War dies das Ende der Diskussion? – Ergebnisse des 2. Verbändegesprächs zur neuen Beitragsordnung am 11.04.2016

Am 11.04.2016 hatten das 2. »Verbändegespräch« aller Verbände und Wahlgruppen zur Reform des Beitragssystems stattgefunden. Im Verbändegespräch wurden vom Schatzmeister Joachim Exler erstmals (!) durchgerechnete Modelle mit konkreten Zahlen für Beiträge und Beitragsstufen vorgestellt. Darüber entstand unter den anwesenden eine lebhafte Diskussion. Dies war u.a. dem Umstand geschuldet, dass eine der dargestellten Folien ein Rechenbeispiel enthielt, um einen »Grenzfall« zu berechnen, was jedoch bei der Präsentation von Herrn Exler nicht gut kommuniziert wurde.

Es ist generell festzuhalten, dass die Teilnehmer nur in letzter Minute (am Vortag per eMail!) mit Unterlagen zu Thema versorgt wurden, nämlich einer über 100-seitigen Dokumentation der beiden am 16.02. und 01.03.2016 in Kassel resp. Darmstadt veranstalteten »Regionalkonferenzen« zu diesem Thema. Wie man dieses Material hätte durcharbeiten können, um daraus Schlüsse zu ziehen, die man abgewogen hätte in das Verbändegespräch einbringen können, bleibt schleierhaft.

Es wurden nichts desto trotz von Vertretern verschiedener Wahlgruppen und Verbände wesentliche Erkenntnisse aus den Regionalkonferenzen in die Diskussion eingebracht, u.a.:

  • Eine Differenzierung des Mitgliedsbeitrags in mehrere Stufen, um den Beitrag an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mitglieds anzupassen (Anerkenntnis unterschiedlicher Lebenssituationen und ökonomischer Verhältnisse der Mitglieder, unabhängig ihres »Status«, Stichwort »Beitrags‐ und Leistungsgerechtigkeit«)
  • Einen gesonderten, zeitlich begrenzten Beitrag für Studenten bzw. Berufsanfänger, um junge neue Mitglieder zu gewinnen (Stichwort »Generationenpakt«)
  • Möglicherweise einen »Bestverdienerbeitrag« für diejenigen, die freiwillig bereit sind, aufgrund ihrer soliden wirtschaftlichen Situation mehr Beitrag für die AKH zu leisten (Stichwort »Solidargedanke«)
  • Verwaltungsvereinfachung: Hier wurde darauf hingewiesen, mit einer entsprechenden Weblösung im Intranet für die Mitglieder eine erhebliche Automatisierung der Bearbeitung zu erzielen (Bereitstellung der Daten durch die Mitglieder).

 

Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar verwies auf die derzeitigen Aufwendungen in die Modernisierung der EDV, die die Einführung einer weiteren Software zum geplanten Start der neuen Beitragsordnung 2017 aus Haushaltsgründen nicht zuließe.

Wesentlicher Diskussionspunkt war, wie man der Gruppe der Angestellten Architekten, Innenarchitekten, Stadt- und Landschaftsplaner die neue Beitragsordnung zu ihrem Vorteil vermitteln könne. Der grundlegende Verweis von Herrn Kraushaar, dass wir als AKH das Privileg einer berufständigen Selbstverwaltung hätten, ist zwar richtig und auch inhaltlich vollstens zu unterstützen, jedoch reicht es als Argument für die Begründung der neuen Beitragsordnung unserer Ansicht nicht aus. In der Diskussion sind hierzu einfach zu viele offene Fragen geblieben.

Gegen Ende der Diskussion gab es zwei, drei Redebeiträge, die den Tenor hatten: »Lasst es uns doch möglichst einfach halten, ein Mitglied ein Beitrag« o.ä. Man merkte, so manchem wurde die Diskussion zu lang. Und man merkte, wem die Solidarität unter den Mitgliedern recht schnuppe ist. Kammerpräsidentin Brigitte Holz wirkte mit ihren Schlussworten, dass wir ja alle das eine gemeinsame wollten (nämlich eine neue Beitragsordnung, irgendwie) und dass wir doch nun diese positiven Ergebnisse am Ende der Diskussion (sic!) in die Vorstandsklausur geben könne, doch recht unbeholfen und unglaubwürdig, fasste es doch in keinster Weise den offengebliebenen Zustand mit widerstreitenden Meinungen ab.

Wir meinen: Die Diskussion ist fortzusetzen.

Vorschlag zur Reform der AKH-Beitragsstruktur

In der AKH wurde im Jahr 2015 begonnen, über eine grundlegende Reform der AKH-Beitragsstruktur nachzudenken. Im Herbst 2015 wurden die Verbände und Wahlgruppen in den Konzeptionsprozess eingebunden. Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar und Schatzmeister Joachim Exler stellten ihre bislang angestellten Überlegungen vor, die jedoch nicht überzeugen konnten. Nicht nur wir von der FoN sondern auch andere Wahlgruppen und Verbände haben Vorbehalte gegen das von Präsidium und Herrn Kraushaar favorisierte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell«, wie sich beim Verbändegespräch am 27.10.2015 in der AKH deutlich zeigte. Immerhin: Alle waren sich einig, dass über eine Reform der Beitragsstruktur diskutiert werden muss!

