Weiteres Gerichtsurteil

Am Verwaltungsgericht Darmstadt wurde in einem weiteren Widerspruchsverfahren die Klage eines Mitglieds gegen den Bußgeldbescheid abgewiesen. Den vollen Wortlaut des Urteils können Sie hier lesen. Mit diesem Urteil wird die Vorgehensweise der AKH bei der Ahndung von Verstößen gegen die Nachweispflicht vorläufig bestätigt. Dieses Urteil macht wiederum deutlich, dass nur durch die grundsätzliche Änderung der Fortbildungsordnung mit Abschaffung der Nachweispflicht die eigenverantwortliche Fortbildung mit freiwilliger Zertifizierung auf vernünftige und sinnvolle Weise sichergestellt werden kann.

Vertreterversammlung auf Vorstandskurs!

In der Vertreterversammlung am 26. August 2009 wurde nach Diskussion und Abstimmung die endgültige Entscheidung über eine Fortbildungsordnung mit oder ohne Nachweispflicht vertagt. Unser Antrag auf sofortige und ersatzlose Abschaffung der jetzigen Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht wurde mehrheitlich abgelehnt.
Dem Antrag des BDA auf Einrichtung eines Sonderausschusses wurde nach Streichung des Satzteils:„…, ohne dass grundsätzliche Ziele (der Fortbildungsordnung – Ergänzung d. V.) aufgegeben werden“ mehrheitlich zugestimmt. Die Vertreterversammlung folgt mit dieser Entscheidung der zuvor ausgesprochenen Empfehlung des Vorstands. In der Diskussion hatten Vertreter des BDA ausdrücklich erklärt, dass der BDA an einer Nachweispflicht festhält.

Sie bestimmen den Kurs der AKH?

„Bestimmen Sie den Kurs der AKH!“. Mit diesem Aufruf im DABregional 2/09 zu den Wahlen der Vertreterversanmmlung appellierte der damalige Vorstand der AKH an die Mitglieder, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und so Einfluss zu nehmen auf Entscheidungen, die unser Berufsstand in den nächsten Jahren treffen muss.
Nun liegt eine Stellungnahme des Hesssichen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) zu zwei unserer Anträge vor, die deutlich macht, dass das Selbstverwaltungsregime der Kammer und insbesondere die Aufgaben und Zuständigkeiten der gewählten Vertreterversammlung stark eingeschränkt sind.

Ein klarer Wählerauftrag

Im DAB 07/2009 – Regionalteil Hessen, Seite 3 – schreibt die Geschäftsführerin Frau Dr. Portz angesichts des Ergebnisses der Vorstandswahlen der AKH zur Gestaltung der Berufspolitik für den Berufsstand:
„Dazu gehört der klare Wählerauftrag, noch einmal neu über die Regelungen zur Pflichtfortbildung nachzudenken.“
Die Abstimmungsergebnisse zur Vorstandswahl im Einzelnen können Sie hier nachlesen.

Neue Ehrenverfahren vorerst ausgesetzt

Der Tätigkeitsbericht des Vorstands vom 26.05.2009 informiert darüber, dass der bisherige Vorstand bereits beschlossen hat, mit Ablauf der Nachfrist des 2. Abrechnungszeitraums am 30.06.2009 zunächst gegen kein Mitglied neue Maßnahmen wegen Nichterfüllung der Nachweispflicht einzuleiten, bevor die Vertreterversammlung das Thema „Fortbildungsordnung“ neu behandelt und wie auch immer darüber entschieden hat. Von dieser Maßgabe jedoch nicht betroffen bleiben weiterhin – lt. Frau Ettinger-Brinckmann wegen gesetzlicher und satzungsmäßiger Gründe – bereits eingeleitete Ehrenverfahren.
Dennoch ist die og. Absichtserklärung für uns ein weiterer Erfolg – nach dem Wahlergebnis – auf dem Weg zur Abschaffung der Nachweispflicht.

Vorstandswahlen: Alles bleibt beim Alten

Das Ergebnis der Vorstandswahlen hat anders als das Wahlergebnis keine Überraschungen gebracht: Die Besetzung des neuen Vorstands ist nach Verbandszugehörigkeit identisch mit dem alten Vorstand. Von den zwölf Vorstandsmitgliedern sind neun bisherige Vorstände auch für weitere fünf Jahre in ihrem Amt bestätigt worden, drei wurden wegen Ausscheidens der bisherigen Vorstandsmitglieder aus der Vertreterversammlung für die jetzige Wahlperiode neu besetzt.
Bemerkenswert ist, dass bei neun Vorstandswahlen jeweils nur ein Kandidat angetreten ist – Resultat der Wahlordnung, die jeder der sieben Tätigkeitsarten einen Vertreter/-in im Vorstand garantiert. Lediglich bei drei Wahlen, dem für das Amt des Präsidenten, eines Vizepräsidenten und eines Vorstands – haben sich jeweils zwei Mitglieder zur Wahl gestellt:

  • Präsident/-in: Frau Ettinger-Brinckmann/BDA und Herr Schratz/Fortbildung ohne Nachweispflicht,
  • 1. Vizepräsident/in: Herr Bitsch/BDA und Herr Blaschke/BDB,
  • weiteres Vorstandsmitglied: Frau Holz/BDA und Herr Präger/BDB.

