Darmstädter Echo zur Fortbildungspflicht

Klaus Honold, Redakteur des Darmstädter Echos, befasst sich in seinem Artikel „Im schlimmsten Fall droht Berufsverbot“ vom 23.02.2009 mit dem Thema Fortbildungspflicht und AKH-Kammerwahl. In seiner Darstellung der Diskussion über die Zwangsmassnahmen der AKH rückt er jedoch die Befürworter der Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht auf Seiten AKH und BDA mit Bild und Wort in den Vordergrund.
In unserem Antwortschreiben vom 24.02.2009 an die Redaktion des Darmstädter Echos nehmen wir zu inhaltlichen Aussagen und Feststellungen dieses Artikels kritisch Stellung.

Die wählenden Mitglieder entscheiden!

Die bisherigen erstinstanzlichen Bescheide des Verwaltungsgerichts in Frankfurt haben die Fortbildungs- und Nachweispflicht aus formalen Gesichtspunkten bestätigt. Das Gericht hat die Ermessensentscheidung der AKH lediglich daraufhin kontrolliert, ob rechtliche Grenzen überschritten und in einer dem Zwecke der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist. Eine grundsätzliche Überprüfung der rechtlichen Grundlagen für eine solche Ermächtigung waren nicht Gegenstand der Verhandlung.
Dies macht deutlich, dass eine Fortbildung ohne Nachweispflicht im Augenblick nur auf dem politischen Weg durchsetzbar ist. Deshalb kommt dieser Kammerwahl eine entscheidende Bedeutung zu.

Beitragerhöhung!

Mitgliedsbeitrag erhöht sich auf 410 Euro gegenüber 377 Euro im Vorjahr (fast 9% Steigerung!).
Gründe für diese deutliche Beitragserhöhung nennt die Kammer nicht. Im Tätigkeitsbericht des Vorstandes an die Vertretversammlung der AKH vom 10.12.2008 unter Punkt IV.1.a) Akademie/Belegungsquote der Fortbildung wird festgestellt, dass die Anmeldequote stark gesunken ist. Dies habe Auswirkung auf die Haushaltszahlen, auch auf den Akademie-Haushalt.
Im Kammer-Etat 2009 wird folglich ein Akademie-Zuschuss für 2007 in Höhe von 304.696 EUR bilanziert (statt den für 2007 ursprünglich budgetierten 201.961 EUR). Hierzu siehe auch §7 Finanzwesen in der Satzung der Akademie der Architektenkammer Hessen .

Unterstützung

In einer Mailaktion werden Kollegen und Kolleginnen bundesweit angeschrieben, die beiden hessischen Initiativgruppen zu unterstützen, die sich bei der Kammerwahl zur Vertreterversammlung gegen die Nachweispflicht aussprechen. Die an uns adressierte Resonanz finden Sie im Forum.

Jetzt auch im Saarland Nachweispflicht

Seit 01.01.2009 gilt auch eine Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht für die Mitglieder der Architektenkammer Saarland. Es ist also höchste Zeit, sich gegen die Nachweispflicht in den politischen Gremien einzusetzen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren Vergleich der Fortbildungsordnungen in den Bundesländern. Sie sind völlig uneinheitlich geregelt.

Runder Tisch

1. Zusammentreffen von betroffenen Mitgliedern unter dem Arbeitstitel „Ehrenverfahren“ zu einem Erfahrungsaustausch im Cafe im Liebieghaus in Frankfurt am Main. Es wird verabredet, daß sich die Gruppe „Ehrenverfahren“ regelmäßig treffen soll, um Themen wie der Stand bei den Ehren- und Widerspruchsverfahren und mögliche Formen der Öffentlichkeitsarbeit zu besprechen.

Eine eigene Wahlvorschlagliste

Als Reaktion auf die zunehmende Zahl eingeleiteter Ehrenverfahren und der fehlenden Dialogbereitschaft der AKH findet sich ein Kreis von Architekten aus dem Raum Darmstadt-Frankfurt zusammen und beschließt zur Kammerwahl 2009 eine eigene Wahlvorschlagliste einzureichen, als einzige verbleibende Möglichkeit, für eine Abschaffung der Zwangsfortbildung zu kämpfen.