Dass man aus der bislang leeren Worthülse »solidaritätsorientiertes Kollegialitätsmodell« etwas machen kann, was diesen Namen auch verdient, zeigt FoN, indem wir einen eigenen Vorschlag zur Reform der AKH-Beitragsstruktur entwickelt und auf der Basis der uns von der AKH zur Verfügung gestellten Daten durchgerechnet haben.

Die FoN begrüßt grundsätzlich eine Reform des Beitragssystems:
Eine Unterteilung in beamtete, angestellte oder selbstständige Architekt/innen und die daraus folgende Differenzierung der Kammerbeiträge halten wir für nicht mehr zeitgemäß.
Die Reform bietet die Chance zur Gestaltung eines grundsätzliches geänderten Verständnis der Architektenschaft: Architekt/innen sind Architekt/innen, egal ob angestellt, freischaffend, verbeamtet oder in Ruhestand.

Grundzüge:

  • Gleiche Beiträge für beamtete, angestellte und selbstständige Architekt/innen: keine Beitragsdifferenzierung nach Status.
  • Solidarität: der Leistungsstärkere entrichtet einen höheren Beitrag als der Leistungsschwächere.
  • Die Beitragshöhe richtet sich nach einem Mehrstufensystem mit beispielsweise 10* Kammer-Beitragsstufen, die unterste Stufe ist eine Solidarstufe mit Minimalbeitrag, die oberste Stufe entspricht dem Maximalbeitrag.
    *(eine Reduzierung auf weniger Stufen wird nur akzeptiert, wenn dadurch tatsächlich erheblich weniger Verwaltungsaufwand nachgewiesen werden kann, oder wenn durch 10 Stufen der Beitrag rechtlich zur „Steuer“ wird.)
  • Ein Modell mit nur 2 Beitragsstufen („Regelbetrag“ und „Sonstige“) wird daher abgelehnt.
  • Keine Übergangsfristen. Die Regelung tritt nach Verabschiedung im Folgejahr in Kraft.

Organisation/Ablauf der Beitragserhebung:

  • Die Bemessungsgrundlage für die Zuordnung in die 10 Kammer-Beitragsstufen ist die Höhe der monatlich an das Versorgungswerk zu zahlenden „Versorgungsabgabe“. Das Versorgungswerk teilt diesen Betrag jedem Mitglied jährlich im „Beitragsbescheid“ mit.
  • Die Vertreterversammlung legt jährlich den Kammerbeitrag in der niedrigsten und höchsten Stufe fest (Mindestbeitrag und Höchstbeitrag).
  • Jedes Mitglied wird von der AKH zunächst in die höchste Kammer-Beitragsstufe eingestuft.
  • Jedes Mitglied hat dann die Möglichkeit in einem Onlinerechner auf der Kammer-Homepage seinen Beitrag zu errechnen und sich seine Beitragsstufe anzeigen zu lassen, indem es den Wert seiner „Versorgungsabgabe“ in eine Eingabemaske einträgt.
  • Jedes Mitglied hat dann die Möglichkeit maximal 1 x im Jahr seinen „Versorgungswerk-Beitragsbescheid“ im Intranet online zu übersenden bzw. hochzuladen und sich so neu in eine Kammerbeitragsstufe einstufen zu lassen. Eine Übersendung per Post, Fax oder email sollte ebenfalls möglich sein.
  • Durch diese Übermittlung wird bereits ein Großteil der Verwaltungsarbeit geleistet:
    Eine Software scannt den Versorgungswerkbescheid, ermittelt automatisch die Kammerbeitragsstufe und verschickt die Kammerbeitragsrechnung.
  • Die Geschäftsstelle überprüft die Angaben und führt die Beitragseinstufungen in Sonderfällen durch.
    Hinweis: Durch den Einsatz der EDV ist die Einstufung in 10 Stufen kein Mehraufwand gegenüber einer Einstufung in beispielsweise 5 Stufen.

Siehe hierzu auch den Punkt: „Verwaltungsvereinfachung“.

Bewertung:

  1. Einnahmestetigkeit:
    Bei einem Stufenmodell ist der untere und obere Beitragssatz festzulegen, hieraus ergeben sich die Zwischenstufen. Eine stetige Einnahme ist somit gewährleistet.
  2. Beitragsverlässlichkeit:
    Der jährlich benötigte Finanzbedarf (Etat) ist im Haushalt kommuniziert und wird von der Vertreterversammlung genehmigt. Über einen durch die Vertreterversammlung jährlich zu definierenden Mindestbeitrag und Höchstbeitrag kann der Beitrag aller Stufen jährlich angepasst werden, so daß der benötigte Gesamtbeitrag etatgerecht erreicht wird. Der Gesamtbeitrag kann verlässlich erzielt werden.
  3. Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit
    Der Grundgedanke Solidarität ist in einem differenzierten Mehrstufenmodell am besten abgebildet: Je mehr Beitragsstufen, desto gerechter.
  4. Verwaltungsvereinfachung:
    Durch die Übermittlung des „Versorgungsbescheides“ durch das einzelne Mitglied wird bereits ein Großteil der Verwaltungsarbeit geleistet ! Der Einsatz moderner EDV ermöglicht die vollelektronische Zuordnung in eine Beitragsstufe. Kammerbeitragsrechnungen werden automatisch ohne weiteren Verwaltungsaufwand verschickt. Der Datenschutz ist zu 100% gewährleistet.
    Solange diese Software noch nicht implementiert ist, müssen die Mitarbeiter die Beitragsbescheide sichten und die Einstufung vornehmen. Auch Sonderfälle (z.B. Neumitglieder noch ohne Bescheid, Mitglieder anderes Versorgungswerke, etc.) müssen manuell erfasst werden.
    In der Umstellungsphase werden die Mitarbeiter der Geschäftsstelle daher stärker gefordert, langfristig wird das automatisierte System zu weniger Verwaltungsaufwand und somit zu weniger Arbeitsbelastung der Mitarbeiter führen.

 
Aufgestellt:
Frankfurt am Main, 21.1.2016,
Rosita Gräf, Jürgen Schulz-Anker, Harald Etzemüller, Ulrich Goedel

Diskussion über neue AKH-Beitragsstruktur beginnt

In der AKH-Spitze wurde das schon seit längerer Zeit ins Auge gefasste Projekt einer grundlegenden Reform der AKH-Beitragsstruktur angepackt. Im September 2015 wurden die Verbände und Wahlgruppen in den Konzeptionsprozess eingebunden. Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar und Schatzmeister Joachim Exler stellten den einzelnen Verbänden und Wahlgruppen ihre bislang angestellten Überlegungen vor. Dies waren zunächst zwei Modellrechnungen, die zeigten, dass aufgrund der seit vielen Jahren anhaltenden Veränderung der Mitgliederstuktur (mehr angestellte Mitglieder/abnehmende Zahl von Freischaffenden) ein »Weiter so« nur zu unerträglich hohen Beiträgen führen würde. Schnell war man bei weitergehenden Reformüberlegungen, die eine Beitragsangleichung des Mitgliedsbeitrags von Angestellten und Freischaffenden zur Grundlage hatte.

Wir von der FoN unterstützen eine grundlegende Beitragsreform, die eine Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Mitglieder verfolgt. Ein wesentlicher Baustein unseres Wahlprogramms von 2014 war »Keine Beitragserhöhungen«. Unsere Forderung, dass Beitragserhöhungen nur nach Aufklärung über deren notwendige Erfordernis und Zustimmung der Mitglieder festgesetzt werden dürfen, gilt selbstverständlich auch für eine umfassende Diskussion einer neuen AKH-Beitragsstruktur. Dass es dabei zu unterschiedlichen Lösungsvorschlägen kommen mag, die wir auch in Breite und Tiefe mit Vertretern der Verbände und Wahlgruppen sowie Kammermitgliedern umfassend und kritisch zu diskutieren wünschen, scheinen die Herren Kraushaar und Exler, die die Reformüberlegungen vorstellten, nicht so sehr goutiert zu haben. Man hat uns deutlich gemacht, dass man an einem »konsensorientierten« Diskussionsprozess interessiert sei. FoN hat daraufhin am 17.10.2015 in Vorbereitung auf ein Verbändegespräch Skizze für eine Reform der AKH-Beitragsstruktur vorgelegt, als einzige konkret ausgearbeitete Überlegung aller Verbände und Wahlgruppen.

Am 27.10.2015 fand dann in der AKH diese Gesprächsrunde statt, an der das Präsidium sowie sämtliche in die Vertreterversammlung gewählten Verbände und Wahlgruppierungen teilnahmen. In der Diskussion stellten einzelne Verbände und Wahlgruppen heraus, dass die bislang angestellten Überlegungen nicht überzeugen konnten. Es bestehen verschiedene Vorbehalte gegen das vom Präsidium und dem Geschäftsführer Dr. Kraushaar favorisierte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell«, welches im Kern ein Modell mit einem Einheitsbeitrag für ALLE Kammermitglieder darstellt, der im Härtefall auf Antrag auf ein abgesenktes Niveau festgesetzt werden kann.

Wir von der FoN haben deutlich gemacht, dass das vorgestellte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell« seinen Namen nicht verdiene. Wenn es diesen Namen tragen solle, dann muss das Grundelement der Beitrags‐ und Leistungsgerechtigkeit umgesetzt werden: Der Grundgedanke Solidarität ist in einem differenzierten Mehrstufenmodell am besten abgebildet.

Immerhin: Alle Teilnehmer des Verbändegesprächs am 27.10.2015 waren sich einig, dass über eine Reform der Beitragsstruktur diskutiert werden muss! Wir verfolgen die weitere Diskussion mit Spannung und werden berichten.

