Evaluierung Mitgliedschaft bei der Auftragsberatungsstelle Hessen

Seit Anfang diesen Jahres ist die AKH „probeweise“ der Auftragsberatungsstelle Hessen (ABSt Hessen) als Mitglied beigetreten. Die Mitgliedschaft hatte die AKH auch auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Zum Ablauf des 1. Jahres soll der Nutzen dieser freiwilligen Mitgliedschaft evaluiert werden, um über deren Fortsetzung nach Ablauf der 2-jährigen „Testphase“ zu entscheiden.
Hintergrund der Evaluierung:
die Mitgliedschaft in der „Testphase“ kostet für die beiden Jahre 8.000 Euro jährlich.
Bei Fortsetzung der Mitgliedschaft erhöht sich der Jahresbeitrag auf 16.000 Euro pro Jahr, unabhängig von der Menge der Nachfragen.
Vor dem Hintergrund einer wahrscheinlichen Erhöhung der Mitgliedsbeiträge bei der Aufstellung der Haushaltsetatentwürfe für 2012 erscheint es sinnvoll festzustellen, wie häufig und mit welchem Erfolg die AKH-Mitglieder auf die Auftragsberatungsstelle und deren Ausschreibungsdatenbank (HAD.de) zugegriffen haben.
Wenn Sie Erfahrungen – erfolgreich? – mit der Auftragsberatungsstelle in diesem Jahr gemacht haben, schreiben Sie uns.
Übrigens: die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft beträgt 12 Monate zum Jahresende.

Evaluierung Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz

Das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) tritt zum 31.12.2012 außer Kraft.
Das Gesetz muss daher vom Hessischen Landtag neu beschlossen werden.
Für diesen Zweck hat der Vorstand der AKH beschlossen, eine Arbeitsgruppe in den nächsten Wochen zu etablieren, um rechtzeitig auf eine Anhörung durch den Hessischen Gesetzgeber vorbereitet zu sein.
Jede in die Vertreterversammlung gewählte Gruppierung wurde gebeten, ein Mitglied für diese Arbeitsgruppe zu benennen.
Wenn Sie Ihre Meinung und Vorstellungen zu diesem Thema äußern wollen, schreiben Sie uns.oder direkt an die Geschäftsstelle der AKH.
Übrigens resultiert die bekannte Fortbildungsverordnung selbst unmittelbar aus den Vorschriften des bisherigen HASG.

Von wegen „Wettbewerbskultur“

Wir wurden von verschiedenen Kollegen darüber informiert, dass sie mit Schreiben an die AKH bzw. den Wettbewerbsausschuss die Situation im Bereich „Architekturwettbewerbe“ kritisiert haben mit der Bitte um Stellungnahme.
In einem Fall beschreibt ein Kollege die Verfahrensweise bei  einem Wettbewerb für ein Kindergartenprojekt in einer hessischen Kleinstadt, in einem anderen Falle vergleichen Kollegen die Situation im Wettbewerbswesen hierzulande mit der „Wettbewerbskultur“ in europäischen Nachbarländern.
Im ersten Falle kritisiert ein Kollege anhand eines konkreten Falls die Verfahrensweise bei einer Wettbewerbsauslobung und -beauftragung für eine Planungsaufgabe der öffentlichen Hand. Hier scheint – wenn die Darstellung des Kollegen zutreffen sollte – durch das Auswahlverfahren und die Beauftragung der Wettbewerbsauslober nicht den Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit der Teilnehmer gewahrt zu haben.
Im anderen Falle bemängeln die Kollegen die zunehmende Einschränkung bei der Wettbewerbsteilnahme durch Los- und andere reglementierte Auswahlverfahren.
Sie weisen in ihrem Schreiben darauf hin, dass gerade in Hessen die bekannten wettbewerbsvorbereitenden Architekturbüros bei dieser Praxis maßgeblich mitwirken.
Die Kollegen werfen der AKH bzw. dem Wettbewerbsausschuss vor, mit Ihrer Arbeit keine Verbesserung dieser Situation herbeizuführen.
In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal die Wettbewerbsstatistik Hessen für das Jahr 2010 in Erinnerung rufen, die wir auf dieser Internetseite veröffentlicht hatten.

