Thema Fortbildungsordnung
Thema Beitragsstrukturreform
Thema Transparenz
Thema Haushaltplanung
Thema Open-Space-Veranstaltungen
Thema Akademie der AKH
Thema Wettbewerbswesen
Thema Mitgliedergewinnung
Im Februar 2019 sind alle Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen aufgerufen, die Vertreterversammlung als das höchste Gremium ihrer berufsständigen Selbstverwaltung neu zu wählen.
Wir, die Wahlgruppe FoN – Fortbildung ohne Nachweispflicht – sind ein Zusammenschluss von freiberuflichen und angestellten Architekt*innen, die sich seit 10 Jahren in der Gremienarbeit der AKH erfolgreich für eine Veränderung der Kammer hin zu einer stärkeren Interessenvertretung ihrer Mitglieder engagiert.
Neben unserem Kernanliegen – der vollständigen und ersatzlosen Abschaffung der geltenden Fortbildungsordnung – haben wir uns unter anderem für mehr Transparenz bei kammerinternen Vorgängen, für einen offenen Diskurs in den Gremien der AKH, gegen Beitragserhöhungen und für ein gerechtes Mitgliedsbeitragsmodell eingesetzt.
In dieser Wahlperiode haben wir in der Vertreterversammlung 12 Anträge zu den Themen Fortbildungsordnung, Transparenz, Wettbewerbe, Mitgliedergewinnung und Beitragsstrukturreform eingebracht. Diese wurden kontrovers diskutiert und in den Gremien intensiv behandelt.
Die FoN ist vertreten im Vorstand durch Ulrich Goedel, im Haushaltsausschuss durch Rosita Gräf, im Landeswettbewerbs- und Vergabeausschuss durch Harald Etzemüller und in den Arbeitsgruppen »Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner« durch Jürgen Schulz-Anker, »Aus-, Fort- und Weiterbildung« durch Wolf Vogl, »Öffentlichkeitsarbeit« durch Carsten Ott und »Öffentliches Baurecht« durch Matthias Hamm.
Wir haben das Format der positiv beurteilten Open-Space-Konferenz 2013 aufgegriffen und durch eigene Veranstaltungen fortgeführt.
Wir haben einen Ideenwettbewerb für die Lobby eines Frankfurter Hochhauses initiiert und durchgeführt.
Wir haben uns bei Veranstaltungen und Regionalkonferenzen der AKH engagiert und selbstorganisierte Fortbildungen unternommen.
Neben einer starken Vertretung des Berufstandes durch die AKH wollen wir, dass sich die Kammer neuen Entwicklungen stellt und hierfür Konzepte erarbeitet.
So steht der Berufsstand vor weiteren Herausforderungen durch die Digitalisierung und vor immer komplexer werdenden Bauprozessen.
Intern zeigt sich eine sich ändernde Mitgliederstruktur mit steigendem Anteil angestellter Architekt*innen mit ihren spezifischen Anforderungen und Erwartungen.
Dem stellen wir den Wunsch nach mehr Mitbestimmung und Engagement gegenüber.
Die Schaffung regionaler Netzwerke ist hierfür ein wichtiger Baustein.
Beitrag erstellt 20.10.2018 von H. Etzemüller, geä. 05.01.2019 von J. Schulz-Anker
Der in der Vertreterversammlung am 19. Juni 2018 von der FoN eingebrachte Antrag »Einsetzung Arbeitsgruppe Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« wurde zu einem unerwartet erfreulichen Teilerfolg für die FoN.
Der Vorstand hat eine eigene Vorstandsgruppe »Mitgliedergewinnung«, bestehend aus drei Mitgliedern des Vorstandes, zur Bearbeitung dieses Themas eingesetzt.
Die FoN begrüßt diese Entscheidung.
Als Initialzündung hierfür kann sicherlich unser Antrag angesehen werden. Dieser zielte darauf ab, die Aufgabe der Mitgliedergewinnung durch das Einsetzen einer eigenen Arbeitsgruppe auf eine breite Basis aus Vertretern der Vertreterversammlung und der Kammer zu stellen und selbst in die Hand zu nehmen.
