Die Kammerwahl 2024 naht – FON stellt sich auf

Vom 26. Februar bis 08.März 2024 sind alle Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen aufgerufen, die Vertreterversammlung als das höchste Gremium ihrer berufsständigen Selbstverwaltung neu zu wählen.

Viele gute Gründe FON zu wählen

Wir, die Wahlgruppe FON, sind ein Zusammenschluss von freiberuflichen und angestellten Architekt*innen, die sich seit über 15 Jahren in der Gremienarbeit der AKH erfolgreich für eine Veränderung der Kammer hin zu einer stärkeren Interessenvertretung ihrer Mitglieder engagieren.

Ursprünglich als „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ mit unserem Kernanliegen – der vollständigen und ersatzlosen Abschaffung der geltenden Fortbildungsordnung (!) – gegründet, widmen wir uns seit Beginn allen Belangen der Kammerarbeit, setzen uns für eine Modifizierung der Kammer ein und verstehen uns als Korrektiv der Kammer.

Was hat die FON bisher erreicht? 

Wir haben

  • eine Vereinfachung der Fortbildungsordnung erreicht.
  • die Einführung eines Einheitsbeitrages mit der damit verbundenen Beitragserhöhung für einen Großteil der Mitglieder verhindert.
  • ein neues Modell für einen statusunabhängigen und einkommensorientierten Mitgliedsbeitrag entwickelt und dieses in mehreren Vertreterversammlungen in unterschiedlichen Koalitionen eingebracht. 2016 wurde ein Grundsatzbeschluss zur Einführung einer solchen neuen Beitragsordnung erreicht.
  • die Transparenz kammerinterner Prozesse verbessert. So sind z. B. auf unseren Antrag Protokolle von Vertreterversammlungen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen nur noch in Teilen „nicht zur Veröffentlichung“ bestimmt.
  • durch unsere direkte Kritik die Gesprächskultur in den Gremien der AKH hin zu einer offeneren und kontroversen Diskussion verändert.
  • regelmäßig auf die Einführung einer transparenteren Kostenträgerrechnung beim Kammerhaushalt gedrängt. Im Haushalt für 2024 wurde dies erstmalig umgesetzt.
  • durch unseren Antrag den Anstoß zum Mitglieder-Sommerfest 2023 gegeben.
  • bereits vor Corona die Durchführung von digitalen Vertreterversammlungen angeregt. Was zunächst angeblich aus „rechtlichen Gründen nicht möglich“ war, wurde dann doch aufgrund von Corona umgesetzt. 

Was will die FON in Zukunft durchsetzen?

  • Wir streben die Abschaffung der geltenden automatischen jährlichen Beitragserhöhung an.
  • Wir fordern eine konsequente Spar- und Haushaltsdisziplin.
  • Wir setzen uns für die Einführung einer einkommensorientierten Beitragsordnung ein.
  • Wir wollen die größtmögliche Transparenz bei kammerinternen Vorgängen.
  • Wir treten für einen deutlich vereinfachten Zugang für Absolvent*innen zur Kammer ein. 
  • Wir fordern den Zugang zur Teilnahme an Wettbewerben für alle Büros.
  • Wir schlagen die Einführung eines Freiseminars der Akademie als Bestandteil des Jahresbeitrages vor.
  • Wir setzen uns für die Wiederbelebung unabhängiger Arbeitsgruppen und Foren ein anstelle der durch die Kammer ausgewählten Expertenrunden.
  • Wir stehen weiterhin ausdrücklich für das Recht der Mitglieder auf eine eigenverantwortliche Fortbildung ohne Nachweispflicht.

In welchen Gremien hat sich die FON eingebracht?

In dieser Wahlperiode haben wir in der Vertreterversammlung Anträge zu den Themen Transparenz, Mitgliedergewinnung und Beitragsstrukturreform eingebracht. 

Die FON ist im Vorstand aktuell vertreten durch Harald Etzemüller, im Haushaltsausschuss durch Andreas Raestrup und im Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung durch Carsten Ott. 

Dazu waren wir in Ad-Hoc-Arbeitsgruppen des Vorstandes sowie im Expertenpool aktiv und haben uns in der AKH-Zukunftswerkstatt eingebracht.

Was will die FON noch erreichen?

  • Wir wollen, dass sich die AKH als eine starke Vertretung des Berufstandes in Gesellschaft und Politik einsetzt und auf allen Ebenen für Deregulierung der aktuellen Gesetzgebung und Verordnungsstruktur eintritt.
  • Wir wollen die Kammer zu einem Ort des Netzwerkens und der Mitbestimmung ausbauen. 
  • Wir streben eine intensive Zusammenarbeit mit Student*innen, Absolvent*innen und jungen Architekt*innen an.
  • Wir beabsichtigen, das Thema Altersvorsorge durch das Versorgungswerk verstärkt zu thematisieren

 

Unterstützen Sie unser Engagement!
Wählen Sie FON!

FoN-Anträge in der Wahlperiode 2019-2024

In der laufenden Wahlperiode hat die FON bis Ende 2023 in der Vertreterversammlung Anträge zu den Themen Haushalt & Beiträge, Online-Veranstaltungen, Sanierung Kammergebäude und Mitgliederbindung eingebracht, sowie eine Reihe von offiziellen Anfragen zu den Berichten und Tätigkeiten des Vorstandes basierend auf den zu den Vertreterversammlungen verteilten Berichten der AKH gestellt.

 

Nachfolgend geordnet nach Themen die Anträge mit Abstimmungsergebnis in der Vertreterversammlung:

 

Thema Haushaltsplanung & Beiträge

VV 01.12.2020
Antrag auf Aufstellung eines Haushaltes ohne automatische Erhöhung der Mitgliederbeiträge um 2,5%

 

VV 08.06.2021
Antrag auf Aufstellung eines Haushaltes ohne automatische Erhöhung der Mitgliederbeiträge um 2,5%

 

Thema Onlineveranstaltung

VV 01.12.2020
Prüfantrag über die Möglichkeit der Durchführung der Vertreterversammlung als Online-Format

 

Thema Sanierung Haus der Architekten

VV 24.09.2019
Antrag über die Vorlage der Kostenprognose zur geplanten Sanierung

 

Thema Mitgliederbindung

VV 24.09.2019
Antrag über die Konzeption, Planung und Umsetzung eines Festes für alle Kammermitglieder zur Feier des 50-jährigen Bestehens der AKH

 

VV 06.12.2022
Antrag über die Konzeption, Planung und Umsetzung eines politischen Sommerfestes mit „Tag der offenen Tür“ für alle Kammermitglieder der AKH

 

Bericht und Ergebnisse der zweiten Vertreterversammlung 2023

AKH-Haushalt 2024 jetzt als ein gemeinsamer Haushalt für AKH und Akademie

Die zweite Vertreterversammlung des Jahres 2023 hatte aus Sicht der FON zwei Schwerpunkte:

  1. Verabschiedung des Haushalts und der Beiträge 2024
  2. Novellierung der Garagenverordnung

Die Vertreterversammlung fand als Präsenzveranstaltung statt und konnte aufgrund der vorhandenen Beschlussfähigkeit durchgeführt werden.

