Klaus Honold, Redakteur des Darmstädter Echos, befasst sich in seinem Artikel „Im schlimmsten Fall droht Berufsverbot“ vom 23.02.2009 mit dem Thema Fortbildungspflicht und AKH-Kammerwahl. In seiner Darstellung der Diskussion über die Zwangsmassnahmen der AKH rückt er jedoch die Befürworter der Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht auf Seiten AKH und BDA mit Bild und Wort in den Vordergrund.
In unserem Antwortschreiben vom 24.02.2009 an die Redaktion des Darmstädter Echos nehmen wir zu inhaltlichen Aussagen und Feststellungen dieses Artikels kritisch Stellung.
Autor: combre
Die wählenden Mitglieder entscheiden!
Die bisherigen erstinstanzlichen Bescheide des Verwaltungsgerichts in Frankfurt haben die Fortbildungs- und Nachweispflicht aus formalen Gesichtspunkten bestätigt. Das Gericht hat die Ermessensentscheidung der AKH lediglich daraufhin kontrolliert, ob rechtliche Grenzen überschritten und in einer dem Zwecke der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist. Eine grundsätzliche Überprüfung der rechtlichen Grundlagen für eine solche Ermächtigung waren nicht Gegenstand der Verhandlung.
Dies macht deutlich, dass eine Fortbildung ohne Nachweispflicht im Augenblick nur auf dem politischen Weg durchsetzbar ist. Deshalb kommt dieser Kammerwahl eine entscheidende Bedeutung zu.
Presse-Echo
Die Presse greift das Thema Nachweispflicht auf und verweist auf unsere Wahlgruppe:
- FAZ vom 11.02.2009: „Streit um die Fortbildung von Architekten“ .
- BauNetz halb 4 – newsletter: „Fortbildungspunkte – Kritiker treten in Hessen zur Wahl an“ .
- arc | vote: „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ .
- bauwelt 5.09, Seite 5: „Gegen Zwangsfortbildung“ .
Schon entschieden?
Auf der Internetseite der AKH ist der erste Gerichtsbescheid des VG Frankfurt am Main in einem Widerspruchsverfahren vom 21.01.2009 veröffentlicht. Das Gericht hat die Klage eines Mitglieds abgewiesen. Dabei ist scheinbar auch das Verhalten des Mitglieds im Nachweis-Zeitraum bei der Urteilsfindung berücksichtigt worden.
Beitragerhöhung!
Mitgliedsbeitrag erhöht sich auf 410 Euro gegenüber 377 Euro im Vorjahr (fast 9% Steigerung!).
Gründe für diese deutliche Beitragserhöhung nennt die Kammer nicht. Im Tätigkeitsbericht des Vorstandes an die Vertretversammlung der AKH vom 10.12.2008 unter Punkt IV.1.a) Akademie/Belegungsquote der Fortbildung wird festgestellt, dass die Anmeldequote stark gesunken ist. Dies habe Auswirkung auf die Haushaltszahlen, auch auf den Akademie-Haushalt.
Im Kammer-Etat 2009 wird folglich ein Akademie-Zuschuss für 2007 in Höhe von 304.696 EUR bilanziert (statt den für 2007 ursprünglich budgetierten 201.961 EUR). Hierzu siehe auch §7 Finanzwesen in der Satzung der Akademie der Architektenkammer Hessen .
Unterstützung
In einer Mailaktion werden Kollegen und Kolleginnen bundesweit angeschrieben, die beiden hessischen Initiativgruppen zu unterstützen, die sich bei der Kammerwahl zur Vertreterversammlung gegen die Nachweispflicht aussprechen. Die an uns adressierte Resonanz finden Sie im Forum.
Wir sind online!
Seit heute hat die Wahlgruppe „FORTBILDUNG OHNE NACHWEISPFLICHT“ eine homepage:„www.fon-hessen.de“.
Populismus? – Reaktion des BDA-Hessen
Der BDA-Hessen appelliert in einem Schreiben an seine Mitglieder, sich nicht durch den populistischen Protest einiger Architekten und Stadtplaner vom bisherigen BDA-Konzept der Fortbildung mit Nachweispflicht abbringen zu lassen.
Jetzt auch im Saarland Nachweispflicht
Seit 01.01.2009 gilt auch eine Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht für die Mitglieder der Architektenkammer Saarland. Es ist also höchste Zeit, sich gegen die Nachweispflicht in den politischen Gremien einzusetzen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren Vergleich der Fortbildungsordnungen in den Bundesländern. Sie sind völlig uneinheitlich geregelt.
Hessenweite email-Aktion
Mit Unterstützung von weiteren Kolleginnen und Kollegen machen wir in einer ersten hessenweiten email-Aktion auf unsere Wahlgruppe aufmerksam.
Bussgeld-Einnahmen auch im Kammeretat 2009 budgetiert
Im Kammer-Etat 2009 vom 10.12.2008 (liegt uns vor) budgetiert die AKH weiterhin Bussgeld-Einnahmen aus Ehrenverfahren wegen Verstosses gegen die Nachweispflicht in Höhe von 125.000 Euro.
Runder Tisch
1. Zusammentreffen von betroffenen Mitgliedern unter dem Arbeitstitel „Ehrenverfahren“ zu einem Erfahrungsaustausch im Cafe im Liebieghaus in Frankfurt am Main. Es wird verabredet, daß sich die Gruppe „Ehrenverfahren“ regelmäßig treffen soll, um Themen wie der Stand bei den Ehren- und Widerspruchsverfahren und mögliche Formen der Öffentlichkeitsarbeit zu besprechen.
Wahlvorschlagliste „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ eingereicht
Unsere Wahlvorschlagliste „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ wird am 21.11.2008 in Wiesbaden bei der AKH eingereicht und ein paar Tage später auch vom Wahlausschuss der AKH zur Kammerwahl 2009 zugelassen.
Weitere Ehrenverfahren provozieren Widerspruchsklagen
In diesem Jahr werden etwa weitere 240 Ehrenverfahren wegen Verletzung der Nachweispflicht vom Ehrenausschuss eingeleitet bzw. durchgeführt. Es werden z.T. drastische Bussgeldstrafen verhängt (bis zu 5.000 Euro !). Einige der Betroffenen reichen daraufhin Widerspruchsklagen bei den zuständigen hessischen Verwaltungsgerichten ein.
Eine eigene Wahlvorschlagliste
Als Reaktion auf die zunehmende Zahl eingeleiteter Ehrenverfahren und der fehlenden Dialogbereitschaft der AKH findet sich ein Kreis von Architekten aus dem Raum Darmstadt-Frankfurt zusammen und beschließt zur Kammerwahl 2009 eine eigene Wahlvorschlagliste einzureichen, als einzige verbleibende Möglichkeit, für eine Abschaffung der Zwangsfortbildung zu kämpfen.