Petition zur Verteidigung der HOAI

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) unterstützt die Bundesregierung beim Erhalt der zuletzt 2009 und 2013 novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), gegen die die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Tatsächlich dürfte eine Abschaffung der HOAI zu Preisdumping, Verdrängung und Vernichtung insbesondere kleinerer Büros und zu Qualitätseinbußen im Bau führen. Dies kann die EU-Kommission nicht wirklich beabsichtigen. Eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit, wie sie die Kommission durch die HOAI gegeben sieht, ist de facto nicht vorhanden. Nach den beiden Novellierungen 2009 und 2013, mit denen die HOAI europafest gemacht wurde, muss sie jetzt unverändert erhalten bleiben.

Daher begrüßen wir von der Wahlgruppe FON die Initiative der BAK, mit einer Petition an die Bundesregierung diesem politischen Willen Nachdruck zu verleihen und gegenüber der EU-Kommission unsere HOAI zu verteidigen. Je mehr Menschen die Petition unterschreiben – egal ob Kammermitglied oder Angehörige/r eines anderen Berufs – desto stärker erhält diese Forderung Nachdruck. Bislang haben bereits über 20.000 Menschen die Petition unterstützt. Tun Sie es auch: Petition HOAI erhalten auf change.org hier unterschreiben.

Haben junge Architekten in Deutschland wirklich keine Chance?

Der Direktor des Deutschen Architekturmuseums Peter Cachola Schmal übt in einem Beitrag in Deutschlandradio Kultur vom 03. August 2015 scharfe Kritik an der Wettbewerbskultur: Eine gealterte Architektengeneration halte in Deutschland jüngere Kollegen systematisch von Wettbewerben fern und damit von der Chance an Aufträge zu kommen. Er kritisiert Bewerbungsverfahren, bei denen bisweilen drei vergleichbare Projekte in den letzten fünf Jahren gefordert würden. Das könnten nur große, spezialisierte Büros erfüllen. So bekomme man für diese Wettbewerbe zwar Architekten mit Erfahrung, »aber nicht die besten Ideen«. Seine Forderung lautet: Es müsse mehr offene Wettbewerbe geben, »damit auch der kreative Nachwuchs eine Chance hat«.

Architekten, die Bauherren bei den Auslobungen beraten, hätten es in der Hand, das zu forcieren, berichtet Deutschlandradio Kultur. Wir von der Wahlgruppe FON können uns dem nur anschließen, denn offene Wettbewerbsverfahren und die Förderung junger Büros sind schon vor zwei Jahren elementare Bestandteile unseres Wahlprogramms gewesen. Es wäre wünschenswert, dass die wettbewerbsmanagenden Architekten die Auslober auch überzeugten junge Büros einzuladen, z.B. fünf pro Wettbewerb, bei denen von o.g. Zulassungsvoraussetzungen Ausnahmen gemacht werden.

»Unser Nachwuchs ist heute 50«, sagt Cachola Schmal in Deutschlandradio Kultur, der auch in der Jury sitzt für Nachwuchspreise wie »Max 40«. Dafür darf man nicht älter sein als 40 Jahre und muss etwas unter dem eigenen Namen gebaut haben. »In China bauen Architekten mit 40 Siedlungen, Universitäten und Kliniken.« Also, auf nach China? Oder wollen wir vielleicht doch lieber hier im Land etwas verändern…

Ergebnisse des regionalen Wettbewerbs »Gestaltung Eingangshalle NexTower«

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Der nach der Open-Space-Veranstaltung »Der Lokale und Regionale Wettbewerb« im Nextower in der Frankfurter Innenstadt Anfang Juni ausgelobte Ideenwettbewerb zur Neugestaltung der Eingangshalle ist entschieden. Hier das Wettbewerbsergebnis:

Unter dem Vorsitz von Herrn Benjamin Loy, als Sachpreisrichter Vertreter des Eigentümers Jewel TTP Verwaltungs GmbH haben Christoph Mayr als weiterer Sachpreisrichter/Eigentümervertreter und die Fachpreisrichter Dipl.-Ing. Architekt Alexander Jotzu, Eschborn sowie Dipl.-Ing. Architekt Wolfgang Vogl, Bad Homburg in der Jurysitzung am 27.07.2015 die drei vorgesehenen Preise wie folgt vergeben:

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Platz 1: Reinhold Wess & Simon Finck, Büro quer4mat, Frankfurt
Aus dem Urteil des Preisgerichts: »Die Öffnung der Fassade durch großzügige Verglasung und Portale als Korrektur des gravierenden Gestaltungsmangels der bestehenden Fassade (…) ist erkannt und mutig umgesetzt. Die imposante Wirkung der Eingangshalle wird konsequent erhöht. Das grundlegende Problem des bestehenden Gebäudes, nämlich seine Außenwirkung im Sockelbereich wird thematisiert und eine Verbesserung vorgeschlagen.«

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Platz 2: Simon El Hage, Architecte DPLG; Büro Scheema, Paris
Aus dem Urteil des Preisgerichts: »Die Reduzierung der Raumhöhe bringt zwar den menschlichen Maßstab in der Eingangshalle, das „Zuviel“ an Volumen wird jedoch nicht umgewandelt sonder lediglich vernichtet. (…) Schallschutztechnisch [sind] sicher hervorragende Wirkungsgrade möglich. «

