Mitglieder der AKH erhalten die Mitteilung über die Einleitung eines Ehrenverfahrens gegen sie. In seiner Begründung des Verstosses gegen die Fortbildungspflicht durch Verletzung der Nachweispflicht führt der Vorstand der AKH u.a. die Mitunterzeichnung desSchreibens an die Länderkammern vom 20.04.2007 an !
Autor: combre
Nicht Wort gehalten
Nachdem für den ersten Abrechnungszeitraum „Juli 2003 – Juni 2005“ die Anerkenntnisvereinbarung vom 11.03.2004 der „Initiative gegen Zwangsfortbildung“ in einigen Fällen auch wie versprochen gehandhabt worden ist, werden die in dieser Form vorgelegten Fortbildungsnachweise von der AKH für den zweiten Abrechnungszeitraum „Juli 2005 – Juni 2008“ jedoch ohne Begründung abgelehnt. Die davon betroffenen Mitglieder fühlen sich hereingelegt.
Erste Ehrenverfahren
Die ersten ca. 50 Ehrenverfahren wegen Verletzung der Nachweispflicht werden in diesem Jahr vor dem Ehrenausschuss durchgeführt.
Kammeretat budgetiert Bußgeld-Einnahmen
Im Kammer-Etat 2008 vom 23.10.2007 (liegt uns vor) budgetiert die AKH erstmalig eine Bußgeld-Einnahme aus Ehrenverfahren wegen Verstosses gegen die Nachweispflicht in Höhe von 290.000 Euro.
Kettenbrief-Aktion
Ein Kollege aus Wiesbaden initiiert eine Kettenbrief-Aktion an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur Änderung des hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes. Ende des Monats trifft die Antwort des Ministeriums ein.
Fünf vor Zwölf: letzte Chance
Schreiben der AKH an Mitglieder, die ihrer Nachweispflicht bis dato noch nicht nachgekommen sind, mit der Aufforderung, zu dem Vorwurf des Verstosses gegen die Berufspflicht aus § 17 Abs. 3 HASG i. V. m. § 2 der Fortbildungsordnung schriftlich Stellung zu nehmen. Eine Anzahl von Kolleginnen und Kollegen widersprechen diesem Vorwurf unter Vorbringung einer ihrer Meinung nach plausiblen Begründung. Einige dieser Widerspruchsschreiben bleiben unbeantwortet.
Initiative in Darmstadt
Aus dem „Darmstädter Architektenstammtisch“ geht eine Initiativgruppe hervor, die es sich zum Ziel macht, durch weitere Aktionen die Fortbildungspraxis der AKH öffentlich zu machen und auf die Abschaffung der Nachweispflicht zu drängen.
Diskussionsveranstaltung der AKH
Diskussionsveranstaltung der AKH zum Thema „Pflichtfortbildung“ in der Central-Station in Darmstadt mit ca. 100 persönlich eingeladenen Kolleginnen und Kollegen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht die erforderliche Anzahl von Fortbildungspunkten nachgewiesen haben (weniger als 10 Punkte). Im Anschluss daran entwickelt sich ein informeller Informationsaustausch zwischen Teilnehmern dieser Veranstaltung, die überwiegend im Rhein-Main-Gebiet ansässig sind. Ähnliche Diskussionsveranstaltungen der AKH finden in diesem Zeitraum auch in Kassel und Fulda statt.
Justizministerin Zypries lehnt Pflichtfortbildung ab
In Ihrer Rede „Qualitätssicherung durch überprüfbare Pflichtfortbildung“ auf der 5. Europäischen Konferenz der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Berlin zum Thema Pflichtfortbildung bei Anwälten spricht sich Frau Justizministerin Brigitte Zypries gegen eine Nachweispflicht aus.
„betrifft: Pflichtlesen in Hessen“
Der Autor Kaye Geipel, Berlin, schlägt in seinem Artikel „betrifft: Pflichtlesen in Hessen“im Bauwelt-Heft 08/2005 auf Seite 11 vor, dem Bedürfnis der Architektenkammer Hessen nach kontrollierbarer Fortbildung durch Lesen von Fachliteratur in aller Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.
Initiative gegen Zwangsfortbildung in Frankfurt
In Frankfurt entsteht eine Initiative von Mitgliedern der AKH, die sich gegen diese Art von „Zwangsfortbildung für hessische Architekten“ aussprechen und entsprechende Aktionen zur Abschaffung planen.
Anlässlich eines Gesprächs, das am 11.03.2004 in Wiesbaden stattfindet, legt der Kammerpräsident Herr Prof. Bremmer dar, dass seitens der AKH den Mitgliedern ein eigener Gestaltungsspielraum bei der beruflichen Fortbildung zugebilligt wird in der Form, dass die Zuordnung nach Bereichen gem. § 3 (3) Fortbildungsverordnung nicht zwingend ist. Weiterhin sei die Möglichkeit gegeben, dass individuell nachgewiesene Teilnahmen an jeder Art von beruflicher Fortbildung (weltweit!) zum Punktekonto eingereicht werden können.
Aufgrund dieses ausgehandelten Kompromisses löst sich die Frankfurter Initiative auf.
„betrifft: Bildung auf hessisch“
Der Autor Jan Friedrich, Berlin, nimmt im Bauwelt-Heft 03/2004 auf Seite 7 das hessische Fortbildungsmodell unter dem Titel „betrifft: Bildung auf hessisch“ sehr ironisch aufs Korn.
Einführung der Fortbildungsordnung
Ab diesem Tag müssen mit Einführung der Fortbildungsordnung als Anlage 1 zur Hauptsatzung alle Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (mit Ausnahmen) ihre gesetzliche Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung durch Fortbildungspunkte nachweisen, die sie durch Teilnahme an anerkennungsfähigen Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung erwerben können.