Tag der Architektur – eine Erfolgsgeschichte?

Der „Tag der Architektur“ (TDA) ist laut Homepage der Architektenkammer Hessen einer der wichtigsten Veranstaltungen der AKH.
Die persönliche Beobachtung eines Kollegen am TDA in Frankfurt und Umgebung zeigt, dass die Resonanz trotz Werbung doch eher verhalten ist.
Entsprechend den Angaben auf der Homepage der AKH wird der TDA von 10.000 bis 16.000 Besuchern genutzt. Genaue Zahlen liegen nicht vor, Es handelt sich hierbei um Hochrechnungen, da nicht alle beteiligten Büros eine Rückmeldung geben. Dieses Jahr waren schätzungsweise 10.000 Besucher bei 175 gezeigten Gebäuden. Diese vermeintlich große Anzahl wird dadurch relativiert, dass dieselben Besucher an den beiden Tagen bei unterschiedlichen Objekten „doppelt“ mitgezählt werden. Die reale Zahl liegt daher eher bei schätzungsweise 6.000 bis 7.000 Besuchern. Daneben ist die Besucherzahl ungleichmäßig verteilt: manche Gebäude wirken als Publikumsmagnet. So haben sich etwa 1000 Besucher beim neuen Druckzentrum in Rüsselsheim eingefunden.
Dass dadurch andere Projekte auf der Strecke bleiben, ist daher nicht überraschend.
Der Kollege besuchte persönlich am Samstag des TDA 2011 insgesamt 6 Gebäuden in Frankfurt und Umgebung. Dabei suchte er bewußt unterschiedliche Gebäudetypen (Kita, 2x Schule, Sporthalle, Funktionsgebäude und Bürohaus) aus.
Im Rahmen einer Tour in Offenbach nutzte er die Möglicheir, die Architekten weiterer Gebäude nach der Resonanz zu befragen. Die Antworten reichten von „keine“ über „ganz wenige“ bis zu etwa 15 Besuchern am gesamten Samstag (zwischen 10-16 Uhr), bei manchem Kollegen war die Enttäuschung nicht zu überhören.
Eine anlässlich des TDA 2010 von der AKH beauftragte Evaluierung kam zu dem Ergebnis, dass etwa 25% der Besucher Architektenkollegen sind. Zu berücksichtigen ist dabei, dass in diesem Bericht der Begriff „Architekt“ auch die Kollegen der Innenarchitektur, der Landschaftsarchitektur und der Stadtplanung einschließt, die ebenfalls maßgeblich am TDA beteiligt sind.
Die Ergebnisse der Evaluierung wurden im Architektenblatt 12/2010 veröffentlicht undkönnen im Internet nachgelesen werden.
Es bleibt festzustellen: Auch wenn fast jede Tageszeitung in Hessen den AKH-Pressetext (in jeweils leicht abgewandelter Fassung) im Vorfeld der Veranstaltung druckt, so ist die Resonanz für ein solches Großereignis viel zu gering! Sicherlich darf der Wert eines Architekturtages nicht in banalen „Aquisitionszahlen“ gemessen werden, es geht hier selbstverständlich auch um die Darstellung von zeitgenössischer Architektur als Kulturgut. Aber der TDA ist natürlich auch ein Werbemittel unserer Kammer für ihre Mitglieder!
Unserer Meinung nach sollte daher beim TDA 2012:
1) die Werbung im Vorfeld erheblich verstärkt werden.
2) erneut eine Evaluierung bei mindestens 50% der Gebäude durchgeführt werden,
dazu die genaue Erfassung der Besucherzahlen, der Wünsche und der Kritik von
allen Teilnehmern (verpflichtend!).
3) der „Tag des offenen Büros“ (TdoB) wiederbelebt werden.
Diese Veranstaltung, die normalerweise gemeinsam mit dem TDA stattfindet, fand
2011 nur in deklassierter Form als „Rahmenprogramm zum TDA“ statt. Hintergrund
ist, dass sich bis zum Stichtag nicht die erforderlichen 30(!) Büros bei der
Auswahljury beworben hatten.
Der TdoB wird in der Öffentlichkeit kaum mehr wahrgenommen. Es ist zu bedenken, dass viele Kollegen nicht am TDA teilnehmen können; sei es weil sie aktuell gerade kein passendes Projekt bearbeiten, oder weil die Auftraggeber nicht bereit sind, die Gebäude der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Schließlich gibt es Kollegen, die z.B. an ihren Orten oder Stadtteilen aktiv sind, hier wichtige Beratungsfunktionen wahrnehmen oder auf konzeptioneller Basis arbeiten, was nicht immer in konkrete Gebäude oder Umgebungsgestaltung umgesetzt werden kann.
Unserer Meinung nach wird hier das große Potential verschenkt, welches ein persönliches Gespräch zwischen interessierter Öffentlichkeit und Architekten bietet. Wir fordern daher für den TDA 2012 die sinnlose 30-Büros-Hürde abzuschaffen, den TdoB vom Bewerbungsverfahren zu entkoppeln, und somit den Mitgliedern der AKH eine eigenverantwortliche, selbstbestimmte Darstellung Ihrer alltäglichen Arbeit zu ermöglichen!
Welche Erfahrungen haben Sie mit dem TDA oder dem TdoB gemacht?
Schreiben Sie uns.