In der Rede der Präsidentin Frau Holz wurde leider über das von der FON angeregte AKH-Sommerfest nur als eine gelungene politische „Veranstaltung“ berichtet. Dass das Fest darüber hinaus ein gelungener Event zum Come-Together und Networking für die Teilnehmer war und positiv kommentiert wurde, fand hingegen keine Erwähnung.

Es folgte die Vorstellung des Haushaltsentwurfes für AKH und Akademie durch Schatzmeister Exler. Er präsentierte zum ersten Mal einen gemeinsamen Haushalt für AKH und Akademie. Diese u.a. von der FON immer wieder eingeforderte Kostenträgerrechnung mit einem gemeinsamen Haushalt für Kammer und Akademie ist nun tatsächlich umgesetzt worden. Damit ist endlich die Grundlage für einen viel transparenteren und nachvollziehbaren Haushaltsplan geschaffen.

Abgesehen von dieser positiven Veränderung wurde leider die automatische jährliche Beitragserhöhung von bis zu 2,5% beibehalten – aus Sicht der FON eine unhaltbare Praxis! Nach einer recht kurzen Diskussion wurden der Haushalt sowie die Erhöhung der Beiträge von der Mehrheit der Vertreter verabschiedet. Die FON positionierte sich bei beiden Abstimmungen dagegen. 

Zu einer interessanten und unerwarteten Diskussion zum Thema Novellierung der Garagenverordnung kam es aufgrund einer Nachfrage von Rosita Gräf (FON). Die Vertreter wurden daraufhin über eine einschneidende Veränderung der aktuellen Garagenverordnung in Bezug auf die bestehenden Parkplatzgrößen von aktuell 2,30m Breite informiert: Der Vergrößerung der Stellplätze auf 2,50m Breite mit dem negativen Effekt einer höheren Versiegelung des Bodens.

In der anschließenden Diskussion prallten verschiedene Haltungen aufeinander wie z. B., dass es nicht Aufgabe der Architekt*innen sein könne, größere Stellplätze zu planen, um damit größeren Fahrzeugen großzügigeren Parkraum zu schaffen und dadurch noch mehr Boden zu versiegeln. Im Gegensatz dazu wurde argumentiert, dass die zusätzliche Flächenversiegelung von ca. 1 qm pro Stellplatz bei den dann größeren Stellplätzen im Vergleich zu den täglich neu versiegelten Flächen (geschätzt 50 ha pro Tag) doch zu vernachlässigen sei und eher an anderen Stellschrauben gedreht werden sollte. Diese kontroversen Standpunkte zeigen, dass das Thema Flächenversiegelung im Zusammenhang mit der Garagenverordnung durchaus Diskussionspotential hat und eigentlich noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden sollte.

Weitere Themen der Vertreterversammlung waren die Abstimmungen über Änderungen der Satzung der Akademie der AKH aufgrund der Zusammenführung der Haushalte sowie der Hauptsatzung bzgl. der Alleinentscheidungsbefugnis der Vorsitzenden der Eintragungsausschüsse. Des Weiteren wurde ein Prüfungsausschuss für die anstehende Kammerwahl 2024 gewählt sowie ein Wahlausschuss für die Wahl des Vorstandes durch die Vertreterversammlung. Alle Wahlen erhielten nach Diskussion und geringen Modifikationen die erforderlichen Mehrheiten.

Als letzter Punkt der VV wurde der Antrag des BDA zur Wohnraumförderung im Bestand vorgestellt, kontrovers diskutiert und von der Mehrheit der Vertreter verabschiedet, wobei sich die FON dagegen positionierte. Aus Sicht der FON war der BDA-Antrag viel zu detailliert und kompliziert formuliert. Überdies können die Forderungen des Antrages nur von großen Büros umgesetzt werden, kleine Büros werden dadurch ausgeschlossen.

Danach beendete Präsidentin Holz die Vertreterversammlung.

Zwei nicht bzw. nur auf Nachfrage in der VV verkündete Punkte sollten nicht unerwähnt bleiben: 

  • Erstens wurde nicht erwähnt, dass Präsidentin Holz zur nächsten Kammerwahl nicht mehr antreten wird. 
  • Zweitens wurde nur auf Nachfrage der FON den Vertretern mitgeteilt, dass die langjährige Geschäftsführerin der Akademie, Frau Göring, die AKH zum Jahresende 2023 verlassen wird. 

Die Tatsache, dass eine solch wichtige Information von der Präsidentin nicht offen und direkt sondern erst auf Nachfrage in der VV kommuniziert wurde, ist aus Sicht der FON ein nicht akzeptables Procedere der Präsidentin. 

Politisches Sommerfest & Tag der »Offenen Tür« für alle Mitglieder der AKH – gute Idee mit viel Luft nach oben

Am 18. Juli fand auf der Grundlage des von der Vertreterversammlung beschlossenen Antrages der FoN das erste politische Sommerfest der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen im Haus der Architekten in Wiesbaden statt.

Um es vorweg zu nehmen:
Das Fest war ein erster ansprechender »Aufschlag« aber mit viel Luft nach oben –
denn leider entsprach die Umsetzung der Veranstaltung nur in Teilen dem Beschluss der Vertreterversammlung. In der VV war die Realisierung eines politischen Sommerfestes mit Tag der »offenen Tür« für alle Mitglieder der AKH beschlossen worden.

Bereits im Vorfeld der Veranstaltung wurde klar, dass der Besuch des Festes aufgrund einer von der AKH festgelegten Teilnehmerbegrenzung auf rund 300 Personen nicht wie ursprünglich beantragt für alle Mitglieder möglich sein würde. Auf Nachfrage der FoN argumentierte die AKH mit Sicherheitsgründen für die Besucher. Schade! So konnten leider viele interessierte Kollegen:innen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Hier hätte ein geschickteres Vorgehen der Kammer zu einer für alle Mitglieder interessanteren Veranstaltung und einer positiveren Resonanz geführt.

Auch wurde der in der VV beschlossene Tag der offenen Tür leider nicht so umgesetzt wie seitens der FoN vorgeschlagen. Es konnte nur ein Teil der neu gestalteten Räume wie z.B. das Foyer während der Feier besichtigt werden – trotz Intervention der FoN im Vorfeld. Begründet wurde dies mit dem Hinweis auf den bereits durchgeführten »Tag der Architektur«.

Leider wurde auch die Chance vertan, auf die Sanierung des Kammergebäudes und des Gartens einzugehen, um diese Maßnahmen wenigstens gegenüber den anwesenden Mitgliedern zu würdigen – schließlich wurden Kammerbeiträge zur Finanzierung des mehr als 3 Millionen EUR teuren Projektes investiert.