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Platz 3: Sascha Hahner, Hanau
Aus dem Urteil des Preisgerichts: »Den Konflikt mit der monolithischen Erscheinung des Bauwerks und der Eingangssituation einerseits und die Idee eines lebendigen Alltags andererseits, offener Arbeitswelt, Begegnung der Menschen im ständigen Wandel und Provisorium als Zeichen der Zeit, versucht der Entwurf in einer spielerischen, naiven, vielleicht ironischen Form Ausdruck zu verleihen.«

Die Wahlgruppe FON ist sehr erfreut, diesen Ideenwettbewerb im Rahmen ihrer Aktivitäten zum Open-Space Prozess durchführen zu können. Wir unterstützen den Mut und die Initiative von privaten Investoren und Auslobern, um sich mit lokal und regional beschränkten Wettbewerben innovative Lösungen für ihre Bauaufgaben einzuholen.

Open-Space-Veranstaltung zum Thema »Der Regionale Wettbewerb« erfolgreich durchgeführt

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Unter dem Titel »Der Lokale und Regionale Wettbewerb« haben Ende Mai 35 Kolleginnen und Kollegen an einer durch die Wahlgruppe FORTBILDUNG OHNE NACHWEISPFLICHT organisierten Open-Space-Veranstaltung teilgenommen. Im 24. Stockwerk des NexTowers in der Frankfurter Innenstadt standen in entspannter Atmosphäre neben der fachlichen Arbeit auch das Kennenlernen und das Networking im Fokus.

Nach dem Impulsvortrag von Harald Etzemüller zu den aktuellen Wettbewerbsregelungen der RPW 2013 wurde im anschließenden Workshop in drei Kleingruppen den brennenden Fragen zum Architektenwettbewerb nachgegangen. Dabei wurde die Funktion des regionalen, privatrechtlich organisierten Architektenwettbewerbs besonders herausgearbeitet.

Kurz zusammengefasst: Der Lokale und Regionale Wettbewerb kann

  • neue Teilnehmerkreise für eine Wettbewerbsteilnahme erschließen
  • auch für kleinere Bauaufgaben ein Instrument zur Findung passender Lösungen sein
  • über eine Internetplattform ausgeschrieben und organisiert werden
  • Interessenten für Projekte und Investoren, Planer und Gestalter, Wettbewerbsmanager und Jury in einer zeitgemäßen Form zusammenbringen

Die Arbeitsergebnisse aus dem Workshop werden nun in einer Nachbetrachtung zusammengetragen. Später sollen sie an dieser Stelle auf unserer Internetseite veröffentlicht werden und über die Kollegen in die Kammergremien Vertreterversammlung (Alexander Jotzu), Landeswettbewerbsausschuss (Harald Etzemüller), Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit (Carsten Ott) und Vorstand (Ulrich Goedel) getragen werden.

Abschließend wurde der Ideenwettbewerb zur Umgestaltung der Eingangshalle des NexTowers vorgestellt, deren Auslobungsunterlagen seit dem 08.06.2015 bereitstehen.
Die Teilnahme ist für alle Interessenten bis zum 09.07.2015 möglich,
die Auslobungsunterlagen können hier heruntergeladen werden.

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Der Abend schloss mit einem Get-together.

Ermöglicht wurde die Veranstaltung durch die großzügig Unterstützung durch den Eigentümer des NexTowers, die Jewel Tower GmbH, für die wir uns hiermit nochmals herzlich bedanken.

Rückblick und Ausblick des Open-Space-Prozesses:
Im November 2013 fand in den Räumen des »Frankfurt Lab« die erste Open-Space-Veranstaltung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen AKH statt. Es nahmen ca. 100 Architekten teil. Die Veranstaltung wurde von der damaligen Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit initiiert und organisatorisch vorbereitet. In der Veranstaltung wurden weit über 40 Themen besprochen und diese abschließend zur Weiterbearbeitung priorisiert. Dabei wurde das Thema »Der regionale Wettbewerb« an die zweite Stelle gesetzt.

In der Folgezeit wurden von den Teilnehmern zwei Nachfolgeveranstaltungen organisiert und durchgeführt. Bei den Nachfolgetreffen wurde der Wunsch nach Unabhängigkeit der Veranstaltungen betont, weitere Treffen sollten parallel zum Kammerbetrieb selbst organisiert werden, ggfs. mit logistischer, personeller und finanzieller Unterstützung der AKH.

Die Wahlgruppe FoN in der AKH hat diesen Wunsch aufgegriffen und verschiedene Open-Space-Formate entwickelt, die selbstorganisiert oder auch in Kombination mit Kammerveranstaltungen durchgeführt werden können. In der ersten Sitzung der 2014 neugewählten Vertreterversammlung wurde von der Wahlgruppe FoN schließlich ein Antrag zur Bereitstellung von Finanzmitteln zur Fortsetzung des selbstorganisierten Open-Space gestellt. Dieser Antrag wurde leider abgelehnt. Statt dessen wurde beschlossen, den Open-Space-Prozess kammerseitig in der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit fortzuführen und somit wieder stärker an die „Institution Kammer“ zu binden.