Kernanliegen des FoN-Antrages ist, das Potential und die Kreativität aller Verbände, Wahlgruppen und der Kammer zu nutzen und auszuschöpfen, mit dem Ziel eine langfristige Strategie auf Basis neuer, anderer und vielleicht auch ungewöhnlicher Ideen zu entwickeln.
Leider ist die Mehrheit der Vertreter diesem Konzept in dieser Form nicht gefolgt. Vielmehr schien sie die vom Vizepräsidenten Felix Schmunk vorgetragene Begründung für die Einsetzung einer Vorstandsgruppe und die daraus resultierende Empfehlung, den Antrag der FoN abzulehnen, zu überzeugen. Der Vorstand begründete seine Entscheidung mit dem Argument, das Thema sei in einer kleinen Vorstandsgruppe besser zu bearbeiten und eine Arbeitsgruppe daher nicht erforderlich.
Trotz Zuspruchs von 30% der Anwesenden quer durch die Vertreterversammlung wurde unser Antrag abgelehnt. Mit dieser Entscheidung wurde die Chance verpasst, das Thema Mitgliedergewinnung auf eine breite Basis zu stellen, um gemeinsam mit allen Verbänden und Wahlgruppen eine zukunftsweisende tragfähige Strategie zu entwickeln.
Nichtsdestotrotz war das Engagement der FoN in Sachen Mitgliedergewinnung positiv und durchaus erfolgreich, da der Vorstand zu diesem Thema eine Vorstandsgruppe eingesetzt hat. Vizepräsident Felix Schmunk kündigte in seiner Begründung eine schnelle und zügige Bearbeitung an und signalisierte bereits erste Ergebnisse für die nächste VV im November diesen Jahres.
Die FoN wird die Arbeit der Vorstandsgruppe aufmerksam verfolgen.
Auf der Vertreterversammlung am 19. Juni 2018 werden wir einen Antrag zum Thema Mitgliedergewinnung einbringen. Wir werden die Vertreter bitten zu beschließen, den Vorstand aufzufordern, eine Arbeitsgruppe (AG) »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« zu bilden und einzusetzen.
Aufgabe und Ziel dieser AG »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030«:
Hintergrund und Anlass für den Antrag:
Nehmen wir das Heft selbst in die Hand:
Durch das Einsetzen einer AG »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« kann unserer Meinung nach die Aufgabe zielorientiert und effizient bearbeitet und das Ergebnis auf eine breite Basis mit Konsens gestellt werden.
Wir von der FoN werden alles dafür tun, dass dieser Schritt getan werden kann.
In der Vertreterversammlung am 28.11.2017 wurden seitens der Vertreter 3 Beschlüsse verabschiedet, die aus Sicht der FoN so nicht hätten beschlossen werden dürfen:
Beim Thema Haushaltsentwurf waren unser Hauptkritikpunkte vor allem der teilweise nicht nachvollziehbare Umgang mit alten und neuen Etatposten wie z.B. das brandneue Thema „Zukunftswerkstatt“, welche u.a. zu der erheblichen Unterdeckung geführt hatten, sowie der aus unserer Sicht unverantwortliche Vorschlag zur Deckung auf die Rücklagen in erheblicher Höhe zuzugreifen. Dies war auch der Grund für unseren Antrag.
Das Thema Beitragsstrukturreform stand überraschenderweise nicht auf der Agenda. Aus diesem Grunde und aufgrund der Tatsache, dass der Vorstand keine Veranlassung sah, das Thema weiter anzugehen, war unsere Absicht, mit unserem Antrag die Diskussion nicht nur wieder anzustoßen sondern vor allem den Vorstand wieder in die Pflicht zu nehmen, noch in dieser Wahlperiode auf der Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 ein neues 4-stufiges Beitragsmodell zu erarbeiten und zu verabschieden.
