Nachdem am 11.04.2016 das 2. »Verbändegespräch« aller Verbände und Wahlgruppen zur Reform des Beitragssystems stattgefunden hatte (wir berichteten…), folgte rund 14 Tage später eine Vorstandsklausur zu diesem Thema. Hier wurde dann eine Wahlempfehlung zugunsten eines durch das Präsidium vorbereiteten und im Vorstand abschließend ausgearbeiteten Vorschlags für eine neue Beitragsordnung und neuer Mitgliedsbeiträge mehrheitlich beschlossen.
Leider: in diese Vorlage für eine neue Beitragsordnung sind die Erkenntnisse aus dem umfangreichen Prozess der Meinungsbildung (Regionalkonferenzen, Verbändegespräche) nur in geringem Umfang eingeflossen. Wesentliche Punkte finden sich überhaupt nicht wieder, und der Text der neuen Beitragsordnung (er liegt den 65 Vertretern der VV inzwischen als Beschlussvorlage vor) entspricht nicht der umfangreichen seitenlangen mitgelieferten Begründung. Es versteht sich von selbst, dass wir in der VV am 30.05.2016 der Wahlempfehlung nicht Folge leisten können.
Wir hatten uns daher entschlossen, unser mehrstufiges Modell für eine neue Beitragsordnung in die VV einzubringen. Wir haben das ehemals 10-Stufen-Modell hierzu – aufgrund der vielzahligen Erkenntnisse aus den Regionalkonferenzen und dem 2. Verbändegespräch – überarbeitet und es zu einem 5+1-Modell entwickelt. Außerdem haben wir wieder eine Berechnung durchgeführt, um Einnahmestetigkeit und Beitragsverlässlichkeit nachzuweisen.
Es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass uns (und auch allen anderen Verbänden und Wahlgruppen) von seiten der Geschäftsstelle, des Präsidiums oder des Schatzmeisters zu keinem Zeitpunkt Unterlagen oder Zahlen zur Verfügung gestellt wurden, die eine gesicherte Berechnung eines eigenen Modells und ein Vergleich mit dem »Präsidiumsmodell« möglich gemacht hätten!
Dieses 5+1-Modell haben wir samt Erläuterung, Begründung und Beitragsberechnung zur Diskussion in der VV am 30.05.2016 eingebracht. Wir wünschen uns eine breite und differenzierte Diskussion und würden uns freuen, wenn viele Vertreter sich unserer Ansicht anschließen könnten. Und wenn die Mehrheit der anwesenden Vertreter zur Auffassung gelangt, dass das Thema noch weiterer Diskussion bedarf, dann kann dem Antrag der Initiative Hessischer Architekten IHA zugestimmt werden, der vorsieht, in dieser Sitzung noch keinen Beschluss zu fassen und dies auf die VV Ende November 2016 zu vertagen.
Das FON 5+1-Modell und Unterlagen stehen hier zum Download bereit:
FoN 2016-04-28 Erläuterung Beitragsmodell und Bewertung