Vorstandswahlen: Alles bleibt beim Alten

Das Ergebnis der Vorstandswahlen hat anders als das Wahlergebnis keine Überraschungen gebracht: Die Besetzung des neuen Vorstands ist nach Verbandszugehörigkeit identisch mit dem alten Vorstand. Von den zwölf Vorstandsmitgliedern sind neun bisherige Vorstände auch für weitere fünf Jahre in ihrem Amt bestätigt worden, drei wurden wegen Ausscheidens der bisherigen Vorstandsmitglieder aus der Vertreterversammlung für die jetzige Wahlperiode neu besetzt.
Bemerkenswert ist, dass bei neun Vorstandswahlen jeweils nur ein Kandidat angetreten ist – Resultat der Wahlordnung, die jeder der sieben Tätigkeitsarten einen Vertreter/-in im Vorstand garantiert. Lediglich bei drei Wahlen, dem für das Amt des Präsidenten, eines Vizepräsidenten und eines Vorstands – haben sich jeweils zwei Mitglieder zur Wahl gestellt:

  • Präsident/-in: Frau Ettinger-Brinckmann/BDA und Herr Schratz/Fortbildung ohne Nachweispflicht,
  • 1. Vizepräsident/in: Herr Bitsch/BDA und Herr Blaschke/BDB,
  • weiteres Vorstandsmitglied: Frau Holz/BDA und Herr Präger/BDB.

Durch den Ausgang dieser Wahlen und die Wiederwahl der „alten“ Vorstandsmitglieder sind die bestehenden Kammerstrukturen bestätigt worden.

Die „gute Mischung aus Erfahrung und neuen Ideen“, die sich Frau. Dr. Portz noch am 13.03.2009 in ihrer Kommentierung zum Ausgang der Kammerwahl 2009 durch die Zusammensetzung der neuen Vertreterversammlung versprochen hat, ist in der Zusammensetzung des neuen Vorstands nicht erkennbar.
Wir stellen fest, dass das Ergebnis der Vorstandswahlen nicht das Ergebnis der Wahlen zur Vertreterversammlung und das Abstimmungsverhalten der Mitglieder der AKH widerspiegelt.

Keine Diskussion über Informationspolitik des Vorstands

Wir hatten die Mitglieder der „alten“ Vertreterversammlung mit Emailschreiben vom 18.05.2009 darum gebeten, in ihrer letzten Sitzung am 26.05.2009, den scheidenden Vorstand zu einer klärenden Stellungnahme in Hinblick auf die Veröffentlichung von zwei unterschiedlichen Versionen ein- und desselben Tätigkeitsberichts aufzufordern. Dieser Bitte wurde nicht entsprochen.
Uns liegt lediglich eine Stellungnahme der Geschäftsführung als Email vom 19.05.2009 vor.
Die Erklärungen von Frau Dr. Portz lassen wir unkommentiert!

Erste Anträge

Am 18.05.2009 hatten wir bereits folgende Anträge

bei dem noch amtierenden Vorstand eingereicht. Da uns in einem Antwortschreiben der AKH mitgeteilt wurde, dass wir entsprechend Geschäftsordnung erst mit Beginn der Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung berechtigt sind Anträge einzureichen, werden wir diese Anträge erneut im Anschluss an die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung am 26.05.2009 beim neugewählten Vorstand ein mit Aufforderung zu Diskussion und Beschlussfassung in der nächstfolgenden Vertreterversammlung erneut einreichen.

Vorstand informiert Mitglieder nach Gutdünken

Die ursprüngliche Version des Tätigkeitsberichts des Vorstands an die Vertreterversammlung der AKH vom 17.12.2007 ist zu einem nicht bestimmbaren Zeitpunkt durch eine neue, geänderte Version ersetzt worden:
in der neuen Version fehlt unter anderem der Punkt „Veranstaltung im deutschen Architekturmuseum (DAM)“ unter der Überschrift „Fortbildungsverpflichtung“ vollständig (siehe Rotmarkierung in Ursprungsversion). Es handel sich dabei um den Kommentar der Präsidentin zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung im Deutschen Architekturmuseum in Frankfurt am 15.11.2007.
Weiterhin wurden neben formalen Änderungen ein kompletter Absatz zum Thema „HOAI“ und Sätze zum Thema der Antragstellungen und Anerkennungen von Nachweisberechtigungen gestrichen.
Alle gestrichenen Textstellen haben eines gemeinsam:
sie berichten über Aktivitäten der AKH, die nicht so positiv verlaufen sind, wie sie hätten verlaufen sollen.
Ein solcher „geschäftsmäßiger“ Vorgang läßt die Arbeit des Vorstands in einem bemerkenswerten Licht erscheinen.
Wir haben die jetzige Vertreterversammlung mit Schreiben vom 18.05.2009 gebeten, den Vorstand zu einer klärenden Stellungnahme aufzufordern.