Alle 3 Themen wurden von uns mit Unterstützung der Kollegen der IHA mit großem Engagement in der Vertreterversammlung vorgetragen und diskutiert. Unsere Bemühungen, mit sachlichen Argumenten und fundierter Kritik die anwesenden Vertreter davon zu überzeugen, unseren Vorschlägen und Anträgen zu folgen, fanden jedoch so gut wie kein Gehör bzw. stießen sogar auf deutlich spürbare Ablehnung bei einem Teil der Vertreter.
Diese aus unserer Sicht signifikanten Fehlentscheidungen haben nun zur Folge,
Die nun eingetretene Situation ist mehr als unerfreulich und unbefriedigend. Es darf einfach nicht wieder passieren, dass ein Haushalt und Projekte ohne eine Kostenperspektive und ohne eine klare inhaltliche Definition von der Vertreterversammlung einfach verabschiedet werden. Darauf wird die FoN achten.
In der Vertreterversammlung am 27. Juni 2017 wurde bedauerlicherweise das durch den eingesetzten beratenden Ausschuss unter großem Engagement erarbeitete und zur Verabschiedung eingebachte 4-stufige Beitragsmodell von den Vertretern abgelehnt.
Dieses Abstimmungsergebnis war umso unerwarteter, da zuvor die Mehrheit des beratenden Ausschusses bestehend aus Vertretern aller Verbände und Wahlgruppen, eines Vertreters der Arbeitsgruppe Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner (AGABAS), des Vorstandes sowie der Geschäftsführung der AKH für eine Umsetzung des gemeinsam erarbeiteten Modells votiert hatte.
Die Mehrheit der Vertreter folgte einer Empfehlung des Vorstandes. Diese basierte auf der Befürchtung, dass das neue Beitragsmodell vor allem bei angestellten Architekten zu großer Ablehnung und zu einer Austrittswelle bis hin zu einer möglichen Spaltung der Mitgliedschaft führen könne.
Ausschlaggebend für das negative Abstimmungsergebnis war der überraschende „Meinungswechsel“ des größten Verbandes in der Vertreterversammlung.
Mit dieser Entscheidung wurde die einmalige Chance verpasst, ein zukunftsweisendes tragfähiges Modell umzusetzen, dass nicht nur den persönlichen individuellen Einkommensverhältnissen der Mitglieder ohne Unterscheidung in selbstständig und angestellt gerecht geworden wäre sondern auch eine langfristige stabile Beitragssicherheit garantiert hätte.
Das mehr als 3 Jahre intensive und ausdauernde Engagement der FoN für ein leistungsgerechtes und soziales mehrstufiges Beitragsmodell wurde nicht belohnt. Vielmehr bleibt zu befürchten, dass es auf absehbare Zeit zu keiner Novellierung des Beitragssystems kommen wird.
Der Vorstand hatte leider keine Empfehlung für eine weitere Bearbeitung dieser von ihm seinerzeit selbst angestoßenen Thematik abgegeben. Vielmehr hatte er deutlich kommuniziert, dass das Thema Beitragsstrukturreform aus seiner Sicht bis auf weiteres keine Priorität mehr hat.
Nichtsdestotrotz wird sich die FoN weiterhin für eine Modifizierung des alten Beitragssystems im Sinne des in der Vertreterversammlung vom 29.11.2016 verabschiedeten Grudsatzbeschlusses zugunsten einer einkommensabhängigen 4-stufigen Beitragsordnung einsetzen.
In der Vertreterversammlung am 29.11.2016 wurde von den Vertretern folgender Beschluss einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet:
Mit diesem bahnbrechenden Grundsatzbeschluss, zu dessen Herbeiführung die Wahlgruppe FoN einen wesentlichen Beitrag leisten konnte, wird der konsequente und ausdauernde Einsatz der FoN für ein leistungsgerechtes und soziales mehrstufiges Beitragsmodell belohnt.
Nachdem am 11.04.2016 das 2. »Verbändegespräch« aller Verbände und Wahlgruppen zur Reform des Beitragssystems stattgefunden hatte (wir berichteten…), folgte rund 14 Tage später eine Vorstandsklausur zu diesem Thema. Hier wurde dann eine Wahlempfehlung zugunsten eines durch das Präsidium vorbereiteten und im Vorstand abschließend ausgearbeiteten Vorschlags für eine neue Beitragsordnung und neuer Mitgliedsbeiträge mehrheitlich beschlossen.