Mitgliederstruktur im Wandel

Die aktuelle Mitgliederstruktur in der AKH macht einen Wandel beim Berufsstand „Architekt“ deutlich. Dieser Strukturwandel in der Beschäftigungsart wird zukünftig Einfluss haben u. a. auf die Ausrichtung der AKH in Fragen der Interessensvertretung und Beitragsordnung.
Z. Zt. sind von den etwa 10.650 AKH-Mitgliedern ca. 4. 250 angestellte, 4.100 freischaffende, 2.060, nicht mehr tätige, 240 im Ruhestand befindliche Architektinnen und Architekten.
Diese Zahlen stehen für eine Entwicklung des Berufstands „Architekt“:
immer weniger selbstständige Architekten, dafür mehr angestellte Architekten.
Für die Kammer heißt das: ca. 51 % ihrer „berufstätigen“ Mitglieder arbeiten im Angestellten- bzw. Beamtenverhältnis.
Dieses Verhältnis spiegelt sich momentan in der Vertreterversammlung als unmittelbare Interessensvertretung der AKH-Mitglieder überhaupt nicht wieder. Andererseits jedoch zahlen ca. 40% aller Mitglieder – nämlich die selbständigen – den vollen Mitgliedsbeitrag, die übrigen den halben Satz oder weniger (Ruheständler).
Hierbei wird es auf kurz oder lang in der Kammer Diskussions- und Handlungsbedarf geben.
Interessant wäre zu erfahren, welche Haltung die Mitglieder selbst in einer solchen Diskussion einnehmen.
Schreiben Sie uns Ihre Meinung.

Beratung durch die Auftragsberatungsstelle Hessen kostenlos?

Seit Januar 2011 ist die AKH Mitglied der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V.
Die Mitteilung der Präsidentin der AKH, Frau Ettinger-Brinckmann, im Regionalteil Hessen des Deutschen Architektenblatts – Ausgabe 03/11 ist ein Beispiel für die mangelhafte Informationspolitik unserer Architektenkammer.
Vorausgegangen war bereits im November 2009 ein Kooperationsvertrag zwischen Auftragsberatungsstelle ABSt und AKH  geschlossen worden (siehe Tätigkeitsbericht des Vorstands Juni bis Dezember 2009, Seite 8, Punkt 5g).
In Ihrer Bekanntmachung stellt die Präsidentin u. a. als Vorteil heraus, dass „die Recherche in dieser Bekanntmachungsplattform für Ausschreibungen in Hessen für Mitglieder der Kammer kostenlos sei“. Weiterhin erhielten alle Mitglieder „auch eine kostenlose Erstberatung im Vergabeverfahrensrecht der VOB/A und der VOL/A, unabhängig davon, ob sie bei einem Vergabeverfahren als Bieter oder auch als Vertreter der öffentlichen Hand beteiligt sind.“
Die Präsidentin informiert in diesem Zusammenhang leider nicht darüber, dass die AKH für die Mitgliedschaft in der ABSt in den ersten beiden (Test-)Jahren 2011 und 2012 einen Beitrag von 8.000 EURO jährlich zahlt (siehe Haushaltsetat für 2011), bei einer Verlängerung der Mitgliedschaft 16.000 Euro jährlich zahlen wird.
Dies ist auch einer der Gründe für die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags 2011!
Auf unsere Nachfrage hin wird von der Geschäftsführung bestätigt, dass nach der zweijährigen Testphase eine Evaluierung erfolgen solle, wie der Nutzen für die Mitglieder der AKH sei.
Festzuhalten bleibt, dass diese Evaluierung bereits nach Ablauf des ersten Testjahrs 2011 erfolgen muss, da ein Mitgliedsvertrag bei der Auftragsberatungsstelle eine 12-monatige Kündigungsfrist zum Jahresende vorsieht.
Um uns ein Bild vom Wert und Kosten/Nutzen dieser Dienstleistung machen zu können, bitten wir die AKH-Mitglieder, uns über ihre Erfahrungen bei der Nutzung dieser Einrichtung zu berichten.
Weitere Informationen zur ABSt finden Sie hier.