Das Fest selbst verlief aufgrund des hervorragenden Sommerwetters, eines ausgezeichneten Caterings und angenehmer musikalischer Unterhaltung in einer entspannten Atmosphäre und bot den Besuchern gute Möglichkeiten zu interessanten Gesprächen und offenem Austausch / Networking. Auch die Diskussionsrunde mit den politischen Vertretern über die Wahlprüfbausteine der AKH ergab interessante Diskussionsbeiträge und Statements.

Aus Sicht der FoN wäre eine geschicktere Umsetzung des politischen Veranstaltungsblockes vor allem mit kürzeren Reden der BAK-Präsidentin Frau Gebhard und AKH-Präsidentin Frau Holz wünschenswert gewesen. So zog sich dieser Veranstaltungsteil leider derart in die Länge, dass der Zuspruch zu den kulinarischen Leckereien schon vor Ende des politischen Teiles sprunghaft anstieg.

Sieht man von den nicht umgesetzten Bestandteilen des VV-Beschlusses ab, stieß das Fest unter dem Strich aber augenscheinlich bei vielen anwesenden Besuchern auf ein positives Echo – aus Sicht der FoN ein erster ansprechender Aufschlag mit viel Potential für eine Fortsetzung.

Doch ein Punkt sollte nicht unerwähnt bleiben: Leider wurde in dem sehr ausführlichen Artikel über das Sommerfest in der DAB 09-2023 nur über die Reden der beiden Präsidentinnen und die Diskussionen mit den politischen Vertretern berichtet. Auf das eigentliche Ziel des FoN-Antrages wurde nicht eingegangen: ein Sommerfest für alle Mitglieder der AKH zu veranstalten und so allen Teilnehmern die Gelegenheit zum Austausch und Networking mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitgliedern der Kammer und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur zu geben sowie die Eröffnung des Kammergebäudes nach der Sanierung in Form eines Tages der offenen Tür zu würdigen und zu feiern. So hat die Kammer wieder die Chance verpasst, sich als offene Institution zu präsentieren.

Es bleibt zu hoffen, dass das Sommerfest keine Eintagsfliege bleibt, sondern zu einem festen Bestandteil im Veranstaltungskalender der AKH wird. Dann jedoch offen für alle Mitglieder ohne Teilnehmerbegrenzung und mit einem Konzept, das das Thema Wertschätzung und Bindung der Mitglieder an die Kammer in den Mittelpunkt stellt.

Die FoN wird das Thema Sommerfest für alle für 2024 wieder auf Ihre Agenda nehmen.

Wegen hohem Interesse ausgebucht: AKH-Sommerfest in Wiesbaden

Die AKH-Präsidentin Brigitte Holz lädt im Namen des Vorstands der Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen sowie auf Initiative der Vertreter­versammlung alle AKH-Mitglieder sowie Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu einem Sommerfest am 18.07.2023 ins Haus der Architekten in Wiesbaden ein.

Die FoN als Ideengeber, treibende Kraft und großer Befürworter eines Sommerfestes für alle Architekt*innen, Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen freut sich, dass dem in der Vertreterversammlung am 06. Dezember 2022 gestellten Antrag der FoN für ein politisches Sommerfest mit Tag der „offenen Tür“ für alle AKH-Mitglieder mitsamt Bereitstellung der dafür nötigen finanziellen Mittel von der Mehrheit der Vertreter stattgegeben wurde. Der dem Vorstand hierfür erteilte Arbeitsauftrag zur Planung und Umsetzung wurde jedoch dahingehend abgeändert, dass der „Tag der offenen Tür“ ja mit der Präsentation der Modernisierung vom Haus der Architekten incl. Neugestaltung des Gartens bereits im Rahmen des Tags der Architektur im Juni 2023 erfolgte. Gerne würden aber der Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar und auch die Präsidentin Brigitte Holz die öffentlichen Räume des Hauses der Architekten jedem Interessierten auch auf dem Sommerfest präsentieren.

Das bereits ausgebuchte Sommerfest beginnt im Jahr der Landtagswahlen politisch: mit einer Podiumsrunde. BAK-Präsidentin Andrea Gebhard wird die Diskussion mit einem Impuls zum Thema „Nachhaltigkeit – Wie gute Planung Ökologie und Ökonomie verbindet“ eröffnen. Beim anschließenden Gespräch kommen im beginnenden hes­si­schen Landtagswahlkampf Vertreter*innen der Hessischen Landes­politik dazu, um wichtige Frage­stellungen zu erörtern. Die AKH möchte den Fraktionen aller im Hessischen Landtag vertretenen Parteien die Chance geben, auf für den Berufs­stand wichtige Themen einzugehen. An der Podiumsrunde haben ihre Teilnahme angekündigt: Jörg Michael Müller, MdL CDU, Hildegard Förster-Heldmann, stv. Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen, Knut John, MdL SPD, René Rock, Fraktionsvorsitzender FDP, Jan Schalauske, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE, Andreas Lichert, stv. Fraktionsvorsitzender AfD, in Diskussion mit der AKH-Präsidentin Brigitte Holz, moderiert von Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar.

Das vorwiegend im Garten stattfindende Sommerfest musste aus organisatorischen Gründen auf eine Teilnehmerzahl von rund 250 Personen begrenzt werden, da trotz spürbaren Klimawandel noch immer (oder gerade deswegen) mit plötzlichem Sommerregen gerechnet werden muss und das Haus der Architekten eine limitierte Kapazität hat. Dass seitens der AKH-Mitglieder ein großes Interesse an diesem Format für gemeinsame Ge­spräche, Wiedersehen und Kennenlernen besteht, wird durch die hohe Zahl der Anmeldungen bestätigt. Innerhalb weniger Tage war die Veranstaltung bereits überbucht!

Die FoN würde sich freuen, wenn sich ihre Initiative für Zusammenhalt und Austausch zwischen Mitgliedern aller Fachrichtungen, zwischen Ehrenamt, Hauptamt und Politik durch eine regelmäßige Ausrichtung eines Sommerfests – z.B. im zweijährigen Rhythmus – verstetigte.

Den Wortlaut der Einladung der Präsidentin der AKH zum Sommerfest kann hier nachgelesen werden.

Großes AKH-Sommerfest am Dienstag, den 18. Juli 2023, im »Haus der Architekten« in Wiesbaden

Die FoN als Ideengeber, treibende Kraft und großer Befürworter eines Sommerfestes für alle Architekt*innen, Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen freut sich, bekannt geben zu dürfen, dass die AKH zu einem Sommerfest im »Haus der Architekten« einlädt.

Wir erhoffen uns interessante Gespräche, einen ungezwungenen Austausch mit anderen Teilnehmenden, einen persönlichen Austausch mit Gremienmitgliedern der Kammer und interessante Einblicke in das nun sanierte Kammergebäude mit neu angelegtem Garten!

Details zum Fest werden noch bekannt gegeben. Über eine rege Teilnahme würde sich die FoN freuen! KOMMT ALLE !