Zukünftig wird es also schwieriger sein, den selbstorganisierten Open-Space-Prozess am Laufen zu halten. Dabei dürfte jedem klar sein, dass gerade die Eigeninitiative einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis der Kammerarbeitet leistet und somit ein wichtiges Mittel zur Stärkung der Architektenschaft bildet. Diese Gemeinschaft wird in Anbetracht künftiger berufspolitischer Fragen immer wichtiger sein.

NexTower – Ideenwettbewerb Eingangshalle

Auslobung des Wettbewerbs »NexTower – Innenräumliche Neugestaltung der Eingangshalle«, Ideenwettbewerb
NexTower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main

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Gegenstand des Wettbewerbs – Beschreibung der Aufgabe (Kurzfassung):
Der Auslober beabsichtigt mit diesem Ideenwettbewerb die Generierung von innovativen und neuartigen Ideen für eine mögliche innenräumliche Neugestaltung der Eingangshalle des Bürogebäudes Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (»NexTower«). Die Wettbewerbsentwürfe sollen die funktionalen und technischen Anforderungen an die Eingangshalle analysieren und hierfür Lösungsvorschläge entwickeln. Gerne dürfen auch Nutzungen entwickelt werden, die über die offensichtlichen Mindestnutzungen hinaus gehen. Wesentlich ist, dass die Arbeiten Aussagen zur räumlichen Gestaltung der Eingangshalle beinhalten. Sie können dabei von hergebrachten Vorstellungen abweichen und neue, kreative Ideen transportieren. Hierbei sollen Fragen zu Repräsentanz, Innovation und Zukunftsorientiertheit gestalterisch beantwortet werden.

Wettbewerbsteilnehmer – nicht nur Architekten:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit abgeschlossenem Studium in einer Gestalterischen Fachrichtung, z.B. Architektur (einschließlich Hochbau, Innen- oder Landschaftsarchitektur und Stadtplanung), Kommunikationsdesign, Gestaltung, etc.

Termine:
Beginn des Wettbewerbs: Der Wettbewerb wird am 8.6.2015 ausgelobt.
Rückfragen/Kolloquium: bis zum 17.6.2015 per email oder mündlich im Rahmen des Kolloquiums am 18.6.2015 zwischen 16-18 Uhr in der Eingangshalle des Nextowers.
Abgabe: Einlieferungstermin ist der 9.7.2015 bis spätestens 18 Uhr. Wir empfehlen die Zusendung per eMail (goedel@das-baubuero.de).
Preisgericht: Das Preisgericht tagt voraussichtlich am 16.7.2015.

Prämierung:
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 2.500 € zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis 1.250 € – 2. Preis 750 € – 3. Preis 500 €.

Die vollständigen Auslobungsunterlagen können hier heruntergeladen werden:

Nextower – Wettbewerbsauslobung Eingangshalle (pdf)
Nextower – Wettbewebsauslobung (Bilder)
Nextower – Wettbewebsauslobung (dwgs)

Wir freuen uns über eine rege Wettbewerbsteilnahme!

28.05.2015: Open-Space 3.0 @ NexTower

Der Lokale und Regionale Wettbewerb

Zu dieser 3. Nachfolgeveranstaltung der OpenSpaceKonferenz vom Herbst 2013 am Donnerstag 28.05.2015 um 17h00 laden wir alle Mitglieder der AKH herzlich ein!

Wir sind in einem herausragenden Tagungsort zu Gast: den NexTower in Frankfurts Mitte, der Büroturm hinter dem Thurn-und-Taxis-Palais an der Großen Eschenheimer Straße, Nähe Hauptwache.

Unter dem Titel »Der Lokale und Regionale Wettbewerb« gehen wir nach einem Impulsvortrag zu den aktuellen Wettbewerbsregelungen in einem OpenSpace – Workshop in Kleingruppen der Frage nach, wie der räumlich beschränkte Wettbewerb als Zukunftschance für uns Architektinnen und Architekten entwickelt werden kann. Der Theorie sollen Taten folgen: Wir stellen zusammen mit dem Eigentümer des NexTower einen regionalen Ideenwettbewerb zur Umgestaltung der Eingangshalle des Nextowers vor. Anwesende Kolleginnen und Kollegen können sich direkt vor Ort für die Zusendung der Auslobung registrieren. Der Abend schließt mit einem offenen Get together.

Eintritt frei.

Anmeldung:
— Anmeldefrist verlängert — bis zum 22.05.2015 (nur per eMail) an goedel@das-baubuero.de
Betreff: Der Regionale Wettbewerb
Hier direkt per eMail anmelden

Da die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt ist, bitten wir Sie um Rückmeldung im Falle einer Verhinderung, damit Kollegen von Ihnen nachrücken können.

