Online-Fortbildung floppt!

Auf Seite 12 in seinem Tätigkeitsbericht muss der AKH-Vorstand eingestehen, dass die mit viel Optimismus (und Entwicklungskosten) initiierte Online-Fortbildung von den AKH-Mitgliedern nicht angenommen und deshalb eingestellt worden ist.
Der AKH-Vorstand hatte große Hoffnungen in diese neue Errungenschaft gesetzt und fragt nun (sich selbst oder die AKH-Mitglieder?), was sich besser angeboten hätte, als solch eine Online-Fortbildung zu nutzen.

Zertifizierte Nachhaltigkeit oder Akademie-Lobbyarbeit?

Auf Seite 14 in seinem Tätigkeitsbericht weist der AKH-Vorstand auf eine Kammer-Initiative unter dem Motto „Zertifizierte Nachhaltigkeit“ hin, die zum Ziel hat, neben dem in Deutschland bereits angewendeten Zertifizierungsprogramm DGNB das bereits in den USA entwickelte Zertifizierungssystem LEED zu importieren und auf deutschen Standard umzuschreiben.

Es stellt sich die Frage, in wie weit die Einführung eines weiteren sogenannten „Green-Building-Zertifizierungssystems“ Sinn macht, das mit anderen, auf dem Markt befindlichen konkurriert (neben DGNBBREEAMGreen StarGreen Mark, gibt es auch regionale Zertifizierungssysteme wie z.B. das Gütesiegel Energie der Stadt Stuttgart oder dasUmweltzeichen der HafenCity der Hansestadt Hamburg).
Auf Grund der Erfahrungen mit den Fortbildungsthemen der AKH liegt die Vermutung nahe, dass auch ein massives Interesse der Kammer daran besteht, das Fortbildungsprogramm der Akademie zu erweitern, um damit vielleicht das nachlassende Fortbildungsinteresse in Zukunft besser kompensieren zu können (siehe auch: Online-Fortbildung floppt!).
Denn immerhin wird die Akademie dann Lehrgänge in BEIDEN Zertifizierungssystemen anbieten.

In diesen Zusammenhang passt auch der Kommentar zur Evaluierung der HBO (Seite 5), bei der „erstmalig die Möglichkeit für die AKH bestand, sich sehr frühzeitig in den Meinungsbildungsprozess einzubringen“.
Die AKH hat es dabei nicht versäumt, bei dieser Gelegenheit auch die Fortbildungspflicht der “Kleinen Bauvorlageberechtigten” zu thematisieren, die noch nicht von der für Architekten und Bauingenieure geltenden Fortbildungspflicht (und Nachweispflicht !) erfasst worden sind. Auch hier versucht die AKH die durch den staatlichen Rückzug aus der Ausbildung entstandenen Probleme durch Angebote ihrer Akademie zu kompensieren.

Wettbewerbswesen in Hessen erfreulich?

Auf Seite 7 in seinem Tätigkeitsbericht zeigt sich der AKH-Vorstand erfreut über die vielen Wettbewerbe im letzten Jahr 2009 in Hessen.
Wir möchten zu dieser Feststellung auf eine Analyse der ausgelobten Architekturwettbewerbe verweisen, die diesen euphorischen Rückblick doch in einem etwas anderen Licht erscheinen lässt (siehe auch weiter unten unsere Meldung vom April 2010: Nur 5 offene Wettbewerbe in 2009).

An dieser Stelle ein Hinweis auf die Diskussion über ein aktuelles Wettbewerbsverfahren, die im Weiteren die Frage nach dem Wettbewerbsverfahren aufwirft, welches tatsächlich ALLEN Architekten eine faire Wettbewerbsteilnahme ermöglicht. Mit der Vorauswahl wird Berufseinsteigern und kleinen Büros die Teilnahme erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Das widerspricht dem Gedanken eines fairen Wettbewerbs, da ein Vorauswahlverfahren bereits eine Wettbewerbsentscheidung OHNE Wettbewerbsentwurf darstellt.
Das Wettbewerbsverfahren zum Neubau des Museums der Weltkulturen in Frankfurt am Main ist von einigen Architektenkollegen öffentlich in der Presse solchermaßen kritisiert worden, dass sich die AKH veranlasst sieht, in einer Pressemitteilung auf diese Kritik zu antworten und zu einer Rückkehr zur sachlichen und fairen Diskussion aufzufordern (siehe z. B. Frankfurter Neue Presse vom 08.08.2010 oder Frankfurter Rundschau vom 12.08.2010).