Bericht und Ergebnisse der Vertreterversammlung vom 06.12.2022

Politisches Sommerfest & Tag der „Offenen Tür“ für alle Mitglieder der AKH

Erfolg für die FoN!

Bei der Vertreterversammlung am 06. Dezember 2022 wurde der FoN-Antrag für ein politisches Sommerfest mit Tag der „offenen Tür“ für alle AKH-Mitglieder im neuen Jahr 2023 von der Mehrheit der Vertreter angenommen. Dem Vorstand wurde hierfür ein Arbeitsauftrag mit der Planung und Umsetzung erteilt.


Dies ist um so erfreulicher, da im Jahr 2019 ein ähnlicher Antrag der FoN zu einem
Fest für alle AKH-Mitglieder im Zuge der 50 Jahrfeier der AKH abgelehnt wurde.

Folgende Gründe waren für die FoN ausschlaggebend, diesen neuen Antrag zu stellen:

  1. Der Austausch zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur ist ein wichtiger Baustein im Berufsalltag der Architekten*innen und Stadtplaner*innen. Möglichkeiten für solch einen Austausch insbesondere für die Mitglieder der AKH sollten durch die AKH geschaffen und genutzt werden.
  2. Vor dem Hintergrund der Hessischen Landtagswahl im Herbst 2023 und der bevorstehenden Kammerwahl im Frühjahr 2024 bietet das Format „politisches Sommerfest“ den idealen Rahmen für einen ungezwungen Austausch zwischen Mitgliedern, Politik und Gremien der Kammer sowie anderen Gästen.
  3. Der Abschluss der Sanierung des Kammergebäudes und des Gartens ist aus Sicht der FoN ein idealer Anlass, mit einem Fest inklusive Tag der „offenen Tür“ allen Anwesenden die Gelegenheit zu geben, hinter die „Kulissen“ der Kammer zu schauen.
  4. Ein Fest bietet der Kammer die Möglichkeit, sich als offene Institution zu präsentieren und die Kontakte zwischen Mitgliedern und Geschäftsstelle zu intensivieren.

Die FoN hatte schon mehrfach auf die Wichtigkeit von Bindung und Wertschätzung der Mitgliederschaft hingewiesen und hierfür besondere Anstrengungen und Aktivitäten seitens der Kammer eingefordert. Daher lag es aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen nahe, diesen Antrag zu stellen.

Jetzt überzeugten die Argumente nach intensiver Diskussion, so dass der Antrag von der Mehrheit der Vertreter*innen angenommen wurde. Ein Erfolg für die FoN!

Weitere Fakten zur Vertreterversammlung:

Die Vertreterversammlung fand nicht als Präsenz-, sondern aufgrund der Befürchtung seitens des Vorstandes vor hohen Coronafallzahlen als Online-Veranstaltung statt.

Teilgenommen hatten 54 von 65 Vertreter*innen. Somit war die VV beschlussfähig und konnte durchgeführt werden.

Die Veranstaltung verlief ohne Komplikationen.

Themen der Vertreterversammlung waren vor allem die eingebrachten Entwürfe zum Haushalt AKH und Akademie inklusive der neuen Beträge für 2023, die Bestimmung des Wirtschaftsprüfers, der Status der Sanierung des Hauses und neben dem Antrag der FoN jeweils ein Antrag des BDB LV Hessen des BDA.

Nach der Rede der Präsidentin sowie der vorgezogenen Vorstellung und Verabschiedung des Antrages der FoN folgte die Vorstellung des Haushaltsentwurfes für AKH und Akademie durch den Schatzmeister Herrn Exler. In der anschließenden Diskussion wies die FoN erneut auf die aus ihrer Sicht unhaltbare Situation der automatischen jährlichen Beitragserhöhung von bis zu 2,5% hin. Dieses Mal lag sie bei 2,3%.

Im Anschluss wurden beide Haushalte sowie die Erhöhung der Beiträge von der Mehrheit der Vertreter verabschiedet, wobei sich die FoN bei allen 3 Abstimmungen dagegen positionierte.

Es folgte die Vorstellung des aktuellen Status der Haussanierung durch den Schatzmeister Herrn Exler, bei der dieser zur Verwunderung der FoN von einem „wunderbaren Sanierungsverlauf“ sprach – verwunderlich, da der ursprüngliche Kostenrahmen erheblich überschritten wurde.

Im weiteren Verlauf der VV wurden der bisherige Wirtschaftsprüfer „Barth Associates GmbH“ in seinem Amt bestätigt und im Anschluss die beiden Anträge zum Thema „Vergabe sog. Griesheimer Modell“ (BDB LV Hessen) und zum Thema „Gebäudetyp E“ (BDA) vorgestellt, diskutiert und verabschiedet.

Nach der Neuwahl der Mitglieder der Eintragungsausschüsse Architekten und Stadtplaner beendete Präsidentin Holz die Vertreterversammlung.

Fakten, Hintergründe, Meinungen und Reaktionen zu den Beitragsmodellen des BDB und VfA

Bei der Vertreterversammlung am 06. Oktober 2021 standen zwei Beitragsmodelle zur Diskussion, die unterschiedlicher in Ihrer Ausprägung und Wirkung kaum sein konnten. 

  • das statusunabhängige, einkommensabhängige „Gleitzonenmodell“ des BDB 
  • ein statusunabhängiges „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA

Gemein war beiden Modellen lediglich der Ansatz, dass es innerhalb der neuen Beitragsordnung keine Unterscheidung mehr in angestellte und selbstständige Architekten*innen geben soll (statusunabhängig).

Kurz zur Ausgangslage:

Die seit 2014 geführte Diskussion über die Novellierung des Beitragsmodelles mündete nach mehreren Versuchen, ein neues Beitragsmodell zu verabschieden und zu implementieren, im Jahre 2016 in einem von der alten Vertreterversammlung einstimmig (bei einer Enthaltung) gefassten Beschluss: Beschlossen wurde die Einführung eines statusunabhängigen, einkommensunabhängigen, mehrstufigen Beitragsmodell (Siehe auch hierzu Artikel „Bahnbrechende Entscheidung beim Thema Beitragsstukturreform“ und im DAB Januar 2017).

Auf diesen Beschluss, der bis heute Gültigkeit hat und rechtsverbindlich ist, galt es, im neuen Anlauf in der VV am 06. Oktober zur Findung einer neuen Beitragsordnung anzusetzen. Da diese wichtige Tatsache vor allem den neuen Vertreter*innen, die bei der damaligen Abstimmung noch nicht Mitglieder der Vertreterversammlung waren, aber auch sicherlich bei einigen „älteren“ Vertreter*innen nicht bekannt bzw. nicht mehr in Erinnerung war, machte Jürgen Schulz-Anker (FoN) explizit in einem Statement darauf aufmerksam, da die Präsidentin Frau Holz in ihrer Einführung nicht darauf hingewiesen hatte.