Beitragserhöhung für 2011 beschlossen

In der letzten Vertreterversammlung wurde eine Beitragserhöhung für 2011 beschlossen. FoN und IHA hatten dagegen gestimmt.
Der Gegenantrag von FoN und IHA, einen ausgeglichenen Haushalt ohne Beitragserhöhung zu verabschieden, gegebenenfalls mit sinnvollen Kosteneinsparungen auf der Ausgabenseite (z. B. durch Reduzierung von optionalen Dienstleistungen der AKH), wurde mit überwältigender Mehrheit der Vertreterversammlung abgelehnt
Die geschätzten Mehreinnahmen von ca. 75.000 Euro sollen neben den geringfügig gestiegenen Energie- und Wasserkosten überwiegend für die Tilgung des Darlehens verwendet werden, welches zum Hauskauf „Bierstadter Straße“ beim Versorgungswerk NRW aufgenommen worden war.
Weiterhin schließt der Haushaltsetat eine 2,5%-ige Steigerung der Personalkosten mit ein.
Auch in den unmittelbar folgenden Jahren muss mit weiteren Beitragserhöhungen gerechnet werden:
zum einen entfallen ab 2011 die nicht unerheblichen Einnahmen aus Ehrenverfahren (zuletzt in Höhe von 150.00 EURO), zum anderen werden die Kammermitglieder zur Kasse gebeten werden müssen, um damit das verlagsseitige pekuniäre Defizit beim Deutschen Architektenblatt zu kompensieren (Tätigkeitsbericht, II. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 2. Deutsches Architektenblatt).

Übrigens:
Die vollständigen Etatentwürfe mit allen Kontenstellen für AKH und Akademie erhalten Mitglieder der AKH auf Anforderung bei der Geschäftsstelle der AKH in Wiesbaden oder bei uns.

Novellierung der HBO 2011

Die neue HBO 2011 ist zum 03.12.2010 in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen finden Sie z. B. hier.
Stichwort „Bauvorlageberechtigung“ § 49 ff. HBO.
Eines der Ziele der Kammer (Tätigkeitsbericht, Punkt I, 6.) bei der Novellierung der HBO wurde nicht erreicht:
für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation und die Erteilung der Bauvorlageberechtigung von Mitgliedern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat sowie die Führung der entsprechenden Listen sollte allein und ausschließlich die AKH zuständig sein. Die Landesregierung hat dies abgelehnt – Glück oder Unglück für AKH-Mitglieder?
Für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist in diesen Fällen nun das Regierungspräsidium in Darmstadt zuständig.
Auch mit ihrer Forderung nach einer Beschränkung der „kleinen Bauvorlageberechtigung“ exklusiv auf die eingetragenen Mitglieder der AKH, konnte sich die Kammer nicht durchsetzen.
In diesem Zusammenhang werden Überlegungen seitens der Kammer angestellt, die Gültigkeit der Bauvorlageberechtigung auf eine Laufzeit von 2 Jahren zu befristen! Danach soll die Bauvorlageberechtigung erneut erteilt werden.
Man darf gespannt sein, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen die einzelne Bauvorlageberechtigung verlängert wird.
Vielleicht wieder ein gefundener Anlass für die AKH, neue Zuständigkeiten für die Akademie auf Kosten und zu Pflichten der Kammermitglieder zu erfinden?

