, die noch nicht die geforderte Anzahl von 48 Fortbildungspunkten für den 2. Abrechnungszeitraum nachgewiesen haben, Post aus Wiesbaden. Sie werden aufgefordert, die fehlenden Fortbildungspunkte nachzureichen bzw. das Versäumnis zu begründen. Der 2. Abrechnungszeitraum umfasst die Zeit vom 07/2005 bis 06/2009 – einschließlich der satzungsgemäßen Nachfrist.

Sollten Sie zu dem Kreis der betroffenen Mitglieder zählen bzw. der Praxis dieser Nachweispflicht kritisch gegenüberstehen, teilen Sie uns Ihre Reaktion mit bzw. schreiben Sie uns Ihre Meinung.

Haushaltsentwürfe für 2010 von AKH und Akademie liegen vor

In der letzten Vertreterversammlung wurde den Entwürfen des Haushaltsplans 2010 für die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen als auch für die Akademie der AKHzugestimmt. Da die Haushaltspläne nicht von der AKH veröffentlicht werden, haben interessierte Mitglieder der AKH die Möglichkeit, diese bei der Geschäftsstelle in Wiesbaden zur Einsicht anzufordern.
Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, schreiben Sie uns.

Statistiken und Dokumente zum Wettbewerbswesen

An dieser Stelle haben wir verschiedene Dokumente und Statistiken zum Wettbewerbswesen gesammelt:

Statistik der ausgelobten Wettbewerbe in Hessen in 2009

Beispiel Hotelneubau in Darmstadt 2009:

Unser Schreiben an den Vorstand der AKH zu „Baukultur und Wettbewerb am Beispiel Hotelneubau in Darmstadt“
Stellungnahme des BDA zum geplanten Hotelneubau in Darmstadt
Stellungnahme der CDU-Stadtverordnung zum geplanten Hotelneubau in Darmstadt
Stellungnahme der AKH zum geplanten Hotelneubau in Darmstadt

Aktualisierung Ratgeber Pflichtfortbildung

Unser Ratgeber wird z. Zt. aufgrund der Beschlussfassung zur Novellierung der Fortbildungsordnung überarbeitet. Die bisherige Version nahm Bezug auf die beiden zurückliegenden Abrechnungszeiträume. Bei Interesse können Sie die bisherige Version hier anfordern. Sie finden Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Fortbildungspflicht, Ehrenverfahren und Bußgeldbescheiden.

Novellierung der Fortbildungsordnung

Mit der Abstimmung in der Vertreterversammlung zur Novellierung der Fortbildungsverordnung hat die Diskussion um die Nachweispflicht ihren vorläufigen Abschluss gefunden. Dass es überhaupt zu dieser Novellierung gekommen ist, ist ausschließlich auf Betreiben der „Initiative Hessischer Architekten“ und „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ zurückzuführen, die genau vor einem Jahr die Sanktionierung der Nachweispflicht zu einem polarisierenden Thema bei den Kammerwahlen 2009 gemacht haben.
Die Vertreterversammlung der AKH hat am 8.12.2009 in Wiesbaden mit 39 zu 22 Stimmen (keine Enthaltung) für den Vorschlag des Sonderausschusses zur Novellierung der Fortbildungsordnung gestimmt. Dieser Vorschlag wurde von den Mitgliedern des Sonderausschusses zuvor mit 6 zu 4 Stimmen (keine Enthaltung) als Mehrheitsvotum zur Vorlage verabschiedet. Auch der Vorstand der AKH empfahl der Vertreterversammlung diesen Vorschlag zur Beschlussfassung.
Lt. AKH-Homepage sind die wesentlichen Änderungen der Novellierung Folgende:

  • Durch eine vorangestellte Einleitung wird die Notwendigkeit kontinuierlicher beruflicher Fortbildung stärker hervorgehoben.
  • Die Vergabe von Fortbildungsurkunden, -zertifikaten und -siegeln schafft zusätzliche Anreize zum Besuch von Fortbildungsveranstaltungen.
  • AKH-Mitglieder, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen nicht mehr der Nachweispflicht. Derzeit gilt dies erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
  • Der Abrechnungszeitraum wird auf vier Jahre (derzeit drei Jahre) verlängert; pro Abrechnungszeitraum sind künftig 32 Fortbildungspunkte nachzuweisen (derzeit 48 Fortbildungspunkte in drei eines Abrechnungszeitraums zu erwerben und nachzuweisen). Hierfür erhält das Mitglied ein „Fortbildungssiegel AKH“.
  • Über die Mindestverpflichtung hinausgehende, nachgewiesene Fortbildungspunkte können komplett in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden (derzeit maximal acht).
  • Zusätzlich können ausdrücklich auch Besuche von Fachvorträgen und „Qualitätszirkeln“ zum Nachweis der Fortbildungspflicht herangezogen werden. (Infos zu „Qualitätszirkeln“ finden Sie z. B. hier.)

Wir, die „Initiative Hessischer Architekten“ und die Wahlgruppe „Fortbildung ohne Nachweispflicht“, konnten uns mit unserer Forderung nach Abschaffung der Nachweispflicht einschließlich ihrer Sanktionierung in Form eines „Minderheitenantrags“nicht durchsetzen. Damit fällt das Wählervotum für eine Fortbildung ohne Nachweispflicht, wofür ca. 40% der Wähler bei den Kammerwahlen gestimmt hatten, „unter den Tisch“!
Obwohl die jetzige Novellierung Vorschläge von uns aufgreift (die Vergabe von Fortbildungsurkunden und -zertifikaten), vertreten wir weiterhin die Auffassung, dass das Recht auf eigenverantwortliche, selbstbestimmte und selbstorganisierte Berufsausübung als freischaffende (und auch angestellte) Architekten auch durch diese Novelle unverhältnismäßig eingeschränkt wird.
Nach wie vor bleibt die Nachweispflicht, ihre Sanktionierung, die Ungleichbehandlung von Mitgliedern und die Bürokratisierung durch die Fortbildungskonten bestehen.

Für die beiden zurückliegenden Abrechnungszeiträume gilt weiterhin die „alte“ Fortbildungsordnung. Es ist zu erwarten, daß die Ehrenverfahren wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht, die bislang noch nicht durchgeführt bzw. „auf Eis gelegt“ worden waren, in der nächsten Zeit wieder aufgenommen werden.

Beispielhaft

Bei unserer Vergleichsrecherche über die Informations- und Veröffentlichungspolitik der Länderkammern sind wir auf der Homepage der Hamburgischen Architektenkammer auf den Bericht zur Kammerversammlung der Hamburgischen Architektenkammergestoßen. Das sehr umfangreiche, 47-seitige Protokoll der Kammerversammlung vom
01. Oktober 2009 informiert ausführlich über die Tätigkeit und Aufgaben der Kammer, zählt Arbeitsergebnisse der einzelnen Ausschüsse auf und veröffentlicht die Jahresbilanz 2008 und den Hauhaltsplan für 2010 mit Erläuterungen!
Auf Seite 17 unter Punkt 4.1 steht auch ein kurzer Statusbericht zur Diskussion über den „Nachweis der Fortbildung für Mitglieder“.

Die Achitektenkammer Saarland hat im DABregional 01/09 ihren Haushaltsplan 2009 veröffentlicht.

Informationsarbeit wird eingeschränkt

Wir sind von Seiten des Vorstands bzw. der Geschäftsführung der AKH angehalten worden, keine Dokumente, die im Zusammenhang mit nichtöffentlicher Gremienarbeit der AKH erstellt werden – wie z. B. Tagesordnungen von Ausschüssen und Arbeitsgruppen – auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Dies darf nur z. B. im Zugriff über einen passwortgeschützten Benutzerbereich erfolgen. Wir kommen dieser Auforderung in der Weise nach, dass wir die von dieser Regelung betroffenen, bereits eingestellten Dokumente von unserer Homepage wieder entfernt haben.
Wir werden deshalb solche Informationen zukünftig nur auf persönliche Anfrage an Mitglieder der AKH weitergeben.