Während der Antrag des BDB dem damals gefassten Beschluss entsprach und sogar in seiner Ausfertigung und Variabilität optimiert worden war, überraschte der Antrag eines „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA, da dieser diametral dem Beschluss aus dem Jahre 2016 entgegenstand. Auch hierauf hatte Jürgen Schulz-Anker in seinem Statement hingewiesen und die Frage aufgeworfen, ob daher der VfA-Antrag überhaupt behandelt werden solle. Des Weiteren stellte er die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Antrages, war doch ein ähnliches Modell eines Einheitsbeitrages bereits zu Beginn der Beitragsstrukturdebatte im Jahr 2014 vom Vorstand der AKH ausgearbeitet, propagiert und zur Abstimmung gestellt worden, jedoch in der darauffolgenden Vertreterversammlung gescheitert. Dieser Vorstoß fand jedoch keine breite Zustimmung, so dass beide Anträge vorgestellt, diskutiert und zur Abstimmung gebracht wurden.

Warum fand keiner der beiden Anträge eine Mehrheit in der VV?

Die Hauptgründe liegen wohl in den „Systemen“ der beiden vorgestellten Modelle. Das Modell des Einheitsbeitrages wurde von einer Vielzahl der Vertreter*innen als ungerecht und unsolidarisch abgelehnt trotz des vermeintlich „gerechten“ einheitlichen Beitrages für alle. Viele Mitglieder ließen erkennen, dass es nicht vermittelbar sei, wenn gutverdienende Kollegen*innen eine Beitragssenkung erhalten, aber geringverdienende Kollegen*innen eine Erhöhung, die quasi die besserverdienenden Kollegen*innen „subventionieren“ würde. Vor allem im Verhältnis von selbstständigen Büroinhabern*innen gegenüber ihren angestellten Kollegen*innen wurde eine große Diskrepanz und Vermittlungsproblematik gesehen.

Auch das „Gleitzonenmodell“ des BDB wurde kritisch bewertet. Hauptkritikpunkt war, dass die obere und untere Beitragsgrenze zu dicht beieinander lag und somit der Effekt der Spreizung zwischen den Grenzen zu gering war. Des Weiteren missfiel, dass die untere Grenze mit einem zu hohen Beitrag und die obere Grenze mit einem zu niedrigen Beitrag angesetzt war. Dies hätte dazu geführt, dass die geringverdienenden Kollegen*innen deutlich mehr belasten worden wären zu Lasten der besserverdienenden Kollegen*innen. Interessanterweise war zwischen den Zeilen bei einigen Vertretern*innen herauszuhören, dass sich bei einer Modifikation durch Vergrößerung der Spreizung zwischen der unteren und oberen Beitragsgrenze bei gleichzeitiger Absenkung der unteren Grenze und Anhebung der oberen Grenze ein größeres Zustimmungspotential ergeben hätte.

Objektiv betrachtet ist aufgrund der vorgebrachten Argumente, Äußerungen und teilweise berechtigten Kritik nachvollziehbar, dass es zu keiner finalen Entscheidung kam.

Aufgrund der o.g. positiven Reaktionen für das „Gleitzonenmodell“ besteht doch die Hoffnung, eine neue statusunabhängige, soziale und gerechte Beitragsordnung zu finden. Die FoN wird sich hierfür weiterhin einsetzen.

Vergleich Beitragsmodelle BDB und VfA

Bei der Vertreterversammlung am 06. Oktober 2021 standen 2 Beitragsmodelle zur Diskussion:

  • ein statusunabhängiges, einkommensabhängiges „Gleitzonenmodell“ des BDB
  • ein statusunabhängiges „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA

Nachfolgend eine zusammenfassende Vorstellung beider Modelle.

Einführend hierzu eine kurze Erklärung des Begriffs „statusunabhängig“: Gemäß der gültigen Beitragsordnung erfolgt die Beitragsfestsetzung auf Basis des Status jedes einzelnen Mitgliedes in seiner Tätigkeit als angestellte/r oder selbstständige/r Architekt*in. Dieser Status wirkt sich auf die jeweiligen Beiträge aus. Selbstständige Architekten zahlen einen Regelbeitrag, angestellte Architekten*innen einen verminderten Beitrag (aktuell die Hälfte des Regelbeitrag für Selbstständige).

Seit Beginn der Diskussion über die Novellierung des Beitragsmodelles im Jahr 2014 wurde zeitgleich über die Auflösung dieser Statuskonstellation debattiert mit dem Ziel, in der neuen Beitragsordnung nicht mehr in angestellte/r oder selbstständige/r Architekt*in zu unterscheiden. Der Ansatz, diese statusbezogene Unterscheidung abzuschaffen, fand eine breite Zustimmung innerhalb der Vertreterversammlung. Beide nun in der VV eingereichten Modelle basieren auf diesem Ansatz eines statusunabhängigen Beitragsmodelles. Das bedeutet jedoch nicht, dass in geschäftlichen Verhältnissen die Unterscheidung in angestellte und selbstständige Architekten*innen aufgelöst werden soll. Diese bleibt weiterhin bestehen.

Prinzip „Gleitzonenmodell“ BDB:

Das „Gleitzonenmodell“ des BDB basiert auf der Idee eines einkommensabhängigen Modells mit einem Höchstbeitrag, einem Mindestbeitrag und einer zwischengeschalteten „Gleitzone“. Der Mindest- und Höchstbeitrag stellt die untere bzw. die obere Grenze des Modells dar. Wer also bis zur Untergrenze oder weniger verdient, zahlt den Mindestbeitrag, wer mehr verdient als die Obergrenze bezahlt den Höchstbeitrag. In der zwischengeschalteten „Gleitzone“ erfolgt eine individuelle Beitragsfestlegung entsprechend dem Verdienst/Einkommen des jeweiligen Mitgliedes. Geringverdienern*innen unterhalb des Mindestbeitrages soll mittels einer Härtefallregelung die Möglichkeit der Kammermitgliedschaft ermöglicht werden.

Für die Ermittlung und Festlegung der jeweiligen Beiträge werden lediglich der individuelle Versorgungswerkbeitrag jedes Mitgliedes benötigt, den das Mitglied selbstständig auf einem speziell dafür eingerichteten Portal der AKH-Homepage eingibt. Die Beitragsfestsetzung erfolgt dann automatisch mittels vordefinierter Formel. Auch wenn das Modell auf den ersten Blick vielleicht etwas aufwendig erscheint, ist es jedoch bei genauer Betrachtung aufgrund seines Systems und mit Hilfe digitaler Technik (Software/Programm/Portal) für jeden einfach zu handhaben, garantiert einen gerechten Beitrag sowie die erforderliche Deckung für den Haushalt.