In der Kritik steht ein sogenannter Wettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren, bei dem aus  296 Bewerbern 38 ausgesucht worden waren, die zusammen mit den 12 zuvor gesetzten Büros die endgültige Gesamtzahl von 50 Teilnehmern ergeben.
Ohne auf die Vorbehalte und Argumente der Kritiker oder Befürworter dieses Verfahrens einzugehen, stellen wir die Frage, warum es nicht möglich sein sollte, solche anspruchsvollen Wettbewerbe in einem klassischen „offen Wettbewerbsverfahren“ durchzuführen, wie es bereits in der Zeit der Museumsufer-Wettbewerbe in den 80-Jahren praktiziert worden war bzw. bei anderen aktuellen Wettbewerben durchgeführt worden ist, z.B. Stadtmuseum Kassel, Campus-Mitte TU Darmstadt-Lichtwiese oder in 2007 bei dem internationalen Wettbewerb der Bibliothek in Stockholm.
Neben den Vorteilen der Lösungsvielfalt offener Verfahren kommt es wegen der grundsätzlichen Chancengleichheit dieser Verfahren gar nicht erst zu diesen Diskussionen!

Keine Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntmachung des Haushalts

Der Haushaltsplan ist jedoch die einzige Möglichkeit für Mitglieder der AKH zu erfahren, wofür und in welcher Höhe ihre Mitgliedsbeiträge verwendet werden!
Bislang hat die AKH auf eine öffentliche Bekanntmachung ihres Haushalts verzichtet.
Andere Architektenkammern, wie. z.B. AK Rheinland-Pfalz oder AK Hamburg, veröffentlichen ihren Haushalt im DAB oder auf ihrer Homepage.

Auf der Grundlage des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes (HASG) und der Hessischen Landeshaushaltsordnung bedarf der Haushalts- und Wirtschaftsplan der AKH und ihrer Einrichtungen (z.B. Akademie) nicht der Genehmigung der Aufsichtsbehörde oder des zuständigen Ministeriums (in diesem Falle des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung).
Für die Prüfung der Beitragsordnung und des Haushaltsplans sowie der Kassenberichte und der Entlastung des Vorstands sind gem. HASG nicht die Mitglieder zuständig, sondern die Vertreterversammlung!
Auch findet sich im HASG keine Vorschrift, wonach die Vertreterversammlung den Kammermitgliedern regelmäßig oder auf Anforderung hin Auskunft über die Aufgabenerledigung zu erteilen hat.
Die bloß mittelbare Interessenvertretung der Mitglieder durch die Vertreterversammlung wird weiterhin durch die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung unterstützt, wonach nur Mitglieder der Vertreterversammlung an deren Sitzung teilnehmen können. Die Sitzung der Vertreterversammlungen sind nicht öffentlich.
Infolgedessen unterliegen auch Beschlüsse nicht der Öffentlichkeit bzw. der Veröffentlichung. Es sei denn, sie sind in Rechtsvorschriften umgesetzt worden. Sie müssen dann zumindest im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.
Der Haushaltsplan ist jedoch die einzige Möglichkeit für Mitglieder der AKH zu erfahren, wofür und in welcher Höhe  ihre Mitgliedsbeiträge verwendet werden.
Nur auf diesem Wege ist es möglich:

  • den AKH-Haushalt mit den von anderen Architektenkammern zu vergleichen,
  • den Aufwand für Leistungen und Personal zu vergleichen,
  • das Verhältnis von Kammmer- und Akademiehaushalt einzuschätzen,
  • die Finanzierung und Bezuschussung der Akademie zu kennen,
  • die Kosten für die nach HASG eigentlichen „Kernaufgaben“ herauszulesen.

Nur durch die Kenntnis von Einnahmen und Ausgaben, von Haushalt und Kammerfinanzierung ist es den Mitgliedern möglich, die Beschlüsse der Vertreterversammlung zur Höhe des Mitgliedbeitrags nachzuvollziehen.

Wir fordern deshalb, dass nicht nur der Haushaltsplan, sondern darüberhinausgehend auch andere Beschlüsse und Protokolle – z.B. von Vertreterversammlungen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen – den Kammermitgliedern zugänglich gemacht werden.
Ein entsprechender Beschluss der Vertreterversammlung kann eine Veröffentlichung bewirken.

Auch hier ist zur Durchsetzung dieser Forderung bzw. Änderung entsprechender Rechtsvorschriften der politischen Weg (Wahl der Vertreterversammlung, persönliche Willensbekundungen gegenüber der Kammer) gegeben. Im Jahr 2012 endet die Gültigkeit des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes. Bis dahin muss in Wiesbaden eine neue Vorlage erarbeitet werden.