Weiteres Gerichtsurteil

Am Verwaltungsgericht Darmstadt wurde in einem weiteren Widerspruchsverfahren die Klage eines Mitglieds gegen den Bußgeldbescheid abgewiesen. Den vollen Wortlaut des Urteils können Sie hier lesen. Mit diesem Urteil wird die Vorgehensweise der AKH bei der Ahndung von Verstößen gegen die Nachweispflicht vorläufig bestätigt. Dieses Urteil macht wiederum deutlich, dass nur durch die grundsätzliche Änderung der Fortbildungsordnung mit Abschaffung der Nachweispflicht die eigenverantwortliche Fortbildung mit freiwilliger Zertifizierung auf vernünftige und sinnvolle Weise sichergestellt werden kann.

Vertreterversammlung auf Vorstandskurs!

In der Vertreterversammlung am 26. August 2009 wurde nach Diskussion und Abstimmung die endgültige Entscheidung über eine Fortbildungsordnung mit oder ohne Nachweispflicht vertagt. Unser Antrag auf sofortige und ersatzlose Abschaffung der jetzigen Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht wurde mehrheitlich abgelehnt.
Dem Antrag des BDA auf Einrichtung eines Sonderausschusses wurde nach Streichung des Satzteils:„…, ohne dass grundsätzliche Ziele (der Fortbildungsordnung – Ergänzung d. V.) aufgegeben werden“ mehrheitlich zugestimmt. Die Vertreterversammlung folgt mit dieser Entscheidung der zuvor ausgesprochenen Empfehlung des Vorstands. In der Diskussion hatten Vertreter des BDA ausdrücklich erklärt, dass der BDA an einer Nachweispflicht festhält.

Sie bestimmen den Kurs der AKH?

„Bestimmen Sie den Kurs der AKH!“. Mit diesem Aufruf im DABregional 2/09 zu den Wahlen der Vertreterversanmmlung appellierte der damalige Vorstand der AKH an die Mitglieder, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und so Einfluss zu nehmen auf Entscheidungen, die unser Berufsstand in den nächsten Jahren treffen muss.
Nun liegt eine Stellungnahme des Hesssichen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) zu zwei unserer Anträge vor, die deutlich macht, dass das Selbstverwaltungsregime der Kammer und insbesondere die Aufgaben und Zuständigkeiten der gewählten Vertreterversammlung stark eingeschränkt sind.

Ein klarer Wählerauftrag

Im DAB 07/2009 – Regionalteil Hessen, Seite 3 – schreibt die Geschäftsführerin Frau Dr. Portz angesichts des Ergebnisses der Vorstandswahlen der AKH zur Gestaltung der Berufspolitik für den Berufsstand:
„Dazu gehört der klare Wählerauftrag, noch einmal neu über die Regelungen zur Pflichtfortbildung nachzudenken.“
Die Abstimmungsergebnisse zur Vorstandswahl im Einzelnen können Sie hier nachlesen.

Neue Ehrenverfahren vorerst ausgesetzt

Der Tätigkeitsbericht des Vorstands vom 26.05.2009 informiert darüber, dass der bisherige Vorstand bereits beschlossen hat, mit Ablauf der Nachfrist des 2. Abrechnungszeitraums am 30.06.2009 zunächst gegen kein Mitglied neue Maßnahmen wegen Nichterfüllung der Nachweispflicht einzuleiten, bevor die Vertreterversammlung das Thema „Fortbildungsordnung“ neu behandelt und wie auch immer darüber entschieden hat. Von dieser Maßgabe jedoch nicht betroffen bleiben weiterhin – lt. Frau Ettinger-Brinckmann wegen gesetzlicher und satzungsmäßiger Gründe – bereits eingeleitete Ehrenverfahren.
Dennoch ist die og. Absichtserklärung für uns ein weiterer Erfolg – nach dem Wahlergebnis – auf dem Weg zur Abschaffung der Nachweispflicht.