Prinzip „Einbeitragsmodell“ VfA

Das „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA basierte auf der Idee der Gleichstellung aller Mitglieder: „Ein Beitrag für alle“ –  ein Mitglied, ein Beitrag. Hier greift das Prinzip eines einheitlichen Beitrages für jedes Mitglied, egal ob als Gering-, Mittel- oder Spitzenverdiener*in, als Mitglied mit Halbtagsstelle oder als Inhaber*in eines florierenden Büros – alle Mitglieder zahlen den gleichen Beitrag.

Der Beitrag ist so angesetzt, dass er die erforderliche Deckung für den Haushalt garantiert, kann jedoch jedes Jahr neu festgesetzt werden, wenn es die haushalterische Lage erfordert. So einfach und vermeintlich charmant das Modell eines „Einheitsbeitrages“ auf den ersten Blick erscheint, bei näherer Betrachtung fällt auf, dass die persönlichen Situationen und Lebenslagen der Mitglieder vollkommen außer Acht gelassen werden. Lediglich extreme Härtefälle können mittels einer Härtefallregelung abgemildert werden.

Neues Abstimmungstool bei der Vertreterversammlung am 01. Dez. 2020

In der Vertreterversammlung am 01. Dezember 2020 wurde erstmals anstelle der üblichen Abstimmung per Handzeichen mittels eines alternativen digitalen Abstimmungsverfahren abgestimmt – und zwar per Tablet oder Smartphone mit einer Abstimmungs-App.

Grund hierfür war, dass aufgrund der durch Corona eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten während der VV und der großen Dimensionen im Veranstaltungssaal (weit auseinanderstehende Tische etc.) eine Abstimmung per Handzeichen nicht praktikabel und vor allem unübersichtlich geworden wäre.

Das Prozedere war recht unkompliziert. Voraussetzung war lediglich die Verfügbarkeit eines Smartphone oder Tablets. Aber auch ohne eigenes Gerät wäre eine Abstimmung möglich gewesen, da die AKH für diese Fälle Abstimmungsgeräte bereitgestellt hatte.
Es musste keine App heruntergeladen werden, sondern man musste sich via Internet auf einer eigens eingerichteten Plattform einloggen und dann dort seine Abstimmung durchführen.

Das Abstimmungsverfahren stellte sich zwar als effektiv heraus, die Ergebnisse lagen schnell und korrekt vor.
Leider war jedoch auf eine Visualisierung der Abstimmung z.B. mittels Projektion oder Monitor verzichtet worden. Somit konnte das Abstimmungsverhalten der anderen Vertreter nicht erkannt werden. Dies machte den Prozess nicht nur unpersönlich, sondern die Abstimmungsprozesse hatten eher den Charakter von geheimen Abstimmungen.

Hier besteht also erheblicher Nachbesserungsbedarf, sollte das Verfahren weiter angewendet werden !

Der »lange Weg« zur VV 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die beiden für das Jahr 2020 turnusgemäß angesetzten Vertreterversammlungen nicht wie geplant durchgeführt werden. Musste die erste VV infolge des 1. Lockdowns ersatzlos abgesagt werden, erwies sich die Durchführung der zweiten VV als äußerst kompliziert. 

Auf Grundlage der von der Bundesregierung erlassenen Ausnahmegenehmigung für die Durchführung digitaler Online-Vertreterversammlung für z.B. Aktiengesellschaften oder andere Verbände und Vereine, versuchte die AKH bei den zuständigen Ministerien der hessischen Landesregierung auch für die Durchführung der VV eine Genehmigung zu erwirken. Leider vergeblich! Zwar wurde seitens der Ministerien eine Duldung der Ergebnisse einer Online-VV zugesagt, diese Ergebnisse hätten dann jedoch in einer regulären späteren VV nochmals bestätigt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund entschied sich der Vorstand der AKH doch zur Durchführung einer Präsenzveranstaltung unter Berücksichtigung der geforderten Auflagen und Anforderungen inklusive Erstellung eines Hygienekonzeptes. Die Möglichkeit einer Verschiebung der VV ins nächste Jahr war seitens des Vorstandes verworfen worden, da dies u.a. einen Kammer-Notbetrieb zur Folge gehabt hätte.

Aufgrund der beengten Räumlichkeit im Haus der Architekten in Wiesbaden war klar, dass eine Präsenzveranstaltung hier nicht möglich war. Die AKH hatte daher bereits die für den Architektentag am 21. Oktober angemietete Hugenottenhalle in Neu-Isenburg vorsichtshalber als alternativen Ausweichort für die VV vorgesehen, musste jedoch dann auf eine andere Räumlichkeit als Austragungsort umschwenken und zwar auf die Offenbacher Stadthalle sowie zusätzlich auf die Stadthalle Limburg.

Grund für die Anmietung zweier Räumlichkeiten war die Befürchtung, dass bei zu geringer Teilnehmerzahl die VV nicht beschlussfähig wäre und abgesagt werden müsste, so dass erst in einer zweiten zeitnahen VV, die dann auch satzungsgemäß bei geringerer Teilnehmerzahl beschlussfähig wäre, die Veranstaltung durchgeführt werden könne.

War es im Rahmen dieser Vorbereitungen bereits zu ersten kritischen Nachfragen und Protesten vereinzelter Vertreter gekommen – Kritikpunkt war u.a. dass die AKH die Priorisierung der vermeintlichen Pflichtdurchführung der VV vor die gesundheitlichen Risiken und Gefahren für die Vertreter stellte – so kam es nach Erhalt der Anfang November versendeten VV-Unterlagen u.a. aufgrund ungenügender Informationen zur Durchführung der VV und fehlendem Hygienekonzept zu erneuten kritischen Reaktionen aus Teilen der Vertreterschaft.

Des Weiteren überraschte auch die Zusendung von Corona-Schnelltests kurz vor Veranstaltung zur eigenen Anwendung, die 24 Stunden vor der VV von jedem Vertreter selbst durchgeführt werden sollten. Alternativ wurde jeder Vertreter aufgefordert bei Nicht-Selbsttestung eine Unbedenklichkeitserklärung abzugeben, dass man nicht an Corona erkrankt sei.

Nicht nur die FoN sondern auch Vertreter anderer Verbände und Gruppierungen stellten daraufhin erneut kritische Nachfragen und baten um Erklärungen, z.B. zum Hygienekonzept, zur Durchführung der VV, zur möglichen Gefahr einer Infektion aufgrund der Teilnahme bei der VV, zur von der AKH vorgeschlagenen Selbstanwendung der zugesandten Schnelltests, die laut RKI jedoch nur durch medizinisches Fachpersonal angewendet werden durften.

Statt auf die Fragen der Vertreter dezidiert einzugehen, wurden seitens der AKH teilweise nur ungenügende oder auch gar keine Antworten gegeben. Im Fall der Schnelltests bekräftigte Hauptgeschäftsführers Dr. Kraushaar mehrfach, dass die Selbstanwendung möglich und erlaubt sei – was faktisch nicht wahr war und ist.

Vertrauensbildende Maßnahmen und Aktivitäten sehen anders aus.