„Der Lokale und Regionale Wettbewerb“
Der Wettbewerb belebt das Geschäft, der Wettbewerb braucht Regeln
Donnerstag 28.05.2015 · 17h00 – 22h30

Ablauf:
17h00 Eintreffen der Teilnehmer
17h30 Beginn der Veranstaltung
18h00 Vortrag
Vorstellung der aktuellen Wettbewerbsregelungen VOF 2009 / RPW 2013 gem. EU-Recht, Verfahrenskosten-Vergleich, Chancen für den offenen Planungswettbewerb als Regelverfahren.
18h45 OpenSpace – Workshop
Einführung in den OpenSpace – Prozess, Bearbeitung des Themas „Der Lokale und Regionale Wettbewerb“ in (Klein)gruppen.
21h15 Auslobung Wettbewerb
Vorstellung des regionalen Ideenwettbewerbs zur Umgestaltung der Eingangshalle des NexTower.
21h45 Get together

Veranstalter:
FORTBILDUNG OHNE NACHWEISPFLICHT
Wahlgruppe in der Architektenkammer Hessen
Alexander Jotzu, Carsten Ott, Harald Etzemüller, Ulrich Goedel

Ort: Nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main
(siehe auch: www.palaisquartier.com)

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Haushaltsausschuss Oktober 2014

Ein erster Kurzbericht von unserem Ausschussmitglied Rosita Gräf

Im Frühjahr 2014 bin ich in die Vertreterversammlung gewählt worden. Vielen Dank an alle Architekten/innen, die mich gewählt haben! Desweiteren hatte ich mich bereit erklärt, im Haushaltsausschuss mitzuarbeiten. In beiden Gremien bin ich nun also ein „Neuling“, ich habe daher das Jahr 2014 genutzt, mir die Kammer mit ihren Strukturen genauer anzusehen und Informationen zu sammeln.

Der Haushaltsausschuss tagte im Oktober 2014 zweimal. Wie auch in der Vertreterversammlung sind hier einige neue Mitglieder vertreten.

Im wesentlichen wurden die Haushaltplanungen 2015 für die Kammer und die Akademie vorgelegt. Um einen ersten Überblick zu bekommen, habe ich direkt in den Sitzungen sowie per eMail zahlreiche Fragen zu einzelnen Positionen gestellt. Die Vertreter der Kammer-Geschäftsstelle waren bemüht, mir umfassend Auskunft zu geben.

Mein Fazit des 1. Jahres:
Nach Auskunft der Geschäftsstelle ist für die Kammer noch nie ein Nachtragshaushalt gestellt worden, auch wenn die Einnahmen geringer als geschätzt ausgefallen sind. Jedoch wird der Kammerhaushalt durch interne Verrechnungen mit dem Akademiehaushalt in der Waage gehalten. Diese Verquickung der beiden Haushalte ist ein grundlegender Kritikpunkt für uns FON, dem in Zukunft weiter nachgegangen wird.
Die Kammerbeiträge bleiben in 2015 gleich. Es besteht im Ausschuss Konsens darüber, die Beitragsstruktur im Sinne der Gleichstellung aller Mitglieder in den verschiedenen Gremien grundlegend neu zu diskutieren.

FoN nimmt Akademie unter die Lupe

In der 3. Sitzung der Vertreterversammlung am 2. Dezember 2015 hat FoN mit seinem Antrag zur Akademie der Archtekten- und Stadtplanerkammer Hessen einen Erfolg zur Tranparenz zu verbuchen. Wir erachten es für erforderlich, die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre, zu beleuchten (siehe hierzu unser Kurzbericht aus dem Haushaltsausschuss). Dies wird nun geschehen, ein schriftlicher Bericht wird im Juni 2015 vorgelegt, und es wird anschließend eine Aussprache geben.

„Loben statt sanktionieren“ – Desweiteren haben wir unseren Vorschlag einer neuen Fortbildungsordnung allen Vertretern ausführlich erläutert und damit eine klare Alternative zu der unseres Erachtens ungeeigneten bestehenden Regelung aufgezeigt. Wir freuen uns auf eine weitergehende Beschäftigung mit diesem grundlegenden Thema.

Fortbildungs-Antrag zur 3. VV am 2. Dezember 2014

Das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz HASG verpflichtet die Architektenschaft zur Fortbildung. Die Durchführung ist in einer Fortbildungsordnung zu regeln, über die die Vertreterversammlung der AKH beschließt. Die Wahlgruppe FoN hält die bestehende Regelung mit einer Nachweispflicht für ungeeignet, eine qualifizierte berufliche Fortbildung sicherzustellen. Wir haben daher eine völlig neue Fortbildungsordnung erarbeitet. Der Entwurf basiert auf gemeinsamen Überlegungen aus der vergangenen Legislatur mit Vertretern der IHA. Er wurde vollständig neu formuliert und stellt eine Alternative zur bestehenden Regelung dar.