Leider: in diese Vorlage für eine neue Beitragsordnung sind die Erkenntnisse aus dem umfangreichen Prozess der Meinungsbildung (Regionalkonferenzen, Verbändegespräche) nur in geringem Umfang eingeflossen. Wesentliche Punkte finden sich überhaupt nicht wieder, und der Text der neuen Beitragsordnung (er liegt den 65 Vertretern der VV inzwischen als Beschlussvorlage vor) entspricht nicht der umfangreichen seitenlangen mitgelieferten Begründung. Es versteht sich von selbst, dass wir in der VV am 30.05.2016 der Wahlempfehlung nicht Folge leisten können.
Wir hatten uns daher entschlossen, unser mehrstufiges Modell für eine neue Beitragsordnung in die VV einzubringen. Wir haben das ehemals 10-Stufen-Modell hierzu – aufgrund der vielzahligen Erkenntnisse aus den Regionalkonferenzen und dem 2. Verbändegespräch – überarbeitet und es zu einem 5+1-Modell entwickelt. Außerdem haben wir wieder eine Berechnung durchgeführt, um Einnahmestetigkeit und Beitragsverlässlichkeit nachzuweisen.
Es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass uns (und auch allen anderen Verbänden und Wahlgruppen) von seiten der Geschäftsstelle, des Präsidiums oder des Schatzmeisters zu keinem Zeitpunkt Unterlagen oder Zahlen zur Verfügung gestellt wurden, die eine gesicherte Berechnung eines eigenen Modells und ein Vergleich mit dem »Präsidiumsmodell« möglich gemacht hätten!
Dieses 5+1-Modell haben wir samt Erläuterung, Begründung und Beitragsberechnung zur Diskussion in der VV am 30.05.2016 eingebracht. Wir wünschen uns eine breite und differenzierte Diskussion und würden uns freuen, wenn viele Vertreter sich unserer Ansicht anschließen könnten. Und wenn die Mehrheit der anwesenden Vertreter zur Auffassung gelangt, dass das Thema noch weiterer Diskussion bedarf, dann kann dem Antrag der Initiative Hessischer Architekten IHA zugestimmt werden, der vorsieht, in dieser Sitzung noch keinen Beschluss zu fassen und dies auf die VV Ende November 2016 zu vertagen.
Das FON 5+1-Modell und Unterlagen stehen hier zum Download bereit:
FoN 2016-04-28 Erläuterung Beitragsmodell und Bewertung
Am 11.04.2016 hatten das 2. »Verbändegespräch« aller Verbände und Wahlgruppen zur Reform des Beitragssystems stattgefunden. Im Verbändegespräch wurden vom Schatzmeister Joachim Exler erstmals (!) durchgerechnete Modelle mit konkreten Zahlen für Beiträge und Beitragsstufen vorgestellt. Darüber entstand unter den anwesenden eine lebhafte Diskussion. Dies war u.a. dem Umstand geschuldet, dass eine der dargestellten Folien ein Rechenbeispiel enthielt, um einen »Grenzfall« zu berechnen, was jedoch bei der Präsentation von Herrn Exler nicht gut kommuniziert wurde.
Es ist generell festzuhalten, dass die Teilnehmer nur in letzter Minute (am Vortag per eMail!) mit Unterlagen zu Thema versorgt wurden, nämlich einer über 100-seitigen Dokumentation der beiden am 16.02. und 01.03.2016 in Kassel resp. Darmstadt veranstalteten »Regionalkonferenzen« zu diesem Thema. Wie man dieses Material hätte durcharbeiten können, um daraus Schlüsse zu ziehen, die man abgewogen hätte in das Verbändegespräch einbringen können, bleibt schleierhaft.