Am 26. November wurde überraschenderweise allen Vertretern mitgeteilt, dass die Vertreterversammlung in die Messehallen der Offenbacher Messer verlegt werden muss, da die Stadt Offenbach inzwischen vom Land Hessen verpflichtet wurde, in der Stadthalle umgehend ein Impfzentrum einzurichten.

Welch »langer Weg« zur VV 2020 …

Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: Sanierung und Modernisierung AKH Gebäude und Garten

Auf der Tagesordnung stand die geplante Sanierung und Modernisierung Gebäude und Garten in Höhe von ca. 3 Millionen Euro: Das Thema Sanierung und Modernisierung des Gebäudes und der Gartenanlage wurde ebenfalls kontrovers diskutiert.

Unstrittig war für alle Vertreter, dass die Sanierung der Fassaden des Gebäudes umgehend in Angriff genommen werden muss, um eine weitere Verschlechterung des Zustandes zu vermeiden, auch wenn sich nach wie vor die Frage stellte, warum das Gebäude bereits 13 Jahre nach seinem Umbau massive Fassadenschäden aufweist. Nicht nachvollziehbar waren jedoch für uns die vermeintliche Dringlichkeit und Unabdingbarkeit der beiden weiteren geplanten Vorhaben, nämlich die Umgestaltung der Innenräume des Gebäudes wie z.B. Foyer und Flurbereiche sowie die Neugestaltung der Gartenanlage.

Vor dem Hintergrund der für alle 3 Maßnahmen vorgestellten Gesamtkosten in Höhe von ca. 3 Millionen Euro und der Haushaltsituation waren und sind aus unserer Sicht die beiden Umgestaltungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder erforderlich noch angemessen. Trotz nachvollziehbarer Argumente für einen alternativen Lösungsansatz einer stufenweisen Umsetzung, entschied sich jedoch die Mehrheit der Vertreter, den vorgeschlagenen Weg einzuschlagen. Es wurde beschlossen, alle 3 Maßnahmen als Ganzes umzusetzen. Der Vorstand wurde beauftragt, die notwendigen Planungsaufträge zu erteilen.

 

Hier geht es weiter zum 3. wichtigen Thema der VV vom 03.12.2019…

Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: einschneidende Entscheidungen Haushalt und Mitgliedsbeiträge, Sanierung AKH-Sitz sowie Beitragsneuordnung

Die Vertreterversammlung am 03. Dezember 2019 stand aus Sicht der FoN unter dem Fokus von 3 grundsätzlichen Richtungsentscheidungen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen: Der Verabschiedung des Haushalts 2020 verbunden mit einer Beitragserhöhung in Höhe von 20 Prozent, der Verabschiedung eines Sanierungs- und Modernisierungskonzeptes für das Gebäude und die Gartenanlage der AKH mit einem Volumen von ca. 3 Millionen Euro und der Verabschiedung eines Prüfungsauftrages an den Vorstand für ein 2 stufiges statusunabhängiges Beitragssystem.

Zuerst wenden wir uns Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020 zu. Zur Sanierung und Modernisierung Gebäude und Garten lesen Sie hier mehr… Und zur Beitragsneuordnung…

Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020
Der von Schatzmeister Herrn Exler vorgestellte Haushaltsentwurf und die geplante Beitragserhöhung stießen bei einem Teil der Anwesenden auf Unverständnis und wurden dementsprechend diskutiert. Die Hauptkritikpunkte der FoN richteten sich gegen eine unerwartet hohe Unterdeckung des Haushaltsentwurfes in der Größenordnung eines mittleren Einfamilienhauses und gegen die geplante Erhöhung der Mitgliederbeiträge um 20 Prozent.

Vor allem ging es uns um die Fragen: Was sind die Gründe für diese Unterdeckung? Sind die Posten, die zur Unterdeckung führen, und die daraus resultierenden Kosten wirklich nötig? Wie werden sie finanziert? Ist hierfür eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge erforderlich? – Als Begründung für die Unterdeckung wurde u.a. auf außergewöhnliche Ausgaben wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur und auf erweiterte Aufgabenbereiche und Maßnahmen der Kammer wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit verwiesen. Die Erhöhung der Mitgliederbeiträge wurde u.a. mit der Finanzierung der ersten Phase (Planung) der Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes der AKH und einem vermeintlichen strukturellen Einnahmedefizit der Kammer begründet.

Aus dem Haushaltsentwurf ging jedoch hervor, dass aufgrund vorhandener Rücklagen ein ausgeglichener Haushalt ohne Beitragserhöhung prinzipiell möglich gewesen wäre. Dies wurde auch von Herrn Exler bestätigt. Lediglich die Planungskosten der Gebäudesanierung hätten ein überschaubares zusätzliches Budget erfordert. Weiterhin fiel uns auf, dass es sich bei den außergewöhnlichen Ausgaben teilweise um zeitlich befristete Budgetposten handelte wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur, die voraussichtlich im nächsten Haushalt nicht mehr oder nur in geringerer Höhe anfallen würden. Trotz mehrfacher Nachfrage unserseits wurde seitens des Schatzmeisters keine wirklich plausible Begründung für die vorgeschlagene beträchtliche Beitragserhöhung gegeben. Es wurde lediglich darauf verwiesen, dass durch diesen einmaligen Schritt eine größere Etatsicherheit für die zukünftige Arbeit und Maßnahmen der Kammer gewährleistet sei. Vorschläge, die notwendigen Mittel durch Einsparungen oder ggfs. durch eine moderate Beitragsanpassung zu generieren, wurden von einer breiten Mehrheit der Vertreter abgelehnt. Auch das Argument, dass eine solche Erhöhung eine Mehrbelastung für eine Vielzahl von Kollegen*innen mit kleineren Einkommen / Gehältern bedeute, fand kaum Gehör.

Letztendlich votierte die Mehrheit für die Vorschläge des Schatzmeisters Herrn Exler, den Etat in der vorgestellten Form zu verabschieden und die Beiträge ab 2020 um 20 Prozent zu erhöhen.

Hier geht es weiter zum nächsten Thema der VV vom 03.12.2019…

Vertreterversammlung 24. September 2019: Enttäuschende Entscheidung beim Thema Mitgliederfeier zum 50-jährigen Jubiläum der AKH

In der Vertreterversammlung am 24. September 2019 wurde von der Mehrheit der Vertreter bedauerlicherweise der von der FoN eingebrachte Antrag zur Veranstaltung einer Jubiläumsfeier für alle Mitglieder der Architektenkammer zum 50-jährigen Bestehen der AKH abgelehnt. Hintergrund des Antrages war ein exklusiver Festakt mit Dinner und Live-Musik anlässlich dieses Jubiläums, der bereits am 17. Januar 2019 im RheinMain CongressCenter Wiesbaden von der AKH veranstaltet wurde. Hierzu waren lediglich 300 Gäste aus Ehrenamt (darunter sämtliche Mitglieder der Vertreterversammlung), Kultur, Politik und Wirtschaft eingeladen.

