Der BDA-Hessen appelliert in einem Schreiben an seine Mitglieder, sich nicht durch den populistischen Protest einiger Architekten und Stadtplaner vom bisherigen BDA-Konzept der Fortbildung mit Nachweispflicht abbringen zu lassen.
Jetzt auch im Saarland Nachweispflicht
Seit 01.01.2009 gilt auch eine Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht für die Mitglieder der Architektenkammer Saarland. Es ist also höchste Zeit, sich gegen die Nachweispflicht in den politischen Gremien einzusetzen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren Vergleich der Fortbildungsordnungen in den Bundesländern. Sie sind völlig uneinheitlich geregelt.
Hessenweite email-Aktion
Mit Unterstützung von weiteren Kolleginnen und Kollegen machen wir in einer ersten hessenweiten email-Aktion auf unsere Wahlgruppe aufmerksam.
Bussgeld-Einnahmen auch im Kammeretat 2009 budgetiert
Im Kammer-Etat 2009 vom 10.12.2008 (liegt uns vor) budgetiert die AKH weiterhin Bussgeld-Einnahmen aus Ehrenverfahren wegen Verstosses gegen die Nachweispflicht in Höhe von 125.000 Euro.
Runder Tisch
1. Zusammentreffen von betroffenen Mitgliedern unter dem Arbeitstitel „Ehrenverfahren“ zu einem Erfahrungsaustausch im Cafe im Liebieghaus in Frankfurt am Main. Es wird verabredet, daß sich die Gruppe „Ehrenverfahren“ regelmäßig treffen soll, um Themen wie der Stand bei den Ehren- und Widerspruchsverfahren und mögliche Formen der Öffentlichkeitsarbeit zu besprechen.
Wahlvorschlagliste „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ eingereicht
Unsere Wahlvorschlagliste „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ wird am 21.11.2008 in Wiesbaden bei der AKH eingereicht und ein paar Tage später auch vom Wahlausschuss der AKH zur Kammerwahl 2009 zugelassen.
Weitere Ehrenverfahren provozieren Widerspruchsklagen
In diesem Jahr werden etwa weitere 240 Ehrenverfahren wegen Verletzung der Nachweispflicht vom Ehrenausschuss eingeleitet bzw. durchgeführt. Es werden z.T. drastische Bussgeldstrafen verhängt (bis zu 5.000 Euro !). Einige der Betroffenen reichen daraufhin Widerspruchsklagen bei den zuständigen hessischen Verwaltungsgerichten ein.
Eine eigene Wahlvorschlagliste
Als Reaktion auf die zunehmende Zahl eingeleiteter Ehrenverfahren und der fehlenden Dialogbereitschaft der AKH findet sich ein Kreis von Architekten aus dem Raum Darmstadt-Frankfurt zusammen und beschließt zur Kammerwahl 2009 eine eigene Wahlvorschlagliste einzureichen, als einzige verbleibende Möglichkeit, für eine Abschaffung der Zwangsfortbildung zu kämpfen.
Kritik unerwünscht
Mitglieder der AKH erhalten die Mitteilung über die Einleitung eines Ehrenverfahrens gegen sie. In seiner Begründung des Verstosses gegen die Fortbildungspflicht durch Verletzung der Nachweispflicht führt der Vorstand der AKH u.a. die Mitunterzeichnung desSchreibens an die Länderkammern vom 20.04.2007 an !
Nicht Wort gehalten
Nachdem für den ersten Abrechnungszeitraum „Juli 2003 – Juni 2005“ die Anerkenntnisvereinbarung vom 11.03.2004 der „Initiative gegen Zwangsfortbildung“ in einigen Fällen auch wie versprochen gehandhabt worden ist, werden die in dieser Form vorgelegten Fortbildungsnachweise von der AKH für den zweiten Abrechnungszeitraum „Juli 2005 – Juni 2008“ jedoch ohne Begründung abgelehnt. Die davon betroffenen Mitglieder fühlen sich hereingelegt.
Erste Ehrenverfahren
Die ersten ca. 50 Ehrenverfahren wegen Verletzung der Nachweispflicht werden in diesem Jahr vor dem Ehrenausschuss durchgeführt.
Kammeretat budgetiert Bußgeld-Einnahmen
Im Kammer-Etat 2008 vom 23.10.2007 (liegt uns vor) budgetiert die AKH erstmalig eine Bußgeld-Einnahme aus Ehrenverfahren wegen Verstosses gegen die Nachweispflicht in Höhe von 290.000 Euro.
Kettenbrief-Aktion
Ein Kollege aus Wiesbaden initiiert eine Kettenbrief-Aktion an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur Änderung des hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes. Ende des Monats trifft die Antwort des Ministeriums ein.
Fünf vor Zwölf: letzte Chance
Schreiben der AKH an Mitglieder, die ihrer Nachweispflicht bis dato noch nicht nachgekommen sind, mit der Aufforderung, zu dem Vorwurf des Verstosses gegen die Berufspflicht aus § 17 Abs. 3 HASG i. V. m. § 2 der Fortbildungsordnung schriftlich Stellung zu nehmen. Eine Anzahl von Kolleginnen und Kollegen widersprechen diesem Vorwurf unter Vorbringung einer ihrer Meinung nach plausiblen Begründung. Einige dieser Widerspruchsschreiben bleiben unbeantwortet.
Initiative in Darmstadt
Aus dem „Darmstädter Architektenstammtisch“ geht eine Initiativgruppe hervor, die es sich zum Ziel macht, durch weitere Aktionen die Fortbildungspraxis der AKH öffentlich zu machen und auf die Abschaffung der Nachweispflicht zu drängen.