1.200 EUR und weniger für freie Mitarbeit!
Ein aktuelles Beispiel einer arbeitsuchenden Architektur-Absolventin scheint die Festlegung einer Mindestlohn-Grenze auch bei Akademikern nötig zu machen.
Eine Kollegin berichtet in einem Leserbrief an die Arc|Vote über ihre Erfahrungen bei der Arbeitssuche als Architektur-Absolventin in einer norddeutschen Großstadt.
Nach drei Arbeitsangeboten von 500 Euro pauschal brutto für freie Mitarbeit hatte sie am Ende eine Stelle als freie Mitarbeiterin für 1.200 EUR Monatspauschale angenommen, nachdem das Arbeitsamt sie darauf hingewiesen hatte, dass sie jeden Job annehmen müsse, der über 700 Euro = Hartz IV liegt.
Da dieser Missstand der niedrigen Gehälter schon seit längerem zu beobachten ist, läge hier eine vordringliche Aufgabe aller Länderkammern, sich gemeinsam für angemessene Gehaltszahlungen in Architekturbüros einzusetzen!