Wieviel Gehalt verdient ein Architekt bzw. ein Absolvent?

1.200 EUR und weniger für freie Mitarbeit!

Ein aktuelles Beispiel einer arbeitsuchenden Architektur-Absolventin scheint die Festlegung einer Mindestlohn-Grenze auch bei Akademikern nötig zu machen.
Eine Kollegin berichtet in einem Leserbrief an die Arc|Vote über ihre Erfahrungen bei der Arbeitssuche als Architektur-Absolventin in einer norddeutschen Großstadt.
Nach drei Arbeitsangeboten von 500 Euro pauschal brutto für freie Mitarbeit hatte sie am Ende eine Stelle als freie Mitarbeiterin für 1.200 EUR Monatspauschale angenommen, nachdem das Arbeitsamt sie darauf hingewiesen hatte, dass sie jeden Job annehmen müsse, der über 700 Euro = Hartz IV liegt.

Da dieser Missstand der niedrigen Gehälter schon seit längerem zu beobachten ist, läge hier eine vordringliche Aufgabe aller Länderkammern, sich gemeinsam für angemessene Gehaltszahlungen in Architekturbüros einzusetzen!

Manchmal sind Manche auch sehr Viele

Der BauNetz Newsletter berichtet unter dem Titel „Manche gegen Fortbildungspflicht“über das Wahlergebnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Die genannten Zahlen von zusammen 11 der 65 Sitze (IHA 9 Sitze, Fortbildung ohne Nachweispflicht 2 Sitze) spiegeln das tatsächliche Wahlverhalten nur verzerrt wider: beide Wahllisten kommen auf zusammen 27% der gültigen Stimmen (IHA 14,3%, Fortbildung ohne Nachweispflicht 13,1%). Damit folgen sie dem BDA und BDB auf Platz 3 und 4 bei der Stimmenanzahl (von insgesamt 12 angetretenen Wahllisten).

Leserbrief-Echo

Im Darmstädter Echo vom 10.03.2009 erscheinen zwei Leserbriefe als Antwort auf den Artikel von Klaus Honold. Unser Leserbrief ist nur in verkürzter Form veröffentlicht. Nicht ersichtlich ist, dass Prof. Waechter selbst BDA-Mitglied und – da praktizierender Architekt über 65 Jahre – von der Nachweispflicht befreit ist.

Pro und Kontra Nachweispflicht

Auf Seite 6 der März-Ausgabe der Zeitschrift für Landschaftsarchitektur „Garten + Landschaft“ sind die kontroversen Stellungnahmen der Präsidentin der AKH, Barbara Ettinger-Brinckmann, und unserer Liste „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ veröffentlicht:„Fortbildung ja, aber mit Nachweispflicht?“ mit einem Aufruf an die Leser, ihre Meinung zu dem Thema mitzuteilen. Auch auf der Internetseite der Zeitschrift ist dieser Aufruf mit einer email-Adresse zu finden.

Darmstädter Echo zur Fortbildungspflicht

Klaus Honold, Redakteur des Darmstädter Echos, befasst sich in seinem Artikel „Im schlimmsten Fall droht Berufsverbot“ vom 23.02.2009 mit dem Thema Fortbildungspflicht und AKH-Kammerwahl. In seiner Darstellung der Diskussion über die Zwangsmassnahmen der AKH rückt er jedoch die Befürworter der Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht auf Seiten AKH und BDA mit Bild und Wort in den Vordergrund.
In unserem Antwortschreiben vom 24.02.2009 an die Redaktion des Darmstädter Echos nehmen wir zu inhaltlichen Aussagen und Feststellungen dieses Artikels kritisch Stellung.