Da das 50-Jährige ein feiernswertes, besonderes Ereignis in der Historie der Kammer ist, steht die FoN auf dem Standpunkt, dass das auch mit allen Mitgliedern der Kammer gefeiert werden sollte. Denn die Mitglieder sind die tragende Säule der Kammer. Aus Sicht der FoN wäre ein Fest für alle Mitglieder nicht nur ein hervorragendes Zeichen der Wertschätzung der Kammer gegenüber ihren Mitgliedern, sondern hätte auch eine gute Gelegenheit zum Kennenlernen, Networking und Austausch untereinander sowie mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitgliedern der Kammer geboten.

Dies sah die Mehrheit der Vertreter in der Abstimmung leider anders: Nach intensiver Diskussion wurde der Antrag von der Mehrheit der Vertreter bei 7 Ja-Stimmen und 12 Enthaltung abgelehnt. Die Art der Diskussion ließ relativ schnell erkennen, dass ein Teil der Vertreter unserem Antrag, seiner Intention und seinem Potential trotz unserer mündlich vorgetragenen Erklärung sehr kritisch und ablehnend gegenüberstand. Anders sind Aussagen wie z.B. „ein Fest nur mit Bier und Bratwurst ohne Message geht gar nicht“ oder „man möge lieber das Geld einem Künstler geben, der daraus eine Kunstwerk zum Jubiläum fertigen solle“ oder auch der Vorschlag, „man möge doch besser ein Richtfest nach der Sanierung des Kammergebäudes feiern“, nicht zu verstehen.

Das negative Votum enttäuscht nicht nur, weil ein signifikantes Zeichen in Richtung Wertschätzung der Mitglieder, Mitgliederbindung, Stärkung des Gemeinschaftsgefühls der Architektenschaft und Förderung einer positiven Identifikation mit der Institution Kammer und ihrer Gremien verpasst wurde, sondern auch weil anscheinend einige Vertreter bedauerlicherweise hier keinen Handlungsbedarf sehen.

Trotz der Ablehnung wird sich die FoN des Themas „Kammer für alle Mitglieder“ weiter annehmen, da sich aus unserer Sicht eine starke Kammer nur durch eine starke Gemeinschaft und ein mitgliedschaftliches Miteinander erreichen lässt.

FoN kandidiert für den Sitz des 1. Vizepräsidenten und ist wieder im Vorstand der AKH vertreten

Am 21. Mai 2019 fand die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung statt. Zentrales Thema war die Wahl des Präsidiums und des Vorstands der Kammer. Wie erwartet wurde Frau Holz (BDA) als Präsidentin wiedergewählt, allerdings keineswegs einstimmig, sondern mit nur knapp 2/3 der abgegebenen Stimmen. Als Schatzmeister wurde Joachim Exler (VfA) fast einstimmig in seinem Amt bestätigt.

 

Für die Besetzung der Positionen der Vizepräsident*innen zeigte sich bereits im Vorfeld, dass es aufgrund mehrerer Kandidaten zu mehreren Wahlgängen kommen würde. Da wir, die FoN, bei der Kammerwahl nach dem BDA zweitstärkste Fraktion wurde, meldeten wir selbstverständlich unseren Anspruch auf den Sitz des 1. Vizepräsidenten an und traten mit Harald Etzemüller an. Unser Kandidat konnte bei der Kammerwahl die fünftmeisten Stimmen auf sich verbuchen. Er war in den vergangen fünf Jahren Mitglied der Vertreterversammlung und zusätzlich in mehreren Kammergremien aktiv, z.B. im Landeswettbewerbs- und Vergabeausschuss, im Beirat der Zukunftswerkstatt und vor allem als Vorsitzender des Beratenden Ausschusses zur Beitragsstrukturreform.

 

Es war klar, dass die Kandidatur der FoN aufgrund der geänderten Stimmenverhältnisse in der Vertreterversammlung kein Selbstläufer werden würde, und es war zu vermuten, dass vor allem etablierte Berufsverbände die Kandidatur der FoN für einen Sitz des Vizepräsidenten als Affront begreifen würden. Trotzdem konnte Harald Etzemüller im ersten Wahlgang über 30% der abgegebenen Stimmen erringen und somit einen Achtungserfolg für die FoN erzielen!

Als Vizepräsident*innen wurde schließlich gewählt: Holger Zimmer (BDA), der sich zuerst gegen Felix Schmunk (AiPBG) durchsetzte und Annelie Bopp-Simon (SRL), die gegen Sabina Freienstein (WGAÖ) die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnte. Für die weiteren Vorstandssitze wurden gewählt: Simone Bücksteeg (BDIA), Corinna Endreß (BDLA), Felix Schmunk (AiPBG), Tobias Rösinger (BDB-HessenFrankfurt), Jörg Krämer (BDA), Sabina Freienstein (WGAÖ) und Udo Raabe (BDB Landesverband).

 

Bei der Wahl für den letzten Vorstandsitz zeigte sich, dass die ungeschriebene Regel, möglichst allen Verbänden und Wahlgruppen einen Sitz im Vorstand zu geben, nicht eingelöst werden konnte, da bis zu diesem Moment im Wahlverfahren weder von FoN noch von IHA ein Vertreter für den neuen Vorstand gewählt worden waren. Hinzu kam die deutlich erkennbare Haltung einiger Vertreter, vor allem aus den etablierten Berufsverbänden, die Besetzung eines Vorstandssitzes durch einen Vertreter der FoN absolut verhindern zu wollen!

 

In direkten Gesprächen mit allen Verbänden und Wahlgruppen konnte die FoN schließlich weitere Vertreter überzeugen, dass es nicht immer sinnvoll ist, mit scheinbarer Machtfülle kritische Meinungsträger von der Willensbildung fern zu halten! So konnte Harald Etzemüller folglich den ersten Wahlgang gegen Thorsten Becker (SRL) zu seinen Gunsten entscheiden und einen Sitz im Vorstand erringen. Er löst damit Ulrich Goedel ab, der in den vergangen fünf Jahren die FoN im Vorstand repräsentiert hatte.

 

Die FoN möchte sich an dieser Stelle bei allen Vertretern bedanken, die zu diesem Erfolg beigetragen haben – insbesondere bei der IHA, die durch den Verzicht ihres Kandidaten den Weg für Harald Etzemüller frei machte.

 

»Vielfalt gemeinsam leben«, so hatte Harald Etzemüller in seiner Vorstellungsrede formuliert, »das heißt: sich kollegial und solidarisch verhalten, auch: in einer komplexen Gemengelage die Problemstellung einfach und transparent darstellen, und: eine kontroverse Diskussion führen und dann nicht simplifizierend sondern differenziert nach leistungsgerechten und sozial orientierten Lösungen suchen.«

 

Wir sind gespannt, wie sich die Vorstandsarbeit in der nun gewählten Konstellation entwickeln wird. Die FoN wird Ihre Chance zum kritischen Diskurs weiter nutzen !