In der Vertreterversammlung am 28.11.2017 wurden seitens der Vertreter 3 Beschlüsse verabschiedet, die aus Sicht der FoN so nicht hätten beschlossen werden dürfen:
- Verabschiedung des Haushaltsentwurfes 2018 trotz erheblicher Unterdeckung und dessen Ausgleich durch Rückgriff auf Rücklagen bei gleichzeitiger Erhöhung des Etats um ca. 12%
- Ablehnung des gemeinsamen Antrages der Wahlgruppen FoN und IHA zur Aufforderung des Vorstandes und der Geschäftsstelle, den Haushaltsentwurfes 2018 so zu modifizieren, dass der notwendige Rückgriff auf Rücklagen so gering wie möglich ausfällt
- Ablehnung des FoN-Antrages zur Aufforderung des Vorstandes und der Geschäftsstelle, bis zur nächsten Vertreterversammlung im Mai 2018 einen neuen veritablen Vorschlag einer Beitragsstrukturreform auf Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 vorzulegen
Beim Thema Haushaltsentwurf waren unser Hauptkritikpunkte vor allem der teilweise nicht nachvollziehbare Umgang mit alten und neuen Etatposten wie z.B. das brandneue Thema „Zukunftswerkstatt“, welche u.a. zu der erheblichen Unterdeckung geführt hatten, sowie der aus unserer Sicht unverantwortliche Vorschlag zur Deckung auf die Rücklagen in erheblicher Höhe zuzugreifen. Dies war auch der Grund für unseren Antrag.
Das Thema Beitragsstrukturreform stand überraschenderweise nicht auf der Agenda. Aus diesem Grunde und aufgrund der Tatsache, dass der Vorstand keine Veranlassung sah, das Thema weiter anzugehen, war unsere Absicht, mit unserem Antrag die Diskussion nicht nur wieder anzustoßen sondern vor allem den Vorstand wieder in die Pflicht zu nehmen, noch in dieser Wahlperiode auf der Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 ein neues 4-stufiges Beitragsmodell zu erarbeiten und zu verabschieden.
Alle 3 Themen wurden von uns mit Unterstützung der Kollegen der IHA mit großem Engagement in der Vertreterversammlung vorgetragen und diskutiert. Unsere Bemühungen, mit sachlichen Argumenten und fundierter Kritik die anwesenden Vertreter davon zu überzeugen, unseren Vorschlägen und Anträgen zu folgen, fanden jedoch so gut wie kein Gehör bzw. stießen sogar auf deutlich spürbare Ablehnung bei einem Teil der Vertreter.
Diese aus unserer Sicht signifikanten Fehlentscheidungen haben nun zur Folge,
- dass ein mit Unterdeckung konzipierter Etatentwurf nur durch großzügigen Rückgriff (Größenordnung mittleres Einfamilienhaus) auf die Rücklagen der AKH zu einem ausgeglichenen Haushalt gemacht werden konnte
- dass dadurch die Hälfte der Rücklagen der AKH aufgebraucht wird
- dass mit Verabschiedung des Haushalts eine Erhöhung des Gesamtetats um ca. 12% erfolgt
- dass die auf Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 mit großem Engagement aller Verbände und Wahlgruppen vorgeschlagene Novellierung zur Schaffung einer neuen Beitragsstruktur nicht weiter vorangetrieben sondern sogar gebremst bzw. blockiert wird.
Die nun eingetretene Situation ist mehr als unerfreulich und unbefriedigend. Es darf einfach nicht wieder passieren, dass ein Haushalt und Projekte ohne eine Kostenperspektive und ohne eine klare inhaltliche Definition von der Vertreterversammlung einfach verabschiedet werden. Darauf wird die FoN achten.