Kern der neuen Fortbildungsordnung ist es, das bisherige Sanktionierungssystem abzuschaffen und durch ein Belobigungssystem für erfolgreiche Fortbildungsmaßnahmen zu ersetzen: Allein durch das Angebot der AKH durch z.B. Fachvorträge, Kammer-vor-Ort Veranstaltungen, Messen, Seminare, Open-Space, Tag der Architektur, Hessischer Architektentag, Tag der Baukultur, Tag des Baudenkmals usw. können die Mitglieder ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht vollumfänglich nachkommen. Eine Pflicht zum Punktesammeln und eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Regelung und Kontrolle durch die Kammer besteht nicht mehr. Ehrenverfahren können entfallen. Auf Wunsch können weiterhin Fortbildungsveranstaltungen mit Zertifikaten ausgestattet werden.

Der Antrag beinhaltet als Anlage auch eine Gegenüberstellung aller Veränderungen zur bestehenden Fortbildungsordnung, damit die Mitglieder der Vertreterversammlung sich auf einfache Weise ein objektives Bild von dem neuen Vorschlag machen können.  Antrag Fortbildungsordnung, Anlage zum Antrag (Gegenüberstellung neu-bestehend)

 

Der Antrag wurde durch unser Mitglied Wolf Vogl in der 3. Sitzung der Vertreterversammlung am 2. Dezember 2014 vorgestellt und umfassend erläutert. Da die Vertreterversammlung viele neue Mitglieder hat, haben wir den Verbänden und Wahlgruppierungen Gespräche angeboten, um eine möglichst breite Basis für einen Konsens zu schaffen. Daher wurde der Antrag nicht zur Abstimmung gebracht, sondern zunächst zurückgezogen. Wir freuen uns auf eine weitergehende Beschäftigung mit diesem grundlegenden Thema.

Akademie-Antrag zur 3. VV am 2. Dezember 2014

Der gestellte Antrag sah vor, dass der Leiter der Akademie Herr Toyka in der nächsten Vertreterversammlung in Form eines Berichtes umfassend zu den Aufgaben und Leistungen der Akademie Auskunft geben solle. Wir erachten es angesichts der umfassenden Veränderung in der Zusammensetzung der neuen VV für erforderlich, die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre, zu beleuchten. Bei entsprechender Transparenz können hier mittelfristig neue Wege eingeschlagen werden.

Dem Antrag wurde von der Vertreterversammlung in einer leicht modifizierten Form in großem Konsens zugestimmt. Der schriftliche Bericht wird vom Vorstand (und nicht von der Geschäftsführung der Akademie) zur VV im Juni 2015 vorgelegt, und es wird eine Aussprache in der Vertreterversammlung geben.

Geschäftsordnungs-Anträge zur 3. VV am 2. Dezember 2014

Die Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung wurden gestellt, um den Informationsfluss aus der VV zu den Vertretern zu beschleunigen, die Kammermitglieder über die konkrete Arbeit der VV regelmäßig zu informieren und um Gäste in der VV zuzulassen.

 

Einer Verkürzung der Frist zur Zusendung der Protokolle von 6 auf zwei Wochen wurde nach kurzer Diskussion von der Vertreterversammlung abgelehnt. Wir sehen dies als verpasste Chance.

Der Antrag auf Protokollveröffentlichung im Intranet wurde aufgrund der juristischen Bedenken seitens des Justiziars der AKH vom Antragsteller Harald Etzemüller zurückgezogen. Grundsätzlich sehen wir die Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten aus der VV im internen Mitgliederbereich der Webseite der AKH nicht im Widerspruch zur Geheimhaltungsverpflichtung des HASG.

Der Antrag auf Zulassung von Gästen in der Vertreterversammlung wurde ebenfalls zurückgezogen zugunsten eines Appels an den Vorstand, die bestehende Regelung zur Einladung von Gästen und Mitgliedern der AKH konsequent anzuwenden.

Anträge, Abstimmungen, Dokumente 2014-19

An dieser Stelle haben wir verschiedene Dokumente und Anträge zur Arbeit in der Vertreterversammlung in der laufenden Legislaturperiode 2014-19 zusammengestellt (die Links zu den Anträgen sind in den behandelnden Artikeln enthalten):

Anträge für die 1. Sitzung der VV am 02.06.2014:
Behandlung Transparenz-Antrag in der 2. VV Antrag zur Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen,
Behandlung Open-Space-Antrag in der 2. VV Bereitstellung von Sach- und Finanzmitteln zur Weiterführung des »Open-Space-Prozesses«

Die Anträge wurden vertagt und zusammen mit einem weiteren Antrag in der 2. Sitzung der VV am 01.09.2014 behandelt:
Behandlung Fortbildungs-Antrag in der 2. VV Bildung eines Sonderausschusses zum Thema Fortbildungsordnung und Nachweispflicht

Anträge für die 3. Sitzung der VV am 02.12.2014:
Behandlung Geschäftsordnungs-Anträge in der 3. VV Antrag zur Transparenz und Beschleunigung des Informationsflusses in der Arbeit der VV
Behandlung Akademie-Antrag in der 3. VV Bericht zu Aufgaben und Leistungen der Akademie
Behandlung weiterer Fortbildungs-Antrag in der 3. VV Vorlage und Vorstellung einer neuen Fortbildungsordnung, mit Anlage zum Antrag (Gegenüberstellung neu – bestehend)