Berufshaftpflichtversicherung

Entsprechend Architekten- und Stadtplanergesetz Hessen bzw. neuer HBO müssen freischaffende Architekten eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Nach Angabe AKH ist dies nur in Form einer durchlaufenden Jahresversicherung mit den entsprechenden Mindestversicherungssummen möglich.
Eine Objektversicherung allein sei nicht ausreichend, was durch ein Urteil des baden-württembergischen Berufsgerichts bestätigt worden sei (Tätigkeitsbericht, Punkt V., 4.).

Protektionismus oder Europäisierung des Berufsrechts?

Unter dem Stichwort „Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie“ (Tätigkeitsbericht Punkt I., 2. und I., 3.) werden thematisiert:
zum einen die europäische Regelung der Ausbildungsanforderungen im Zusammenhang mit den Standards zur Anerkennung von Diplomen und Berufsqualifikationen und deren Umsetzung in deutsches Recht (Stichwort: „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“);
zum anderen die Bestrebungen, das Vertragsrecht europaweit zu vereinheitlichen.
Die hierbei vom Vorstand vertretene Haltung erweckt den Eindruck, als müsse man den deutschen Arbeits- und Rechtsbereich vor den geringeren (geringerwertigen?) „Ausländer“-Qualifikationsnachweisen schützen.
Kein Wort darüber, ob im Gegenzug deutsche Architekten von den geringer reglementierten Anforderungen im Ausland profitieren. Oder praktizieren unsere europäischen Nachbarstaaten auf vergleichbare Weise einen solchen Protektionismus?
Vielleicht böte sich als ein näher liegendes Ziel an, sich für die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Berufsregelungen / -satzungen / -verordnungen in den einzelnen Bundesländern und für wettbewerbsfaire Verfahrensregelungen einzusetzen. Denn die aktuellen „innerdeutschen“ Rahmenbedingungen tragen bereits zu einer Ungleichbehandlung von Berufskollegen – auch eine Art von „Inländer-Diskriminierung“ (Begrifflichkeit aus dem Tätigkeitsbericht) – zwischen den Bundesländern untereinander bei, z.B. bei den Mitgliedsbeiträgen, den Fortbildungsordnungen (sanktionierte Nachweispflicht) oder übergreifend bei den Ausschlussbedingungen von Wettbewerbsverfahren.
Warum wird hierin nicht mit demselben Selbstverständnis gehandelt, mit dem sich die AKH gegen eine zu komplexe und zu ausufernde Normierung ausspricht (Tätigkeitsbericht Punkt I., 5), und konsequenterweise die Reduzierung und Vereinfachung des Regelwerks auf das Notwendigste fordert?
Am Ende stellt sich die Frage, wem diese Abgrenzung gegenüber anderen Bundesländern und europäischen Nachbarstaaten  tatsächlich nützt:
dem Gros der Architekten hierzulande, dem Verbraucher oder der Selbsterhaltung der Kammer als quasi autonome/monopole Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Nachhaltiges Bauen – wie zertifizieren?

Nach der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (mit dem Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude – BNB) geht die AKH nun eigene Wege, um womöglich anderen Anbietern von Zertifikaten, wie DEKRA und TÜV, zuvorzukommen.
Einer dieser Wege führt in Kürze eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der AKH-Vertreter Hr. Claussen und Hr. Toyka nach Bella-Italia, um sich dort mit den italienischen Kollegen der ersten europäischen Niederlassung  – Green Building Council Italia (sic!) – über weitere Strategien zu beraten, um auch in Deutschland ein Green Building Council Germany (sic!) zu etablieren.
Grund dafür ist, dass bisher die meisten Gebäude weltweit nach dem amerikanischen LEED-System (US Green Building Council) zertifiziert  worden sind. Zudem drängen zunehmend amerikanische und asiatische Investoren und Unternehmen in den deutschen Immobilienmarkt vor.
Man ist geneigt anzunehmen, dass mittlerweile der größte Teil der hessischen Architekten und Mitglieder der AKH zu den „global-players“ zählt, der für amerikanische und asiatische Bauherren plant und überwiegend Bauten im Gewerbe- und Dienstleistungssektor realisiert. So muss es dem Vorstand der AKH als nahe liegend erscheinen, sich auch dieses Themas anzunehmen und als Vorreiter bei der Einführung des LEED-Systems ganz im Interesse ihrer Mitglieder Klarheit und Abhilfe zu schaffen.
Ausdrücklich soll als Zielgruppe auch „die Masse der Klein- und Kleinstbüros“ (Tätigkeitsbericht, Punkt IV, 1., b) für ein solches komplexes Thema interessiert werden, für deren Klein- und Kleinstprojekte eine LEED- oder Wie-auch-immer-Zertifizierung unumgänglich zu sein scheint!