Es wurden nichts desto trotz von Vertretern verschiedener Wahlgruppen und Verbände wesentliche Erkenntnisse aus den Regionalkonferenzen in die Diskussion eingebracht, u.a.:
Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar verwies auf die derzeitigen Aufwendungen in die Modernisierung der EDV, die die Einführung einer weiteren Software zum geplanten Start der neuen Beitragsordnung 2017 aus Haushaltsgründen nicht zuließe.
Wesentlicher Diskussionspunkt war, wie man der Gruppe der Angestellten Architekten, Innenarchitekten, Stadt- und Landschaftsplaner die neue Beitragsordnung zu ihrem Vorteil vermitteln könne. Der grundlegende Verweis von Herrn Kraushaar, dass wir als AKH das Privileg einer berufständigen Selbstverwaltung hätten, ist zwar richtig und auch inhaltlich vollstens zu unterstützen, jedoch reicht es als Argument für die Begründung der neuen Beitragsordnung unserer Ansicht nicht aus. In der Diskussion sind hierzu einfach zu viele offene Fragen geblieben.
Gegen Ende der Diskussion gab es zwei, drei Redebeiträge, die den Tenor hatten: »Lasst es uns doch möglichst einfach halten, ein Mitglied ein Beitrag« o.ä. Man merkte, so manchem wurde die Diskussion zu lang. Und man merkte, wem die Solidarität unter den Mitgliedern recht schnuppe ist. Kammerpräsidentin Brigitte Holz wirkte mit ihren Schlussworten, dass wir ja alle das eine gemeinsame wollten (nämlich eine neue Beitragsordnung, irgendwie) und dass wir doch nun diese positiven Ergebnisse am Ende der Diskussion (sic!) in die Vorstandsklausur geben könne, doch recht unbeholfen und unglaubwürdig, fasste es doch in keinster Weise den offengebliebenen Zustand mit widerstreitenden Meinungen ab.
Wir meinen: Die Diskussion ist fortzusetzen.
In der AKH wurde im Jahr 2015 begonnen, über eine grundlegende Reform der AKH-Beitragsstruktur nachzudenken. Im Herbst 2015 wurden die Verbände und Wahlgruppen in den Konzeptionsprozess eingebunden. Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar und Schatzmeister Joachim Exler stellten ihre bislang angestellten Überlegungen vor, die jedoch nicht überzeugen konnten. Nicht nur wir von der FoN sondern auch andere Wahlgruppen und Verbände haben Vorbehalte gegen das von Präsidium und Herrn Kraushaar favorisierte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell«, wie sich beim Verbändegespräch am 27.10.2015 in der AKH deutlich zeigte. Immerhin: Alle waren sich einig, dass über eine Reform der Beitragsstruktur diskutiert werden muss!
Dass man aus der bislang leeren Worthülse »solidaritätsorientiertes Kollegialitätsmodell« etwas machen kann, was diesen Namen auch verdient, zeigt FoN, indem wir einen eigenen Vorschlag zur Reform der AKH-Beitragsstruktur entwickelt und auf der Basis der uns von der AKH zur Verfügung gestellten Daten durchgerechnet haben.
Die FoN begrüßt grundsätzlich eine Reform des Beitragssystems:
Eine Unterteilung in beamtete, angestellte oder selbstständige Architekt/innen und die daraus folgende Differenzierung der Kammerbeiträge halten wir für nicht mehr zeitgemäß.
Die Reform bietet die Chance zur Gestaltung eines grundsätzliches geänderten Verständnis der Architektenschaft: Architekt/innen sind Architekt/innen, egal ob angestellt, freischaffend, verbeamtet oder in Ruhestand.
Grundzüge:
Organisation/Ablauf der Beitragserhebung:
Siehe hierzu auch den Punkt: „Verwaltungsvereinfachung“.
Bewertung:
Aufgestellt:
Frankfurt am Main, 21.1.2016,
Rosita Gräf, Jürgen Schulz-Anker, Harald Etzemüller, Ulrich Goedel
Zu dieser 3. Nachfolgeveranstaltung der OpenSpaceKonferenz vom Herbst 2013 am Donnerstag 28.05.2015 um 17h00 laden wir alle Mitglieder der AKH herzlich ein!
