Diskussionsveranstaltung der AKH zum Thema „Pflichtfortbildung“ in der Central-Station in Darmstadt mit ca. 100 persönlich eingeladenen Kolleginnen und Kollegen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht die erforderliche Anzahl von Fortbildungspunkten nachgewiesen haben (weniger als 10 Punkte). Im Anschluss daran entwickelt sich ein informeller Informationsaustausch zwischen Teilnehmern dieser Veranstaltung, die überwiegend im Rhein-Main-Gebiet ansässig sind. Ähnliche Diskussionsveranstaltungen der AKH finden in diesem Zeitraum auch in Kassel und Fulda statt.
Justizministerin Zypries lehnt Pflichtfortbildung ab
In Ihrer Rede „Qualitätssicherung durch überprüfbare Pflichtfortbildung“ auf der 5. Europäischen Konferenz der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Berlin zum Thema Pflichtfortbildung bei Anwälten spricht sich Frau Justizministerin Brigitte Zypries gegen eine Nachweispflicht aus.
„betrifft: Pflichtlesen in Hessen“
Der Autor Kaye Geipel, Berlin, schlägt in seinem Artikel „betrifft: Pflichtlesen in Hessen“im Bauwelt-Heft 08/2005 auf Seite 11 vor, dem Bedürfnis der Architektenkammer Hessen nach kontrollierbarer Fortbildung durch Lesen von Fachliteratur in aller Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.
Initiative gegen Zwangsfortbildung in Frankfurt
In Frankfurt entsteht eine Initiative von Mitgliedern der AKH, die sich gegen diese Art von „Zwangsfortbildung für hessische Architekten“ aussprechen und entsprechende Aktionen zur Abschaffung planen.
Anlässlich eines Gesprächs, das am 11.03.2004 in Wiesbaden stattfindet, legt der Kammerpräsident Herr Prof. Bremmer dar, dass seitens der AKH den Mitgliedern ein eigener Gestaltungsspielraum bei der beruflichen Fortbildung zugebilligt wird in der Form, dass die Zuordnung nach Bereichen gem. § 3 (3) Fortbildungsverordnung nicht zwingend ist. Weiterhin sei die Möglichkeit gegeben, dass individuell nachgewiesene Teilnahmen an jeder Art von beruflicher Fortbildung (weltweit!) zum Punktekonto eingereicht werden können.
Aufgrund dieses ausgehandelten Kompromisses löst sich die Frankfurter Initiative auf.
„betrifft: Bildung auf hessisch“
Der Autor Jan Friedrich, Berlin, nimmt im Bauwelt-Heft 03/2004 auf Seite 7 das hessische Fortbildungsmodell unter dem Titel „betrifft: Bildung auf hessisch“ sehr ironisch aufs Korn.
Einführung der Fortbildungsordnung
Ab diesem Tag müssen mit Einführung der Fortbildungsordnung als Anlage 1 zur Hauptsatzung alle Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (mit Ausnahmen) ihre gesetzliche Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung durch Fortbildungspunkte nachweisen, die sie durch Teilnahme an anerkennungsfähigen Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung erwerben können.