Wieviel Gehalt verdient ein Architekt bzw. ein Absolvent?

1.200 EUR und weniger für freie Mitarbeit!

Ein aktuelles Beispiel einer arbeitsuchenden Architektur-Absolventin scheint die Festlegung einer Mindestlohn-Grenze auch bei Akademikern nötig zu machen.
Eine Kollegin berichtet in einem Leserbrief an die Arc|Vote über ihre Erfahrungen bei der Arbeitssuche als Architektur-Absolventin in einer norddeutschen Großstadt.
Nach drei Arbeitsangeboten von 500 Euro pauschal brutto für freie Mitarbeit hatte sie am Ende eine Stelle als freie Mitarbeiterin für 1.200 EUR Monatspauschale angenommen, nachdem das Arbeitsamt sie darauf hingewiesen hatte, dass sie jeden Job annehmen müsse, der über 700 Euro = Hartz IV liegt.

Da dieser Missstand der niedrigen Gehälter schon seit längerem zu beobachten ist, läge hier eine vordringliche Aufgabe aller Länderkammern, sich gemeinsam für angemessene Gehaltszahlungen in Architekturbüros einzusetzen!

Wann wird Bürokratie bürokratisch?

In seinem Tätigkeitsbericht auf Seite 2 „Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie“ echauffiert sich der AKH-Vorstand über die neue Dienstleistungs-Informationspflichtverordnung, die über alle so genannten Dienstleister – somit auch Architekten – „als weitere (sic!) bürokratische Ausgeburt“ hereingebrochen ist.

An anderer Stelle auf Seite 4 bemängelt der AKH-Vorstand die „tägliche bürokratische Routine der Hochschulen“ bzw. die Überlagerung „durch andere administrative Vorgänge“ im Zusammenhang mit der Notifizierung von Studienabschlüssen.

Die Frage darf gestellt werden, wie weit die Kammer selbst bemüht ist, bürokratische Schranken abzubauen. Sind der Verwaltungs- und Durchführungsaufwand z. B. bei der Nachweispflicht der beruflichen Fortbildung, die Eintragungsverfahren bei Absolventen oder der geplante Vorstoß bei der Adaption des nordamerikanischen Zertifizierungssystems „LEED“ nicht auch eine Form “bürokratischer Ausgeburt”?

Ehrenverfahren

Die zweite Runde der Ehrenverfahren (= 2. Abrechnungszeitraum) wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht ist eingeläutet worden, wie der AKH-Vorstand auf Seite 18 in seinemTätigkeitsbericht schreibt.
Nachdem im Juli die letzten anhängigen Verfahren aus dem 1. Abrechnungszeitraum vor dem Ehrenausschuss in Wiesbaden abgehandelt worden sind, sind wegen des großen Erfolgs bereits die ersten Verfahren für den 2. Abrechnungszeitraum eingeleitet worden.

Auch von den letzten stattgefundenen Verfahren liegen uns Berichte und Aussagen von Mitgliedern vor, die die Umgangsform in ihrer mündlichen Verhandlung vor dem Ehrenausschuss eher einem „Strafverfahren“ denn einem „Berufsordnungsverfahren“ als angemessen erlebt haben.
Dies macht die eigentliche Aufgabe der Ehrenverfahren in Bezug auf die Nachweispflicht deutlich: nicht verstehen, sondern disziplinieren.

Im Übrigen steht noch die Entscheidung des VGH Kassel in einem Berufungs-Zulassungsverfahren gegen ein erstinstanzliches VG-Urteil aus.
Wir werden an dieser Stelle über den weiteren Fortgang berichten.