Wir sind in einem herausragenden Tagungsort zu Gast: den NexTower in Frankfurts Mitte, der Büroturm hinter dem Thurn-und-Taxis-Palais an der Großen Eschenheimer Straße, Nähe Hauptwache.
Unter dem Titel »Der Lokale und Regionale Wettbewerb« gehen wir nach einem Impulsvortrag zu den aktuellen Wettbewerbsregelungen in einem OpenSpace – Workshop in Kleingruppen der Frage nach, wie der räumlich beschränkte Wettbewerb als Zukunftschance für uns Architektinnen und Architekten entwickelt werden kann. Der Theorie sollen Taten folgen: Wir stellen zusammen mit dem Eigentümer des NexTower einen regionalen Ideenwettbewerb zur Umgestaltung der Eingangshalle des Nextowers vor. Anwesende Kolleginnen und Kollegen können sich direkt vor Ort für die Zusendung der Auslobung registrieren. Der Abend schließt mit einem offenen Get together.
Eintritt frei.
Anmeldung:
— Anmeldefrist verlängert — bis zum 22.05.2015 (nur per eMail) an goedel@das-baubuero.de
Betreff: Der Regionale Wettbewerb
Hier direkt per eMail anmelden
Da die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt ist, bitten wir Sie um Rückmeldung im Falle einer Verhinderung, damit Kollegen von Ihnen nachrücken können.
„Der Lokale und Regionale Wettbewerb“
Der Wettbewerb belebt das Geschäft, der Wettbewerb braucht Regeln
Donnerstag 28.05.2015 · 17h00 – 22h30
Ablauf:
17h00 Eintreffen der Teilnehmer
17h30 Beginn der Veranstaltung
18h00 Vortrag
Vorstellung der aktuellen Wettbewerbsregelungen VOF 2009 / RPW 2013 gem. EU-Recht, Verfahrenskosten-Vergleich, Chancen für den offenen Planungswettbewerb als Regelverfahren.
18h45 OpenSpace – Workshop
Einführung in den OpenSpace – Prozess, Bearbeitung des Themas „Der Lokale und Regionale Wettbewerb“ in (Klein)gruppen.
21h15 Auslobung Wettbewerb
Vorstellung des regionalen Ideenwettbewerbs zur Umgestaltung der Eingangshalle des NexTower.
21h45 Get together
Veranstalter:
FORTBILDUNG OHNE NACHWEISPFLICHT
Wahlgruppe in der Architektenkammer Hessen
Alexander Jotzu, Carsten Ott, Harald Etzemüller, Ulrich Goedel
Ort: Nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main
(siehe auch: www.palaisquartier.com)
In der 3. Sitzung der Vertreterversammlung am 2. Dezember 2015 hat FoN mit seinem Antrag zur Akademie der Archtekten- und Stadtplanerkammer Hessen einen Erfolg zur Tranparenz zu verbuchen. Wir erachten es für erforderlich, die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre, zu beleuchten (siehe hierzu unser Kurzbericht aus dem Haushaltsausschuss). Dies wird nun geschehen, ein schriftlicher Bericht wird im Juni 2015 vorgelegt, und es wird anschließend eine Aussprache geben.
„Loben statt sanktionieren“ – Desweiteren haben wir unseren Vorschlag einer neuen Fortbildungsordnung allen Vertretern ausführlich erläutert und damit eine klare Alternative zu der unseres Erachtens ungeeigneten bestehenden Regelung aufgezeigt. Wir freuen uns auf eine weitergehende Beschäftigung mit diesem grundlegenden Thema.
Das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz HASG verpflichtet die Architektenschaft zur Fortbildung. Die Durchführung ist in einer Fortbildungsordnung zu regeln, über die die Vertreterversammlung der AKH beschließt. Die Wahlgruppe FoN hält die bestehende Regelung mit einer Nachweispflicht für ungeeignet, eine qualifizierte berufliche Fortbildung sicherzustellen. Wir haben daher eine völlig neue Fortbildungsordnung erarbeitet. Der Entwurf basiert auf gemeinsamen Überlegungen aus der vergangenen Legislatur mit Vertretern der IHA. Er wurde vollständig neu formuliert und stellt eine Alternative zur bestehenden Regelung dar.
