Eintragung nur mit Punkten

Seit 01. April 2009 ist in Rheinland-Pfalz die neue Durchführungsverordnung des Architektengesetzes in Kraft getreten. Dadurch sind Antragsteller verpflichtet, während ihrer zweijährigen berufspraktischen Tätigkeit bestimmte Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Nachgewiesen werden müssen bei Antragstellung zur Eintragung mindestens 64 Unterrichtsstunden. Das sind immerhin weniger als die mindestens 80 Stunden in Hessen.

Hessen-Bachelor ade?

Nach Nordrhein-Westfalen passt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern das Architekten- und Ingenieurgesetz an: als Voraussetzung für den Kammereintritt muss ein mindestens vierjähriges Studium nachgewiesen werden. Das gilt für Hochbau-, Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner.
Begründung:
„Auch soll mit dem Gesetz verhindert werden, dass sich Absolventen aus anderen Ländern mit nur sechs Semestern Ausbildung bei uns eintragen können – also kein Eintragstourismus zulasten der Qualität. Das dient der Baukultur wie dem Schutz unserer solide ausgebildeten Kollegen vor unqualifizierter Konkurrenz.“

Manchmal sind Manche auch sehr Viele

Der BauNetz Newsletter berichtet unter dem Titel „Manche gegen Fortbildungspflicht“über das Wahlergebnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Die genannten Zahlen von zusammen 11 der 65 Sitze (IHA 9 Sitze, Fortbildung ohne Nachweispflicht 2 Sitze) spiegeln das tatsächliche Wahlverhalten nur verzerrt wider: beide Wahllisten kommen auf zusammen 27% der gültigen Stimmen (IHA 14,3%, Fortbildung ohne Nachweispflicht 13,1%). Damit folgen sie dem BDA und BDB auf Platz 3 und 4 bei der Stimmenanzahl (von insgesamt 12 angetretenen Wahllisten).

Neue Ideen im Architektenparlament: 43% der WählerInnen stimmen gegen die praktizierte Nachweispflicht!

Die Mitglieder der AKH haben die Vertreter des neuen Architektenparlaments gewählt: unsere Kandidaten erhalten von den 8624 gültigen Stimmen über tausend Stimmen ! Zusammen mit den anderen Wahllisten stellen die Kritiker der Nachweispflicht im künftigen Architektenparlament 20 der 65 Sitze.
Das ist ein klares Votum für eine Fortbildung ohne Nachweispflicht!
Jetzt heißt es, gemeinsam mit allen im Architektenparlament vertretenen Kritikern der Nachweispflicht für die Abschaffung der Nachweispflicht und die Einstellung der Ehrenverfahren zu kämpfen!

Leserbrief-Echo

Im Darmstädter Echo vom 10.03.2009 erscheinen zwei Leserbriefe als Antwort auf den Artikel von Klaus Honold. Unser Leserbrief ist nur in verkürzter Form veröffentlicht. Nicht ersichtlich ist, dass Prof. Waechter selbst BDA-Mitglied und – da praktizierender Architekt über 65 Jahre – von der Nachweispflicht befreit ist.

Pro und Kontra Nachweispflicht

Auf Seite 6 der März-Ausgabe der Zeitschrift für Landschaftsarchitektur „Garten + Landschaft“ sind die kontroversen Stellungnahmen der Präsidentin der AKH, Barbara Ettinger-Brinckmann, und unserer Liste „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ veröffentlicht:„Fortbildung ja, aber mit Nachweispflicht?“ mit einem Aufruf an die Leser, ihre Meinung zu dem Thema mitzuteilen. Auch auf der Internetseite der Zeitschrift ist dieser Aufruf mit einer email-Adresse zu finden.

Vier Jahre sind das Minimum!

Auf Seite 3 der März-Ausgabe des „Deutsches Architektenblatts“ gibt der Präsident der AKNW, Hartmut Miksch, bekannt, dass mit der Novellierung des Baukammerngesetzes Ende 2008 für die Eintragung in die Architekten- bzw. Stadtplanerliste der AKNW ein mindestens vierjähriges Studium Voraussetzung ist. Welche Bedeutung hat demnach für Absolventen noch ein dreijähriges Bachelorstudium – in Hessen seit der Studienreform Regelstudienzeit?

Darmstädter Echo zur Fortbildungspflicht

Klaus Honold, Redakteur des Darmstädter Echos, befasst sich in seinem Artikel „Im schlimmsten Fall droht Berufsverbot“ vom 23.02.2009 mit dem Thema Fortbildungspflicht und AKH-Kammerwahl. In seiner Darstellung der Diskussion über die Zwangsmassnahmen der AKH rückt er jedoch die Befürworter der Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht auf Seiten AKH und BDA mit Bild und Wort in den Vordergrund.
In unserem Antwortschreiben vom 24.02.2009 an die Redaktion des Darmstädter Echos nehmen wir zu inhaltlichen Aussagen und Feststellungen dieses Artikels kritisch Stellung.

Die wählenden Mitglieder entscheiden!

Die bisherigen erstinstanzlichen Bescheide des Verwaltungsgerichts in Frankfurt haben die Fortbildungs- und Nachweispflicht aus formalen Gesichtspunkten bestätigt. Das Gericht hat die Ermessensentscheidung der AKH lediglich daraufhin kontrolliert, ob rechtliche Grenzen überschritten und in einer dem Zwecke der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist. Eine grundsätzliche Überprüfung der rechtlichen Grundlagen für eine solche Ermächtigung waren nicht Gegenstand der Verhandlung.
Dies macht deutlich, dass eine Fortbildung ohne Nachweispflicht im Augenblick nur auf dem politischen Weg durchsetzbar ist. Deshalb kommt dieser Kammerwahl eine entscheidende Bedeutung zu.

Beitragerhöhung!

Mitgliedsbeitrag erhöht sich auf 410 Euro gegenüber 377 Euro im Vorjahr (fast 9% Steigerung!).
Gründe für diese deutliche Beitragserhöhung nennt die Kammer nicht. Im Tätigkeitsbericht des Vorstandes an die Vertretversammlung der AKH vom 10.12.2008 unter Punkt IV.1.a) Akademie/Belegungsquote der Fortbildung wird festgestellt, dass die Anmeldequote stark gesunken ist. Dies habe Auswirkung auf die Haushaltszahlen, auch auf den Akademie-Haushalt.
Im Kammer-Etat 2009 wird folglich ein Akademie-Zuschuss für 2007 in Höhe von 304.696 EUR bilanziert (statt den für 2007 ursprünglich budgetierten 201.961 EUR). Hierzu siehe auch §7 Finanzwesen in der Satzung der Akademie der Architektenkammer Hessen .

Unterstützung

In einer Mailaktion werden Kollegen und Kolleginnen bundesweit angeschrieben, die beiden hessischen Initiativgruppen zu unterstützen, die sich bei der Kammerwahl zur Vertreterversammlung gegen die Nachweispflicht aussprechen. Die an uns adressierte Resonanz finden Sie im Forum.