Möchten Sie weitere Informationen zum Thema „Haushalt 2009 und Haushaltsetat 2010“,schreiben Sie uns (aus rechtlichen Gründen nur für Mitglieder der AKH).

Internetaufritt der AKH soll attraktiver werden

Die Internetseite der AKH ist sowohl für Architekten als auch für Bauherren emotional wenig ansprechend, und ist aufgrund der vielen Unterpunkte in den Menüleisten wenig übersichtlich.
Die Überarbeitung ist unumgänglich, deshalb hat sich die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit (AG Öff) dem Thema Homepage angenommen.
Konsens besteht zunächst in der Forderung der optischen Aufwertung und der Neusortierung der Inhalte. Ein in der AG Öff verbreiteter Wunsch ist die Errichtung eines Serviceportals, das die bereits auf der Homepage vorhandenen praktischen Informationen bündelt.
Um den Arbeitsprozess zu beschleunigen hat die AG Öff entschieden, eine Arbeitsgruppe zu formieren und der AG ein neues Konzept vorzuschlagen. Das erste Treffen hierzu findet Anfang Mai statt.
Die Hompepage basiert technisch auf einer Programmierung aus dem Jahre 2002. Eine Anpassung an geänderte Bildschirmauflösungen fand 2007 statt. Aus Kostengründen wurde damals auf eine grafische Neuausrichtung verzichtet. Grundsätzlich ist die Programmierstruktur aufgrund des Alters wenig flexibel, bereits das o.g. Serviceportal wird eine grundsätzliche Neuprogrammierung erfordern.

Wir – die Liste Fortbildung ohne Nachweispflicht (FoN) – fordern den Servicebereich als vollwertiges Forum auszubauen!
Im Zuge unseres Leitgedankens „Mehr Transparenz“ soll jedes Mitglied in einem passwort-geschützten Bereich umfassend in die Kammerarbeit des Vorstandes, der Vertreterversammlung, der Ausschüsse und Arbeitsgruppen Einblick nehmen können. Dazu gehört die Bereitstellung von Beschlüssen und Protokollen der entsprechenden Gremien, und nicht zuletzt die Bekanntgabe des Haushaltsplans.

Der Vorstand der AKH wurde von der AG Öff aufgefordert zu prüfen, welche Dokumente veröffentlicht werden dürfen und bei welchen Themen berechtigte Schutzinteressen der AKH bestehen.

Möchten Sie weitere Informationen zum Thema „Öffentlichkeitsarbeit der AKH“, schreiben Sie uns (aus rechtlichen Gründen nur für Mitglieder der AKH).

Haushaltsentwürfe für 2010 von AKH und Akademie liegen vor

In der letzten Vertreterversammlung wurde den Entwürfen des Haushaltsplans 2010 für die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen als auch für die Akademie der AKHzugestimmt. Da die Haushaltspläne nicht von der AKH veröffentlicht werden, haben interessierte Mitglieder der AKH die Möglichkeit, diese bei der Geschäftsstelle in Wiesbaden zur Einsicht anzufordern.
Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, schreiben Sie uns.

Novellierung der Fortbildungsordnung

Mit der Abstimmung in der Vertreterversammlung zur Novellierung der Fortbildungsverordnung hat die Diskussion um die Nachweispflicht ihren vorläufigen Abschluss gefunden. Dass es überhaupt zu dieser Novellierung gekommen ist, ist ausschließlich auf Betreiben der „Initiative Hessischer Architekten“ und „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ zurückzuführen, die genau vor einem Jahr die Sanktionierung der Nachweispflicht zu einem polarisierenden Thema bei den Kammerwahlen 2009 gemacht haben.
Die Vertreterversammlung der AKH hat am 8.12.2009 in Wiesbaden mit 39 zu 22 Stimmen (keine Enthaltung) für den Vorschlag des Sonderausschusses zur Novellierung der Fortbildungsordnung gestimmt. Dieser Vorschlag wurde von den Mitgliedern des Sonderausschusses zuvor mit 6 zu 4 Stimmen (keine Enthaltung) als Mehrheitsvotum zur Vorlage verabschiedet. Auch der Vorstand der AKH empfahl der Vertreterversammlung diesen Vorschlag zur Beschlussfassung.
Lt. AKH-Homepage sind die wesentlichen Änderungen der Novellierung Folgende:

  • Durch eine vorangestellte Einleitung wird die Notwendigkeit kontinuierlicher beruflicher Fortbildung stärker hervorgehoben.
  • Die Vergabe von Fortbildungsurkunden, -zertifikaten und -siegeln schafft zusätzliche Anreize zum Besuch von Fortbildungsveranstaltungen.
  • AKH-Mitglieder, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen nicht mehr der Nachweispflicht. Derzeit gilt dies erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
  • Der Abrechnungszeitraum wird auf vier Jahre (derzeit drei Jahre) verlängert; pro Abrechnungszeitraum sind künftig 32 Fortbildungspunkte nachzuweisen (derzeit 48 Fortbildungspunkte in drei eines Abrechnungszeitraums zu erwerben und nachzuweisen). Hierfür erhält das Mitglied ein „Fortbildungssiegel AKH“.
  • Über die Mindestverpflichtung hinausgehende, nachgewiesene Fortbildungspunkte können komplett in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden (derzeit maximal acht).
  • Zusätzlich können ausdrücklich auch Besuche von Fachvorträgen und „Qualitätszirkeln“ zum Nachweis der Fortbildungspflicht herangezogen werden. (Infos zu „Qualitätszirkeln“ finden Sie z. B. hier.)

Wir, die „Initiative Hessischer Architekten“ und die Wahlgruppe „Fortbildung ohne Nachweispflicht“, konnten uns mit unserer Forderung nach Abschaffung der Nachweispflicht einschließlich ihrer Sanktionierung in Form eines „Minderheitenantrags“nicht durchsetzen. Damit fällt das Wählervotum für eine Fortbildung ohne Nachweispflicht, wofür ca. 40% der Wähler bei den Kammerwahlen gestimmt hatten, „unter den Tisch“!
Obwohl die jetzige Novellierung Vorschläge von uns aufgreift (die Vergabe von Fortbildungsurkunden und -zertifikaten), vertreten wir weiterhin die Auffassung, dass das Recht auf eigenverantwortliche, selbstbestimmte und selbstorganisierte Berufsausübung als freischaffende (und auch angestellte) Architekten auch durch diese Novelle unverhältnismäßig eingeschränkt wird.
Nach wie vor bleibt die Nachweispflicht, ihre Sanktionierung, die Ungleichbehandlung von Mitgliedern und die Bürokratisierung durch die Fortbildungskonten bestehen.

Für die beiden zurückliegenden Abrechnungszeiträume gilt weiterhin die „alte“ Fortbildungsordnung. Es ist zu erwarten, daß die Ehrenverfahren wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht, die bislang noch nicht durchgeführt bzw. „auf Eis gelegt“ worden waren, in der nächsten Zeit wieder aufgenommen werden.

Beispielhaft

Bei unserer Vergleichsrecherche über die Informations- und Veröffentlichungspolitik der Länderkammern sind wir auf der Homepage der Hamburgischen Architektenkammer auf den Bericht zur Kammerversammlung der Hamburgischen Architektenkammergestoßen. Das sehr umfangreiche, 47-seitige Protokoll der Kammerversammlung vom
01. Oktober 2009 informiert ausführlich über die Tätigkeit und Aufgaben der Kammer, zählt Arbeitsergebnisse der einzelnen Ausschüsse auf und veröffentlicht die Jahresbilanz 2008 und den Hauhaltsplan für 2010 mit Erläuterungen!
Auf Seite 17 unter Punkt 4.1 steht auch ein kurzer Statusbericht zur Diskussion über den „Nachweis der Fortbildung für Mitglieder“.

Die Achitektenkammer Saarland hat im DABregional 01/09 ihren Haushaltsplan 2009 veröffentlicht.

Informationsarbeit wird eingeschränkt

Wir sind von Seiten des Vorstands bzw. der Geschäftsführung der AKH angehalten worden, keine Dokumente, die im Zusammenhang mit nichtöffentlicher Gremienarbeit der AKH erstellt werden – wie z. B. Tagesordnungen von Ausschüssen und Arbeitsgruppen – auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Dies darf nur z. B. im Zugriff über einen passwortgeschützten Benutzerbereich erfolgen. Wir kommen dieser Auforderung in der Weise nach, dass wir die von dieser Regelung betroffenen, bereits eingestellten Dokumente von unserer Homepage wieder entfernt haben.
Wir werden deshalb solche Informationen zukünftig nur auf persönliche Anfrage an Mitglieder der AKH weitergeben.

Vertreterversammlung auf Vorstandskurs!