Kern der neuen Fortbildungsordnung ist es, das bisherige Sanktionierungssystem abzuschaffen und durch ein Belobigungssystem für erfolgreiche Fortbildungsmaßnahmen zu ersetzen: Allein durch das Angebot der AKH durch z.B. Fachvorträge, Kammer-vor-Ort Veranstaltungen, Messen, Seminare, Open-Space, Tag der Architektur, Hessischer Architektentag, Tag der Baukultur, Tag des Baudenkmals usw. können die Mitglieder ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht vollumfänglich nachkommen. Eine Pflicht zum Punktesammeln und eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Regelung und Kontrolle durch die Kammer besteht nicht mehr. Ehrenverfahren können entfallen. Auf Wunsch können weiterhin Fortbildungsveranstaltungen mit Zertifikaten ausgestattet werden.
Der Antrag beinhaltet als Anlage auch eine Gegenüberstellung aller Veränderungen zur bestehenden Fortbildungsordnung, damit die Mitglieder der Vertreterversammlung sich auf einfache Weise ein objektives Bild von dem neuen Vorschlag machen können. Antrag Fortbildungsordnung, Anlage zum Antrag (Gegenüberstellung neu-bestehend)
Der Antrag wurde durch unser Mitglied Wolf Vogl in der 3. Sitzung der Vertreterversammlung am 2. Dezember 2014 vorgestellt und umfassend erläutert. Da die Vertreterversammlung viele neue Mitglieder hat, haben wir den Verbänden und Wahlgruppierungen Gespräche angeboten, um eine möglichst breite Basis für einen Konsens zu schaffen. Daher wurde der Antrag nicht zur Abstimmung gebracht, sondern zunächst zurückgezogen. Wir freuen uns auf eine weitergehende Beschäftigung mit diesem grundlegenden Thema.
Der gestellte Antrag sah vor, dass der Leiter der Akademie Herr Toyka in der nächsten Vertreterversammlung in Form eines Berichtes umfassend zu den Aufgaben und Leistungen der Akademie Auskunft geben solle. Wir erachten es angesichts der umfassenden Veränderung in der Zusammensetzung der neuen VV für erforderlich, die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre, zu beleuchten. Bei entsprechender Transparenz können hier mittelfristig neue Wege eingeschlagen werden.
Dem Antrag wurde von der Vertreterversammlung in einer leicht modifizierten Form in großem Konsens zugestimmt. Der schriftliche Bericht wird vom Vorstand (und nicht von der Geschäftsführung der Akademie) zur VV im Juni 2015 vorgelegt, und es wird eine Aussprache in der Vertreterversammlung geben.
Die Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung wurden gestellt, um den Informationsfluss aus der VV zu den Vertretern zu beschleunigen, die Kammermitglieder über die konkrete Arbeit der VV regelmäßig zu informieren und um Gäste in der VV zuzulassen.
Einer Verkürzung der Frist zur Zusendung der Protokolle von 6 auf zwei Wochen wurde nach kurzer Diskussion von der Vertreterversammlung abgelehnt. Wir sehen dies als verpasste Chance.
Der Antrag auf Protokollveröffentlichung im Intranet wurde aufgrund der juristischen Bedenken seitens des Justiziars der AKH vom Antragsteller Harald Etzemüller zurückgezogen. Grundsätzlich sehen wir die Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten aus der VV im internen Mitgliederbereich der Webseite der AKH nicht im Widerspruch zur Geheimhaltungsverpflichtung des HASG.
Der Antrag auf Zulassung von Gästen in der Vertreterversammlung wurde ebenfalls zurückgezogen zugunsten eines Appels an den Vorstand, die bestehende Regelung zur Einladung von Gästen und Mitgliedern der AKH konsequent anzuwenden.