Durch den Ausgang dieser Wahlen und die Wiederwahl der „alten“ Vorstandsmitglieder sind die bestehenden Kammerstrukturen bestätigt worden.

Die „gute Mischung aus Erfahrung und neuen Ideen“, die sich Frau. Dr. Portz noch am 13.03.2009 in ihrer Kommentierung zum Ausgang der Kammerwahl 2009 durch die Zusammensetzung der neuen Vertreterversammlung versprochen hat, ist in der Zusammensetzung des neuen Vorstands nicht erkennbar.
Wir stellen fest, dass das Ergebnis der Vorstandswahlen nicht das Ergebnis der Wahlen zur Vertreterversammlung und das Abstimmungsverhalten der Mitglieder der AKH widerspiegelt.

Keine Diskussion über Informationspolitik des Vorstands

Wir hatten die Mitglieder der „alten“ Vertreterversammlung mit Emailschreiben vom 18.05.2009 darum gebeten, in ihrer letzten Sitzung am 26.05.2009, den scheidenden Vorstand zu einer klärenden Stellungnahme in Hinblick auf die Veröffentlichung von zwei unterschiedlichen Versionen ein- und desselben Tätigkeitsberichts aufzufordern. Dieser Bitte wurde nicht entsprochen.
Uns liegt lediglich eine Stellungnahme der Geschäftsführung als Email vom 19.05.2009 vor.
Die Erklärungen von Frau Dr. Portz lassen wir unkommentiert!

Erste Anträge

Am 18.05.2009 hatten wir bereits folgende Anträge

bei dem noch amtierenden Vorstand eingereicht. Da uns in einem Antwortschreiben der AKH mitgeteilt wurde, dass wir entsprechend Geschäftsordnung erst mit Beginn der Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung berechtigt sind Anträge einzureichen, werden wir diese Anträge erneut im Anschluss an die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung am 26.05.2009 beim neugewählten Vorstand ein mit Aufforderung zu Diskussion und Beschlussfassung in der nächstfolgenden Vertreterversammlung erneut einreichen.

Vorstand informiert Mitglieder nach Gutdünken

Die ursprüngliche Version des Tätigkeitsberichts des Vorstands an die Vertreterversammlung der AKH vom 17.12.2007 ist zu einem nicht bestimmbaren Zeitpunkt durch eine neue, geänderte Version ersetzt worden:
in der neuen Version fehlt unter anderem der Punkt „Veranstaltung im deutschen Architekturmuseum (DAM)“ unter der Überschrift „Fortbildungsverpflichtung“ vollständig (siehe Rotmarkierung in Ursprungsversion). Es handel sich dabei um den Kommentar der Präsidentin zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung im Deutschen Architekturmuseum in Frankfurt am 15.11.2007.
Weiterhin wurden neben formalen Änderungen ein kompletter Absatz zum Thema „HOAI“ und Sätze zum Thema der Antragstellungen und Anerkennungen von Nachweisberechtigungen gestrichen.
Alle gestrichenen Textstellen haben eines gemeinsam:
sie berichten über Aktivitäten der AKH, die nicht so positiv verlaufen sind, wie sie hätten verlaufen sollen.
Ein solcher „geschäftsmäßiger“ Vorgang läßt die Arbeit des Vorstands in einem bemerkenswerten Licht erscheinen.
Wir haben die jetzige Vertreterversammlung mit Schreiben vom 18.05.2009 gebeten, den Vorstand zu einer klärenden Stellungnahme aufzufordern.

Petition: Einstellung aller Ehrenverfahren wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht

In einem Petitionsschreiben an den noch bis Ende Mai amtierenden Vorstand der AKHfordern wir dazu auf, die laufenden Ehrenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Nachweispflicht unverzüglich bis auf weiteres auszusetzen.
BDB und IHA beabsichtigen, zur selben Zeit eigene Schreiben mit gleichem Inhalt an den Vorstand zu richten.
Die Antwort der AKH vom 23.April auf unser Petitionsschreiben können Sie hier lesen.