In der Vertreterversammlung am 26. August 2009 wurde nach Diskussion und Abstimmung die endgültige Entscheidung über eine Fortbildungsordnung mit oder ohne Nachweispflicht vertagt. Unser Antrag auf sofortige und ersatzlose Abschaffung der jetzigen Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht wurde mehrheitlich abgelehnt.
Dem Antrag des BDA auf Einrichtung eines Sonderausschusses wurde nach Streichung des Satzteils:„…, ohne dass grundsätzliche Ziele (der Fortbildungsordnung – Ergänzung d. V.) aufgegeben werden“ mehrheitlich zugestimmt. Die Vertreterversammlung folgt mit dieser Entscheidung der zuvor ausgesprochenen Empfehlung des Vorstands. In der Diskussion hatten Vertreter des BDA ausdrücklich erklärt, dass der BDA an einer Nachweispflicht festhält.

Sie bestimmen den Kurs der AKH?

„Bestimmen Sie den Kurs der AKH!“. Mit diesem Aufruf im DABregional 2/09 zu den Wahlen der Vertreterversanmmlung appellierte der damalige Vorstand der AKH an die Mitglieder, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und so Einfluss zu nehmen auf Entscheidungen, die unser Berufsstand in den nächsten Jahren treffen muss.
Nun liegt eine Stellungnahme des Hesssichen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) zu zwei unserer Anträge vor, die deutlich macht, dass das Selbstverwaltungsregime der Kammer und insbesondere die Aufgaben und Zuständigkeiten der gewählten Vertreterversammlung stark eingeschränkt sind.

Ein klarer Wählerauftrag

Im DAB 07/2009 – Regionalteil Hessen, Seite 3 – schreibt die Geschäftsführerin Frau Dr. Portz angesichts des Ergebnisses der Vorstandswahlen der AKH zur Gestaltung der Berufspolitik für den Berufsstand:
„Dazu gehört der klare Wählerauftrag, noch einmal neu über die Regelungen zur Pflichtfortbildung nachzudenken.“
Die Abstimmungsergebnisse zur Vorstandswahl im Einzelnen können Sie hier nachlesen.

Vorstandswahlen: Alles bleibt beim Alten

Das Ergebnis der Vorstandswahlen hat anders als das Wahlergebnis keine Überraschungen gebracht: Die Besetzung des neuen Vorstands ist nach Verbandszugehörigkeit identisch mit dem alten Vorstand. Von den zwölf Vorstandsmitgliedern sind neun bisherige Vorstände auch für weitere fünf Jahre in ihrem Amt bestätigt worden, drei wurden wegen Ausscheidens der bisherigen Vorstandsmitglieder aus der Vertreterversammlung für die jetzige Wahlperiode neu besetzt.
Bemerkenswert ist, dass bei neun Vorstandswahlen jeweils nur ein Kandidat angetreten ist – Resultat der Wahlordnung, die jeder der sieben Tätigkeitsarten einen Vertreter/-in im Vorstand garantiert. Lediglich bei drei Wahlen, dem für das Amt des Präsidenten, eines Vizepräsidenten und eines Vorstands – haben sich jeweils zwei Mitglieder zur Wahl gestellt:

  • Präsident/-in: Frau Ettinger-Brinckmann/BDA und Herr Schratz/Fortbildung ohne Nachweispflicht,
  • 1. Vizepräsident/in: Herr Bitsch/BDA und Herr Blaschke/BDB,
  • weiteres Vorstandsmitglied: Frau Holz/BDA und Herr Präger/BDB.

Durch den Ausgang dieser Wahlen und die Wiederwahl der „alten“ Vorstandsmitglieder sind die bestehenden Kammerstrukturen bestätigt worden.

Die „gute Mischung aus Erfahrung und neuen Ideen“, die sich Frau. Dr. Portz noch am 13.03.2009 in ihrer Kommentierung zum Ausgang der Kammerwahl 2009 durch die Zusammensetzung der neuen Vertreterversammlung versprochen hat, ist in der Zusammensetzung des neuen Vorstands nicht erkennbar.
Wir stellen fest, dass das Ergebnis der Vorstandswahlen nicht das Ergebnis der Wahlen zur Vertreterversammlung und das Abstimmungsverhalten der Mitglieder der AKH widerspiegelt.

Keine Diskussion über Informationspolitik des Vorstands

Wir hatten die Mitglieder der „alten“ Vertreterversammlung mit Emailschreiben vom 18.05.2009 darum gebeten, in ihrer letzten Sitzung am 26.05.2009, den scheidenden Vorstand zu einer klärenden Stellungnahme in Hinblick auf die Veröffentlichung von zwei unterschiedlichen Versionen ein- und desselben Tätigkeitsberichts aufzufordern. Dieser Bitte wurde nicht entsprochen.
Uns liegt lediglich eine Stellungnahme der Geschäftsführung als Email vom 19.05.2009 vor.
Die Erklärungen von Frau Dr. Portz lassen wir unkommentiert!