Petition: Einstellung aller Ehrenverfahren wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht

In einem Petitionsschreiben an den noch bis Ende Mai amtierenden Vorstand der AKHfordern wir dazu auf, die laufenden Ehrenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Nachweispflicht unverzüglich bis auf weiteres auszusetzen.
BDB und IHA beabsichtigen, zur selben Zeit eigene Schreiben mit gleichem Inhalt an den Vorstand zu richten.
Die Antwort der AKH vom 23.April auf unser Petitionsschreiben können Sie hier lesen.

Eintragung nur mit Punkten

Seit 01. April 2009 ist in Rheinland-Pfalz die neue Durchführungsverordnung des Architektengesetzes in Kraft getreten. Dadurch sind Antragsteller verpflichtet, während ihrer zweijährigen berufspraktischen Tätigkeit bestimmte Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Nachgewiesen werden müssen bei Antragstellung zur Eintragung mindestens 64 Unterrichtsstunden. Das sind immerhin weniger als die mindestens 80 Stunden in Hessen.

Hessen-Bachelor ade?

Nach Nordrhein-Westfalen passt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern das Architekten- und Ingenieurgesetz an: als Voraussetzung für den Kammereintritt muss ein mindestens vierjähriges Studium nachgewiesen werden. Das gilt für Hochbau-, Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner.
Begründung:
„Auch soll mit dem Gesetz verhindert werden, dass sich Absolventen aus anderen Ländern mit nur sechs Semestern Ausbildung bei uns eintragen können – also kein Eintragstourismus zulasten der Qualität. Das dient der Baukultur wie dem Schutz unserer solide ausgebildeten Kollegen vor unqualifizierter Konkurrenz.“

Manchmal sind Manche auch sehr Viele

Der BauNetz Newsletter berichtet unter dem Titel „Manche gegen Fortbildungspflicht“über das Wahlergebnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Die genannten Zahlen von zusammen 11 der 65 Sitze (IHA 9 Sitze, Fortbildung ohne Nachweispflicht 2 Sitze) spiegeln das tatsächliche Wahlverhalten nur verzerrt wider: beide Wahllisten kommen auf zusammen 27% der gültigen Stimmen (IHA 14,3%, Fortbildung ohne Nachweispflicht 13,1%). Damit folgen sie dem BDA und BDB auf Platz 3 und 4 bei der Stimmenanzahl (von insgesamt 12 angetretenen Wahllisten).

Neue Ideen im Architektenparlament: 43% der WählerInnen stimmen gegen die praktizierte Nachweispflicht!

Die Mitglieder der AKH haben die Vertreter des neuen Architektenparlaments gewählt: unsere Kandidaten erhalten von den 8624 gültigen Stimmen über tausend Stimmen ! Zusammen mit den anderen Wahllisten stellen die Kritiker der Nachweispflicht im künftigen Architektenparlament 20 der 65 Sitze.
Das ist ein klares Votum für eine Fortbildung ohne Nachweispflicht!
Jetzt heißt es, gemeinsam mit allen im Architektenparlament vertretenen Kritikern der Nachweispflicht für die Abschaffung der Nachweispflicht und die Einstellung der Ehrenverfahren zu kämpfen!

Leserbrief-Echo

Im Darmstädter Echo vom 10.03.2009 erscheinen zwei Leserbriefe als Antwort auf den Artikel von Klaus Honold. Unser Leserbrief ist nur in verkürzter Form veröffentlicht. Nicht ersichtlich ist, dass Prof. Waechter selbst BDA-Mitglied und – da praktizierender Architekt über 65 Jahre – von der Nachweispflicht befreit ist.

Pro und Kontra Nachweispflicht

Auf Seite 6 der März-Ausgabe der Zeitschrift für Landschaftsarchitektur „Garten + Landschaft“ sind die kontroversen Stellungnahmen der Präsidentin der AKH, Barbara Ettinger-Brinckmann, und unserer Liste „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ veröffentlicht:„Fortbildung ja, aber mit Nachweispflicht?“ mit einem Aufruf an die Leser, ihre Meinung zu dem Thema mitzuteilen. Auch auf der Internetseite der Zeitschrift ist dieser Aufruf mit einer email-Adresse zu finden.

Vier Jahre sind das Minimum!

Auf Seite 3 der März-Ausgabe des „Deutsches Architektenblatts“ gibt der Präsident der AKNW, Hartmut Miksch, bekannt, dass mit der Novellierung des Baukammerngesetzes Ende 2008 für die Eintragung in die Architekten- bzw. Stadtplanerliste der AKNW ein mindestens vierjähriges Studium Voraussetzung ist. Welche Bedeutung hat demnach für Absolventen noch ein dreijähriges Bachelorstudium – in Hessen seit der Studienreform Regelstudienzeit?